…angebotenen Waren herstellen und sind die Vertragsbedingungen sonach mit dem ausländischen Versandhandelshaus im allgemeinen nicht mehr weiter verhandelbar, dann spricht vieles dafür, dass hiedurch die Voraussetzung für die Annahme einer inländischen Betriebstätte im vorgenannten Sinn erfüllt wird; die bloß formale "Annahme" des Vertrages im Ausland…
…ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle aller Art anzukaufen und sodann der deutschen GmbH zu senden…
…Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl. im Rahmen…
…als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine "Betriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art…
…inländischem Wohnsitz von seinem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen GmbH, damit betraut, in Osteuropa Aufträge für Arbeiten im Servicebereich, in der Maschinenwartung und für die Adaptierung von Produktionsstraßen in der Automobilindustrie zu akquirieren, wobei der deutschen GmbH in Österreich kein Büro zur Verfügung steht und auch…
…wird, für die nach den Sachverhaltsannahmen dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil von 28 Mio. in Österreich steuerlich erfasst (und im DBA-Partnerstaat steuerlich entlastet) werden. 21…
…ihrer "ordentlichen Geschäftstätigkeit" (im Sinn von Artikel 5 Abs. 6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle aller Art anzukaufen und sodann der deutschen GmbH zu senden…
…Erfordernisse des "abhängigen Vertreters" ("Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für…
…inländischen Betriebstätte aber keine die Geschäftstätigkeit des deutschen Unternehmens bloß unterstützenden Funktionen mit reinem Hilfscharakter ausgeübt werden, sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich die Verkaufsverhandlungen geführt und die Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte Gewinnzuordnung nicht nach…
…Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe zB Art. 5 Abs. 5 DBA-Deutschland, Art. 5 Abs. 5 DBA-Italien und Art…
…britische Spedition für ihre Transporte in Österreich und in Osteuropa eines österreichischen Transportagenten, der im Sinn von § 124 Z 15 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, ein nicht bewilligungspflichtiges, aber gebundenes Gewerbe in Österreich betreibt, so wird hiedurch keine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien…
…auch im zeitlichen Geltungsbereich des DBA-2000 (ab 1. Jänner 2003) muss bezweifelt werden, dass den von den vier Mitarbeitern unter dem Titel "Kundenbetreuung" erbrachten Leistungen eine bloß unterstützende Hilfsfunktion bei der Produktvermarktung in Österreich zukommt. Der Umstand, dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke…
…sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens…
…hiezu in Österreich ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so wird unter folgenden Voraussetzungen hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet : a) Der Bestellungen entgegennehmende Außendienstmitarbeiter besitzt…
…Entgegennehmen von Bestellungen zählt zu den Hauptfunktionen einer Produkt- oder Dienstleistungsvermarktung und kann nach Auffassung des BM für Finanzen nicht als bloße unternehmerische Hilfsfunktion angesehen werden. Auch dann nicht, wenn die Installationsleistungen selbst und die Fakturierung unmittelbar vom deutschen Stammhaus vorgenommen werden. Hinzukommt, dass im…
…Kunden, Entgegennahme von Kundenzahlungen, Rabatt- und Bonusgewährungen im Einvernehmen mit dem französischen Unternehmen, Einschaltung von Substituten und Gehilfen, Entscheidungsbefugnis über Werbe- und andere Marketingmaßnahmen auf Grund eines zur Verfügung gestellten Marketingbudgets, Anerkennung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bewirken nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, dass…
…ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 des DBA-Deutschland. Ob…
…die Erfordernisse des "abhängigen Vertreters" ("Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind. Entscheidend für das…
…werden. Im Grunde gelten diese Aussagen zur Vertriebsumstellung auf Kommissionsbasis auch in einem Fall, in dem die Österreich-Vermarktung von Produkten einer holländischen Muttergesellschaft so geändert werden soll, dass der Österreich-Vertrieb über Anordnung der holländischen Muttergesellschaft einer deutschen Konzerngesellschaft übertragen wird und diese sich…