Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…
… vor allem dann nicht, wenn im innerstaatlichen Recht beider Staaten ein im Wesentlichen inhaltlich gleicher Begriff von "Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" existiert und wenn dieser im innerstaatlichen Körperschaftsteuerrecht beider Staaten im Grunde inhaltsgleich angewendet wird. Die Verknüpfung des abkommensrechtlichen Begriffes der…
…Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus selbständiger Arbeit…
…dass die nach Artikel 19 Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten…
…nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden (AÖFV. Nr. 153/1992); diese enthält in Art. 15 Abs. 4 eine Grenzgängerregelung, derzufolge sich das Besteuerungsrecht Österreichs einerseits auf 3% zu beschränken hat und andererseits im Abzugsweg geltend…
…Einkünften (EAS 1775 betr. "Baukünstler"; EAS 1964 betr. Unternehmensberater; EAS 2127 betr. Finanzdienstleister) und gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die zwischenstaatliche Zuordnung maßgebend sind. Erhält daher ein bisher im Dienstverhältnis tätig gewesener österreichischer Psychologe in Liechtenstein die Konzession, eine Ordination zu eröffnen, und…
…jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1 Jahr sein (EStR 2000 Rz 8021b erster Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein Werkvertragsverhältnis umgewandelt werden, bei dem die Mitarbeiterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, stünde das Besteuerungsrecht nach Artikel 7 des österreichisch-deutschen DBA Deutschland zu…
…dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem innerstaatlichen Steuerrecht des das DBA anwendenden Staates ausgelegt werden. Eine Bestimmung nach dem Vorbild des Art. 3 Abs…
…8 Abs. 2 des Abkommens lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass…
…vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann werden die Besteuerungsrechte an ihren Einkünften (vorrangig Provisionen aus den vom ausgebildeten Vertreterstab tatsächlich getätigten Geschäftsabschlüssen) nach Auffassung des BM für Finanzen zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein.…
…im verwendeten EDV-System festzulegen sowie die Umstellungsmaßnahmen zu implementieren und zu testen und führt sie diesen Auftrag durch Beiziehung eines in Deutschland ansässigen selbständigen EDV- und Unternehmensberaters aus (der hierzu in Österreich eine Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik beantragen wird)…
Bezieht ein in Dornbirn ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer (25% Beteiligung) von seiner in Lindau errichteten deutschen GesmbH Geschäftsführerbezüge und ist er als Grenzgänger in der deutschen GesmbH tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 3 DBA-D Österreich zu…
Im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens ist mit der Schweiz Einvernehmen erzielt worden, dass die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV. Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als…
…ihren Wohnsitz und im anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren; dem Artikel 8 ist eine Grenzgängerregelung, wie sie in Art. 9 Abs. 3 für die Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vorgesehen…
…Grenzgängereigenschaft nicht in Erwägung gezogen. Die Frage ist allerdings nur von untergeordneter Bedeutung, da bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Verhältnis zu Liechtenstein infolge des anzuwendenden Anrechnungsverfahrens (Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein) die Einbeziehung der liechtensteinischen Einkünfte in die österreichische Besteuerungsgrundlage unabhängig davon erfolgt…
…erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 15 (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) des DBA-Schweiz fallen…
…Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und daher die Grenzgängerregelung für die dafür bezogenen Einkünfte nicht anwendbar ist, hat dies keinen Einfluss auf die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft im…
…der Einkünfte aus Gewerbebetrieb im DBA-Liechtenstein das Anrechnungsverfahren angewendet wird, wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer liechtensteinischen AG nicht dadurch die Höhe seiner inländischen Steuerbelastung vermindern können, dass er bisher als Grenzgänger-Dienstnehmer wahrgenommene Aktivitäten künftig auf Werkvertragsbasis von einer liechtensteinischen Betriebstätte aus…
…Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖFV…
…Dienstleistungsüberlassung tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt. Auf deutscher Seite werden daher die dem Beamten zufließenden Bezüge nicht als Bezüge aus öffentlichen Kassen dem Art. 19 DBA-Ö/D, sondern der allgemeinen Zuteilungsregel für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Art. 15 DBA-Ö/D) zugeordnet …