Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Internationale Hilfsgüterlieferungen, die von österreichischen öffentlichen Stellen oder karitativen Einrichtungen organisiert werden, können durch ministerielle Ausnahmegenehmigung erforderlichenfalls gemäß § 48 BAO von der inländischen Umsatzsteuer entlastet werden, wenn sie für Staaten bestimmt sind, mit denen ein diesbezügliches Reziprozitätsverhältnis hergestellt worden ist. Dies ist derzeit der…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Entlastungsmaßnahmen nach § 48 BAO werden im Allgemeinen nur zugunsten von in Österreich ansässigen Personen erteilt. Doppelbesteuerungen, die bei Steuerausländern eintreten, müssen daher im Allgemeinen vom Heimatstaat dieser Steuerausländer beseitigt werden. Steuerverzichte zugunsten von Steuerausländern erscheinen nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn dies im österreichischen Staatsinteresse…
Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…
Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit der IAEO und der UNIDO sowie anderer Ämter der Vereinten Nationen in Österreich haben Anspruch auf Freistellung von der österreichischen Versicherungssteuer, wenn ihnen Diplomatenrang zusteht und sie daher Inhaber einer roten Legitimationskarte des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten sind. Beamte ausländischer Staatsangehörigkeit, die…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
Gemäß § 1 der Hilfsgüterlieferungsverordnung, BGBl. Nr. 787/1992, kann eine Umsatzsteuerentlastung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Lieferungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an gemeinnützige oder gleichgestellte Einrichtungen erbracht werden. Die Verordnung bezieht sich hiebei nur auf inländische öffentlich-rechtliche bzw. gemeinnützige…
Überträgt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer inländischen Abfallbeseitigungs-KG seinen Anteil unentgeltlich an eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit…
Das Privilegienkonzept des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957, ist wie jenes der meisten Privilegienabkommen darauf ausgerichtet, nur für die Beamten der Vereinten Nationen eine vollständige Steuerbefreiung der Bezüge in den Mitgliedstaaten der Organisation vorzusehen (Abschn. 18…
Werden von Personen mit Wohnsitz in Österreich Geldspenden an in Deutschland errichtete Vereinigungen gemeinnütziger Art geleistet, so unterliegen diese der österreichischen Schenkungssteuerpflicht; dies ungeachtet des Umstandes, dass derartige Spendenzahlungen bei Leistung an vergleichbare inländische ausschließlich gemeinnützige Vereinigungen gemäß § 15 Abs. 1 Z. 14 ErbStG steuerfrei…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb…
Auf der Grundlage von § 48 BAO wird zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung bei ausländischem Grundvermögen eine Befreiung von der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen…