…Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur Anwendung kommen…
…um deren Abfindung) noch um diesen "ähnliche Zahlungen" handelt. Wegen des nicht völlig identen Wortlautes von Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland mit jenem des Art. 18 OECD-MA könnte der Bestimmung im DBA-Deutschland indessen auch eine von der OECD-Regelung abweichende Bedeutung zugemessen…
…Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung, dann steht nach Auffassung des BM für Finanzen das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-D Deutschland zu, weil der Anspruch auf diese Abfindung durch die in Deutschland geleistete Arbeit erwirtschaftet worden…
…dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als eine mit 5% Quellensteuer zu belastende Dividendenausschüttung im Sinn des Artikels 10 des DBA-Schweiz qualifiziert werden. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält er nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung in Höhe von 87.000 Euro, dann steht gemäß Artikel 9 Abs…
…vorsorglich sei beigefügt, dass die vorstehenden Ausführungen davon ausgehen, dass es sich bei der österreichischen GMBH nicht um eine Tochter-GMBH der deutschen Gesellschaft gehandelt hat, denn diesfalls hätte schon bisher - wegen mittelbarer Beteiligung - kein lohnsteuerabzugspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zur österreichischen GMBH bestanden. 27. Juli 1998 Für…
…diesfalls liegt lediglich eine teilweise Rückzahlung der seinerzeitigen Kapitalhingabe vor. Ein Rückgriff auf deutsches innerstaatliches Recht auf der Grundlage von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens wird durch die "Kontextklausel" dieser Bestimmung versperrt. Denn die Kontextklausel gestattet nicht, dem Begriff der "Einkünfte" eine Bedeutung zu…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9…
…des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat (EAS 1320) und nunmehr die Geschäftsführerfunktion bei einer österreichischen GmbH ausübt. Mit dem DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es sind in dem neuen Abkommen…
Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…
…wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
…der Lösung des Dienstverhältnisses eine Abfindung seiner Pensionsansprüche gegenüber der Gesellschaft zu, dann unterliegt diese gemäß Art. 18 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung. Denn Ruhegehälter werden von Artikel 18 nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung gelangen; vielmehr unterliegt auch eine Einmalzahlung (Abfindungszahlung…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer deutschen Muttergesellschaft liquidiert, gibt damit die deutsche Muttergesellschaft ihre Anteile an der österreichischen Tochtergesellschaft auf und erhält als Gegenleistung hiefür den Liquidationserlös (das zur Verteilung gelangende Abwicklungsendvermögen). Aus dieser Sicht gesehen stellt sich die Liquidation als ein Veräußerungsvorgang dar. Diese…
Erzielt eine inländische KG im Jahr 1998 einen Gewinn, dann wird ein 1997 erlittener Verlustanteil eines deutschen Kommanditisten, der in Deutschland bei der Veranlagung 1997 zum Verlustausgleich zugelassen worden ist, nach lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 24 des am 24. August 2000…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
…anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische…
Wird eine in Österreich betriebene Handels-GMBH, deren Gesellschafter vier in Deutschland ansässige Personen sind, liquidiert, stellt der das einbezahlte Stammkapital (die Anschaffungskosten) übersteigende Liquidationserlös nach inländischem Recht einen unter § 31 Abs. 2 Z 1 EStG fallenden Veräußerungsgewinn dar. Gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland…
…hat sich mit einem Fall befasst, in dem das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden wurden…
…2 nur eine Vorrangstellung gegenüber Artikel 14 (Gesellschaftergeschäftsführer) und 15 (Dienstnehmergeschäftsführer) vorgesehen wurde, ist mit Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Wohl weist EAS 2405 darauf hin, dass der Entwurf eines Anwendungsschreibens zum DBA-Deutschland Folgendes ausführt: "Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel…