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EAS 1564Ausländische Lehrer bei Workshops einer "Bewegungsschule"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 30/1-IV/4/9922.11.1999

…auch im Fall von Lehrern, die im Rahmen einer Bewegungsschule Methoden zur bewussten Erfassung der einzelnen Muskeln und Bewegungsabläufe des eigenen Körpers lehren, die mündlichen Erklärungen gegenüber den hiebei nötigen Übungen soweit in den Hintergrund treten, dass die Tätigkeit dieser Lehrer insgesamt betrachtet nicht mehr…

EAS 300Deutsche Gastlehrer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/9325.08.1993

Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…

EAS 3Österreichische Gastlehrer in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/6-IV/4/9128.05.1991

  Die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (sowie die entsprechende Bestimmung des EStG 1972) für bestimmte Beihilfen aus öffentlichen Mitteln gilt nur für aus österreichischen öffentlichen Mitteln stammende Beihilfen. Werden daher von der französischen Republik den gemäß Artikel 13 DBA-F…

EAS 2732Fragen zum Gastlehrererlass
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0293-IV/4/200616.05.2006

Der Gastlehrererlass, AÖF Nr. 69/2006, findet auf Gastlehrer aus allen DBA-Partnerstaaten Österreichs Anwendung und nicht nur auf jene, die im Anhang aufgelistet sind. Der Anhang verweist lediglich auf jene Abkommen, in denen besondere Gastlehrerbestimmungen enthalten sind, die Steuerbefreiungen im Gastland vorsehen. Wird daher…

EAS 2410US-Professor an der Vienna International School
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/2-IV/4/0426.01.2004

Es ist wohl richtig, dass gemäß Artikel XII des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens aus dem Jahre 1956 ein US-Professor von der österreichischen Besteuerung freizustellen war, wenn er sich nicht länger als zwei Jahre für Unterrichtszwecke in Österreich aufgehalten hat. Dieses Abkommen ist aber 1998 durch…

EAS 281Britische Lehrkräfte an inländischem Spracheninstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3377/1/1-IV/4/9312.07.1993

… Werden von einer inländischen GesmbH, die ein Spracheninstitut betreibt, in Großbritannien ansässige Lehrer durch Werkvertrag für eine Unterrichtsdauer von 1 bis 2 Jahren engagiert, so steht den britischen Lehrkräften nach Maßgabe des Art. 21 DBA-Großbritannien ein Anrecht auf Entlastung von der österreichischen Einkommensbesteuerung zu…