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EAS 676Feststellung verdeckter Gewinnausschüttungen nach Österreich durch die deutsche Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/81/1-IV/4/9501.08.1995

…in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische Finanzverwaltung der deutschen Beurteilung anzuschließen vermag…

EAS 2819EAV und "offenkundige verdeckte Ausschüttung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0060-IV/4/200701.02.2007

…Ausschüttungsverpflichtung keines Gewinnverteilungsbeschlusses bedarf, lässt keine Umgehungsverdachtsgründe aufkommen, die es rechtfertigen könnten, diese Ausschüttungen als "offenkundige verdeckte Ausschüttungen" im Sinn von § 2 der VO BGBl. Nr. 56/1995 zu werten. Denn der Gewinntransfer auf Grund des EAV wirkt sich genauso wenig wie eine offene Ausschüttung…

EAS 1416Verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschaftergeschäftsführer einer ausländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/9908.02.1999

…50%) als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert, wogegen die Geschäftsführerbezüge von der Steuerbehörde des ausländischen DBA-Partnerstaates zu 100% als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beurteilt und gemäß Artikel 15 des DBA zur Gänze besteuert werden, könnte hiedurch ein Qualifikationskonflikt ausgelöst werden, wenn Österreich 50% der Geschäftsführerbezüge als…

EAS 2102Gesellschaftergeschäftsführerbezüge und verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 9/1-IV/4/0222.07.2002

…Entlastung von der Doppelbesteuerung solange der Quellenstaat bei der Erhebung seiner Steuern nicht gegen das Abkommen verstößt. Deutschland wäre daher genötigt - soweit Deutschland anerkennt, dass nach österreichischem Recht keine verdeckte Ausschüttung vorliegt - die Bezüge gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland von der Besteuerung unter…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…

EAS 2101Veräußerung einer 17-prozentigen Beteiligung an einer EU-Gesellschaft über eine deutsche Holding-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 219/2-IV/4/0222.07.2002

…eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet…

EAS 1229Liquidation einer inländischen Vertriebstochter unter Kundenstockübernahme durch eine deutsche Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/66-IV/4/9806.08.1998

…der unter Fremden nicht unentgeltlich anderen überlassen wird. Soferne daher seitens der deutschen Schwestergesellschaft keine fremdverhaltenskonforme Abgeltung gegenüber der österreichischen Gesellschaft geleistet bzw. eine daraus resultierende Forderung anerkannt wird, ist zu vermuten, dass in Höhe des Abgeltungsverzichtes eine verdeckte Ausschüttung an die japanische Muttergesellschaft stattgefunden…

EAS 1195Im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte verdeckte Gewinnausschüttungen an EU-Muttergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 155/4-IV/4/9715.12.1997

Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…

EAS 1079Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zurverfügungstellung von PKWs durch die deutsche Niederlassung einer österreichischen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 220/1-IV/4/9726.05.1997

Werden zwei in Österreich ansässigen Gesellschafter-Vorständen einer österreichischen Aktiengesellschaft von der deutschen Zweigniederlassung 2 PKWs auch für private Zwecke zur Verfügung gestellt und erblickt die deutsche Betriebsprüfung darin eine verdeckte Gewinnausschüttung an die beiden Gesellschafter, dann steht Artikel 10a des DBA-Deutschland einer steuerlichen…

EAS 2844Gewinnausschüttung einer österreichischen GmbH mit Geschäftsleitung in einem DBA-Partnerstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0212-IV/4/200704.05.2007

…daher u.a. dann nicht erfolgen, wenn die ausländische Muttergesellschaft eine bloße Holdinggesellschaft ist; in einem solchen Fall müsste das Rückerstattungsverfahren angewendet werden, in dessen Rahmen bei Holdinggesellschaften eine Offenlegung der hinter der Holdinggesellschaft stehenden Gesellschafter verlangt werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 4. Mai 2007

EAS 2606Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft einer operativen deutschen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0294-IV/4/200506.05.2005

…Umstand ebenfalls keine Rechtsmissbrauchsumstände erkennbar. Damit steht unter solchen Umständen § 1 Z 1 der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995, einer unmittelbaren Kapitalertragsteuerentlastung anlässlich der Ausschüttung an die genannte deutsche Holdinggesellschaft nicht entgegen. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 777Börsennotierte britische Gesellschaft als Gesellschafter einer österreichischen Durchlaufgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3076/4/1-IV/4/9528.12.1995

…Unterlagen ausreichen, um die Wirkungen des internationalen Schachtelprivilegs zu vermitteln, könnte im Wege eines auf § 6 der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 gestützten Verfahrens mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt werden. 28. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2931Gewinnausschüttung einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine inländische KG mit deutschen Kommanditisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0094-IV/4/200807.02.2008

…keine Niedrigbesteuerung vor, da das deutsche Außensteuergesetz die maßgebende Einstufungsgrenze von "weniger als 30%" auf "weniger als 25%" herabgesetzt hat und die Gewinnausschüttung in Österreich einer 25%igen Besteuerung unterliegt. Andererseits hat sich der Gerichtshof nur mit der Gemeinschaftsrechtsverträglichkeit des § 20 Abs. 2 deutsches Außensteuergesetz…

EAS 2505Bezug deutscher Dividenden über Zwischenholdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/25-IV/4/0416.08.2004

…Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung der Steuerersparnis nicht isoliert nur auf die Steuerleistung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat abgestellt werden kann), dann kann dieser Gestaltungsweg nicht mehr als missbräuchlich gewertet werden. Es ist beabsichtigt, das Problem im Rahmen der bevorstehenden österreichisch-deutschen Konsultationen einer Klärung…

EAS 1610Gewinnausschüttung an eine deutsche GMBH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 235/1-IV/4/0013.03.2000

…denn das Abkommen verpflichtet lediglich zur Steuerentlastung, ohne aber festzulegen, nach welcher Methode dieses Ergebnis von den Vertragstaaten herbeizuführen ist. Die genannte Verordnung ist im Übrigen seinerzeit mit Deutschland akkordiert worden. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2542Inlandsschachteldividenden einer inländischen KG mit deutscher GmbH-Kommanditistin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0339-IV/4/200428.12.2004

…einem Anderen (hier: der ausschüttenden Tochter-GmbH) auferlegt ist, stellt sich das Steuerabzugsverfahren dennoch als ein Erhebungsschritt bei der Besteuerung der Betriebstätte dar und ist daher vom DBA-Diskriminierungsverbot mit betroffen. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 1876Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4981/2-IV/4/0102.07.2001

…Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahrens verstanden (EAS 1352). Nimmt daher eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre US-Muttergesellschaft vor, dann kann - bei Vorliegen einer Ansässigkeitsbescheinigung der US-Gesellschaft - der inländische Kapitalertragsteuerabzug auf 5% eingeschränkt werden. Dies gilt auch für eine im Wege eines Forderungsverzichtes bewirkte verdeckte…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

…hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746 15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…die bloße Vermeidung der Doppelbesteuerung hinausgehende Begünstigung vor. Die anzurechnende deutsche KESt kann daher nicht einerseits die Bemessungsgrundlage für die österreichische KESt vermindern und zusätzlich auf den solcherart verminderten KESt-Betrag in voller Höhe angerechnet werden. Die deutsche KESt-Vorbelastung der Ausschüttung von 75.600…

EAS 2577Schachtelbeteiligung nach dem DBA-Deutschland (1954)
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0123-IV/4/200525.02.2005

…Der Wortlaut des Abkommens lässt offen, ob es sich bei dem "Kapital" um das Nennkapital im gesellschaftsrechtlichen Sinn oder um die Kapitalausstattung im steuerlichen Sinn handelt. Da Doppelbesteuerungsabkommen - sofern sich nicht aus dem Abkommenszusammenhang Gegenteiliges ergibt - stets auf der Grundlage des OECD-Kommentars ausgelegt werden…