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EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw. im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht…

EAS 2837Anwendung der Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0134-IV/4/200723.03.2007

Betreibt eine in Österreich errichtete GmbH einen Maschinen- und Ersatzteilhandel und werden die Maschinen von der deutschen Muttergesellschaft eingekauft, dann ist die Lieferung seitens der deutschen Muttergesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zu fremdüblichen Preisen zu verrechnen. Soll hierbei die Kostenaufschlagsmethode in der Weise angewendet werden…

EAS 2740"Softwarelizenzen" der Vertriebs-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0349-IV/4/200626.06.2006

Vertreibt eine österreichische KG ein Softwareprodukt, das von einer deutschen GmbH entwickelt worden ist, in der Form, dass der österreichische Käufer in die Lage versetzt wird, mit Hilfe eines Freischaltcodes die Software direkt von Servern des deutschen Unternehmens herunter zu laden, dann stellt der hierfür…

EAS 1322Engagement eines tschechischen Pianisten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 319/1-IV/4/9822.09.1998

…4 UStG 1994 vorzunehmenden Umsatzsteuerabzug; allerdings kann das Hotel den Steuerabzug unterlassen, wenn der tschechische Pianist auf der Grundlage der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974, die gemäß § 28 Abs. 5 Z 1 UStG 1994 weiterhin anwendbar ist, die unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nimmt. Wird in…

EAS 200Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1559/1/2-IV/4/9225.11.1992

…in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit…