…einschließlich Krankenbeförderung, wird von kommerziell tätigen Privatunternehmen ausgeführt und müsste tendenziell als "Betrieb gewerblicher Art" von Körperschaften öffentlichen Rechts gewertet werden. Zumal - zumindest im österreichisch-deutschen Verhältnis - bisher sogar die Krankenbehandlung in den öffentlich-rechtlichen Spitälern als gewerbliche Betätigung der öffentlichen Hand gewertet wurde. Auch…
…14 fallenden Einkünften aus selbständiger Arbeit. Gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens ist in derartigen Fällen daher auf das inländische Recht zurückzugreifen. Damit wird auf österreichischer Seite die Trennungslinie zwischen den beiden Abkommensbestimmungen durch die innerstaatliche Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und jenen aus…
…dass auch die im innerstaatlichen Recht entwickelten Abgrenzungskriterien gegenüber den gewerblichen Einkünften (EAS 1775 betr. "Baukünstler"; EAS 1964 betr. Unternehmensberater; EAS 2127 betr. Finanzdienstleister) und gegenüber den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für die zwischenstaatliche Zuordnung maßgebend sind. Erhält daher ein bisher im Dienstverhältnis tätig gewesener…
…nicht die Zuteilungsregel für Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sondern jene für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit anzuwenden (AÖFV. Nr. 153/1992); diese enthält in Art. 15 Abs. 4 eine Grenzgängerregelung, derzufolge sich das Besteuerungsrecht Österreichs einerseits auf 3% zu beschränken hat und andererseits im Abzugsweg geltend…
Verlegt ein gewerblich tätiger Konsulent (Import-Export-Beratung) seinen Wohnsitz aus Österreich in das Ausland und gibt er aus diesem Anlass seinen steuerlich mittels einer Einnahmen-Ausgabenrechnung geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn…
…Abs. 3 DBA-Deutschland vorzunehmende Abgrenzung zwischen der gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeit eines Vertragstaates sich nach jenen Grundsätzen richten soll, die im innerstaatlichen Ertragsteuerrecht der beiden Staaten für die Bestimmung der Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechtes gelten. Mit Erlass vom 19. September…
…des Abkommens die inländische Abzugssteuer auf die brasilianische Einkommensteuer anzurechnen ist. Die hier entscheidende Frage der Einkünftezuordnung erfordert daher eine entsprechend tiefgehende Sachverhaltsuntersuchung und -beurteilung, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann und daher den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorbehalten bleiben muss. 17…
Übernimmt der Geschäftsführer einer inländischen GmbH nebenberuflich und auf selbständiger Basis für einen französischen Verlag Marketingaufgaben in Oststaaten (Vermittlung des Zeitungsvertriebes über den Einzelhandel, über Abos und Großabos an Airlines und Hotels sowie Vermittlung der Anzeigenaufgabe) dann unterliegen die hiefür von dem Pariser Zeitungsverlag gezahlten…
…in den USA und in Deutschland ansässigen Vortragenden gleichermaßen von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass Artikel 7 DBA-Deutschland - anders als die vergleichbare Bestimmung des DBA-USA - nicht ausdrücklich auf gewerbliche Unternehmensgewinne abstellt, bewirkt nicht, dass auf den ARGE-Einkünfteanteil des freiberuflich tätigen…
…Artikel 13 (Veräußerung von deutschem Betriebstättenvermögen), sondern ein Anwendungsfall des Artikels 18 Abs. 1 DBA (Rentenzahlungen) vor, sodass das Besteuerungsrecht nicht Deutschland, sondern Österreich zusteht. Dieser Befund wird durch Absatz 5 des Schlussprotokolls zu Artikel 13 und 18 bestätigt. Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2012
…Deutschland als Quellenstaat der Einkünfte besteuert werden dürfen (Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland). Jedoch ist zu beachten, dass dieser Satz nicht isoliert gelesen werden darf, sondern im Zusammenhang mit dem ersten Satz dieser Bestimmung zu sehen ist und daher nur dann zur…
…Vordruck ZS-QU1 vorliegt. Diese Bescheinigung darf bei der jeweiligen Lohnauszahlung nicht älter als 1 Jahr sein (EStR 2000 Rz 8021b erster Absatz). Sollte das Dienstverhältnis in der Zukunft in ein Werkvertragsverhältnis umgewandelt werden, bei dem die Mitarbeiterin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, stünde das Besteuerungsrecht…
…Gesellschaftergeschäftsführer). Die in Rede stehende Einkünftezuordnung beruht auf dem in Artikel 3 Abs. 2 OECD-MA festgehaltenen Auslegungsgrundsatz, dass immer dann, wenn weder der Wortlaut noch auch der Abkommenszusammenhang Anderes verlangen, die im DBA nicht definierten Ausdrücke (hier: "nichtselbständige Arbeit" und "selbständige Arbeit") nach dem…
…Ausbildungsstätte in Deutschland einerseits und der übrigen Arbeitszeit andererseits aufzuteilen. Die Entscheidung über die Aufteilung kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren getroffen werden, da diese in erster Linie von der Sachverhaltseinschätzung abhängt. Wesentlich ist, daß auf österreichischer Seite nur der Einkünfteteil aus der Besteuerungsgrundlage…
…mitwirken und die nicht als Arbeitnehmer der inländischen Produktionsgesellschaft anzusehen sind, nur dann gemäß § 98 i.V. mit § 99 EStG der beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegen, wenn sie Einkünfte als Künstler, als Sportler oder Artist oder als kaufmännischer oder technischer Berater erzielen. Die auf gewerblicher…
…Artikel 14 Abs. 4 erfasste Einkünfte sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 des Abkommens auf österreichischer Seite von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; denn das bei Artikel 14 vorgesehene Anrechnungsverfahren bezieht sich nur auf Fälle des 10-prozentigen Steuerabzuges (Artikel 14 Abs. 3 und Abs. 5 DBA…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässig gewesener Kommanditist einer deutschen Besitz-GesmbH & Co KG (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und in deren Büchern die Beteiligung des Kommanditisten an der Betriebs-GesmbH als Betriebsvermögen erfasst ist) seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann sind die solcherart in das…
…von Texteinstudierungen und anderen künstlerischen Belangen genutzt werden, dann stellen diese Einrichtungen offenkundig eine "feste Einrichtung" (Freiberuflerbetriebstätte) im Sinn von Artikel 14 DBA-Frankreich dar. Bei der Gewinnzuordnung zu dieser französischen "festen Einrichtung" wird nach den Grundsätzen der Gewinnaufteilung bei den gewerblichen Einkünften vorzugehen sein…
…es wird entscheidend darauf ankommen, ob die betreffende Tätigkeit nach österreichischem Recht als freiberuflich selbständige oder als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (Hinweis auf EStR 2000 Rz 5266 und AÖF Nr. 265/1992). Nur im erstgenannten Fall würde jener Teil der Einkünfte, der funktional dem in…
…lediglich für Fälle freiberuflicher Tätigkeit gilt. Die Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers gilt nach österreichischem Recht als sonstige selbständige Arbeit und ist daher gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens im Tätigkeitsstaat steuerlich zu erfassen." Die diesem Verständigungsergebnis zugrundeliegende Argumentation, dass nämlich das österreichische innerstaatliche Steuerrecht…