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7 Treffer1201 msnur geltende Fassungen
EAS 3261Sicherheitsprüfungen unter Raummitbenutzung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0054-IV/4/201227.01.2012

Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

…§ 29 Rz 7 mit Verweis auf BFH, BStBl 1987 II 162). Diese Verfügungsmacht wird dem Arbeitgeber faktisch im Wege der betrieblichen Nutzung des Homeoffice durch seinen Arbeitnehmer verschafft. Damit kann auch für Zwecke der Lohnsteuer eine Betriebsstätte iSd § 81 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sein…

EAS 2663Verwertungstatbestand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0667-IV/4/200528.10.2005

Eine Ansiedlung von Unternehmen in Österreich kommt der österreichischen Volkswirtschaft nicht nur dann unmittelbar zu Gute, wenn diese Unternehmen ausschließlich innerhalb Österreichs tätig werden. Auch dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen…

EAS 3445(Keine) Homeoffice-Betriebsstätte einer geschäftsleitenden Holding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.082.77407.07.2023

…OECD-MK Art. 5 Z 18). Bei einer Nutzung des Homeoffice an zwei Tagen pro Woche kann nicht von einer bloß gelegentlichen Nutzung ausgegangen werden (VPR 2021 Rz 262). Darüber hinaus kann eine Tätigkeit nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne des Art. 5 Abs…

EAS 3392Vorliegen einer inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0333-IV/8/201706.11.2017

…einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens in Österreich führen würden (vgl. dazu auch EAS 3391). Macht der Arbeitnehmer beispielsweise keine Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des österreichischen Wohnsitzes geltend, so spricht dies gegen die Begründung einer Betriebsstätte. Andererseits wird auch zu prüfen sein…

EAS 430Nutzung der Großrechenanlage der inländischen Muttergesellschaft durch Mitarbeiter der ausländischen Tochtergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 471/3/1-IV/4/9421.04.1994

Unterhält eine inländische Gesellschaft mit Betriebsgegenstand Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungsbereich) in Tschechien, in der Slowakei, in Ungarn, in Polen, in Rumänien und in Bulgarien Tochtergesellschaften mit gleichem Betriebsgegenstand und ergibt sich aus betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, dass die ausländischen Tochtergesellschaften die Großrechenanlage der österreichischen Muttergesellschaft mitbenutzen, so…

EAS 3298Grenzüberschreitende Übertragung einer maschinellen Anlage zu einem vereinbarten Kaufpreis gegen dreijährige monatliche Ratenzahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0654-IV/4/201223.10.2012

…unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen fallenden Entgelte für eine dreijährige Nutzungsüberlassung darstellen. Der in den Raten enthaltene Zinsenanteil löst ebenfalls keine polnische Quellenbesteuerung aus…