…Art auch der körperschaftsteuerlichen Behandlung Beachtung zu schenken sein. Denn der Abfertigungsaufwand der österreichischen Konzernmutter darf insoweit nicht die inländische Besteuerungsgrundlage kürzen, als er auf berufliche Tätigkeiten des ehemaligen Mitarbeiters zugunsten der ausländischen Konzerngesellschaften entfällt; insoweit ist er an diese ausländischen Konzerngesellschaften nach den Grundsätzen…
…vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden…
…Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit…
…DBA(Erb)-USA in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Artikel 9 des Abkommens ist in diesem Fall unbeachtlich; der freizustellende Erwerbsvorgang ist daher auch nicht für Zwecke eines allfälligen Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen. 21. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die im Familienverband durchaus üblichen und nur unter einander fremd gegenüberstehenden Vertragspartnern unüblichen Transaktionen für steuerliche Belange nach dem Fremdverhaltensgrundsatz umzuqualifizieren, auch dann nicht, wenn nach ausländischem Recht solche Umqualifizierungen möglich sein sollten. Die Transaktion wird aber auch aus gebührenrechtlicher und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen…
…dann wäre der auf die Argentinientätigkeit aliquot entfallende Teil von der österreichischen Besteuerung zu entlasten; diesfalls müsste aber bei der Ermittlung des Gewinnes der österreichischen Konzerngesellschaft jener Teil der Abfindung, der im Interesse der argentinischen Gesellschaft getragenen worden ist, an diese argentinische Gesellschaft weiterbelastet werden…
…die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in diesem Sinn Z 7.13 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Ausmessung dieser Haftungsprovision hat nach Fremdüblichkeitskriterien zu erfolgen; es sind keine Bedenken erkennbar, sich hierbei an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren. Der von der…
…zu. Dass bei der Arbeitnehmerbesteuerung dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommt, ist nicht nur im Verhältnis zu Deutschland (AÖFV. Nr. 134/1999), sondern auch im Verhältnis zur Schweiz international abgesprochen (AÖFV. Nr. 34/2000). 14. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…werden, dass Österreich durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der Abfindungszahlung entzogen wird. Solange dies aber nicht feststeht, wird die inländische Einkommensteuerpflicht wahrzunehmen sein; sollte hingegen der Nachweis erbracht wird, dass Deutschland auf Grund des Abkommens die Besteuerung der Abfindungszahlung tatsächlich vornimmt, könnte…
…sein, dass jene - bislang "auf Deutschland entfallenden" - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldteile für Belange der Körperschaftsbesteuerung an die deutsche Gesellschaft weiterbelastet werden. Ob dies tatsächlich geschehen ist, wird angesichts des in Österreich auch von diesen Teilen bislang vorgenommenen Lohnsteuerabzuges bezweifelt. Es wird daher damit zu rechnen sein…
…vertreten werden, dass nur Kaufpreisrenten, nicht aber Renten, die nur kraft Rentenform steuerpflichtig werden, zu "Gewinnen aus der Veräußerung" im Sinn von Art. 13 DBA Schweiz führen. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland eine derartige Auslegung vereinbart worden. Eine solche…
…kanadischer Firmenbeteiligungen durch den in Deutschland lebenden Vater an den in Österreich lebenden Sohn, wobei sich dies als eine vorweggenommene Erbfolge im engsten Familienkreis darstellte. Im Erbfall wäre das ausschließliche Besteuerungsrecht bei Deutschland gelegen. Im Übrigen ist die damalige Auskunft noch zu einer Zeit ergangen…
…400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform, sodass es schließlich im Gefolge der deutschen Prüfung im Jahr 1997 zu einer Zinsennachbelastung von über S 50 Mio. an die österreichische Vertriebstochter kommt…
…Auszahlungsform - das ausschließliche Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu (Art. 18 DBA-Schweiz). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen…
…über die zu treffende Steuerentlastungsmaßnahme kann erst nach Mitbefassung des zuständigen österreichischen Finanzamtes gemacht werden. Dieses Amt kann aber erst nach Bekanntgabe von Namen und Anschrift des österreichischen Geschenknehmers in das Verfahren eingeschaltet werden. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…21 unterstellen, dann ergäbe sich für die Schweiz aus dem Abkommen die Verpflichtung, die Rentenzahlungen von der schweizerischen Besteuerung freizustellen, da Artikel 21 dem Ansässigkeitsstaat, sonach Österreich das Besteuerungsrecht zuweist. Verliert solcherart die Schweiz auf Grund des Abkommens das Besteuerungsrecht an den gegenständlichen Rentenzahlungen, dann…
…Pensionsabfindungsbetrag vereinbart ist und sonach keine Option auf laufende Pensionsauszahlung besteht. Wenn es sich weiters um Zahlungen auf Grund eines "Pensionsplanes" (Z 6 des OECD-Kommentars zu Artikel 18 OECD-MA) handelt, wird auch das Erfordernis einer Vorsorgesicherung für die Zeit des Ruhestandes erfüllt sein…
…der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht des BM für Finanzen kann eine insgesamt als Anteilsschenkung zu wertende einheitliche Transaktion nicht künstlich…
…Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert…
Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…