…3 DBA-Deutschland befreit aber nur dann von der deutschen Besteuerung, wenn österreichische Sportler an deutschen Veranstaltungen teilnehmen; denn es muss deren "Aufenthalt" in Deutschland begünstigt finanziert sein. Bloße Werbeentgelte, die ein österreichischer Sportverein für die Vermarktung von Persönlichkeitsrechten seiner Sportler in Deutschland erzielt (Entgelte…
…Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Betriebsausgaben | - 800.000 | | Gesamtbetrag der Eink. | 700.000 | | abzügl. Einnahmen - D | -1,000.000 | | Verlust | - 300.000 | KZ 320 13. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…sind. Sollte seitens der zuständigen Abgabenbehörde die Werbungskosteneigenschaft unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände dennoch anerkannt werden, wird ihre Berücksichtigung im Jahr 2008 zutreffend sein. Denn bei einer Einkünfteerzielung vor Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht tritt für nach dem Zuzug zufließende Einnahmen inländische Steuerpflicht ein…
Werbeeinnahmen eines Sportlers werden im Allgemeinen als Einkünfte aus einem inländischen Gewerbebetrieb - für den im Ausland keine "Betriebstätte" unterhalten wird - der ausschließlichen Besteuerung in Österreich unterliegen. Es bestehen keine Bedenken, solche Einkünfte unter die Zuteilungsregel für Lizenzgebühren zu subsumieren, wenn dies im Ausland so…
…in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis Jahresende ein…
…Verhältnis zu den meisten Staaten, auch im Verhältnis zur Schweiz, der Fall ist. Keine derartige Regelung enthält aber z.B. das DBA-Deutschland (AÖF Nr. 267/1989). Dass Werbeeinnahmen des Sportlers, die mit den Rennen in Verbindung stehen, wie z.B. das entgeltliche Tragen von…
…dEStG) Gründen nicht mehr verwertet werden können, dann ist ein Verlustvortrag auf das nach Zuzug nach Österreich aus Konsulenteneinkünften gebildete Einkommen des Jahres 2002 (erstes positives österreichisches Jahreseinkommen seit 1993) zulässig. 14. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Während der innerstaatliche Begriff auf den Gewerbebetrieb des Sportlers abstellt und damit auch seine im Rahmen dieses Betriebes erzielten Nebeneinkünfte miterfasst, wird auf der abkommensrechtlichen Ebene nur die reine sportliche Aktivität darunter fallen. Allgemein wird darunter eine über den alltäglichen Rahmen hinausgehende körperliche Anstrengung des…
Schließt eine inländische Werbeagentur, die einen Werbespot im Inland produziert, mit einem bekannten deutschen Schauspieler eine vertragliche Vereinbarung über dessen Mitwirkung an diesem Werbespot, dann muss die Frage, ob der deutsche Schauspieler als "Künstler" im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland…
…aber frei, falls er darin einen Verstoß gegen das DBA-USA erblicken sollte, die Angelegenheit gemäß Art. 24 Abs. 1 DBA-USA zum Gegenstand eines in den USA einzuleitenden Verständigungsverfahrens zu machen. 11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden dürfte. Ein Veräußerungsvorgang im Bereich der Rechtsüberlassungen wird anerkannt, wenn ein bestimmtes immaterielles Wirtschaftsgut (zB eine gewerbliche Erfahrung) einem anderen zur ausschließlichen Nutzung übertragen wird und "wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht" (siehe…
…Anwendung gelangen kann, wenn die Vergütungen an einen "Künstler im Sinn von Artikel 17" gezahlt werden. Nach österreichischer Auffassung liegt aber bei dem Fotomodell eine solche Künstlereigenschaft (im Sinn des Abkommens) nur vor, wenn der betreffende Steuerpflichtige im Rahmen von Unterhaltungsdarbietungen tätig wird. Dies ist…
…einen Vertrag über die Herstellung einer TV-Dokumentation abgeschlossen und wurden hiefür von Oktober bis Dezember 1988 in Österreich die Vorarbeiten und in der Zeit von Jänner bis März 1989 in deutschen Studios die Filmarbeiten ausgeführt, so ist zunächst zu untersuchen, ob die vertraglichen Abmachungen…
…in Bezug auf die in der österreichischen Betriebstätte tatsächlich ausgeübten Funktionen stattzufinden; diese sind sodann fremdüblich abzugelten. Es dürfte daher im gegebenen Zusammenhang sachgerecht sein, funktional von einem fiktiven und unabhängigen österreichischen Veranstalter auszugehen, der einerseits die Aufführungsentgelte vereinnahmt und andererseits die für ihn in…
…eine deutsche Kapitalgesellschaft bei inländischen Festspielen die Organisation und Ausführung von Stunteinlagen übernommen, wird dieses deutsche Unternehmen als "Mitwirkender" bei den inländischen Festspielen anzusehen sein. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind nicht nur natürliche Personen, sondern auch die Trägerorganisationen von Theatern oder Orchestern als…
…zu leistenden Zahlungen nachträgliche Werbungskosten dar (LStR 2002 Rz 319 und 231). Diese Aufwendungen stehen mit den weißrussischen Aktivbezügen in einem kausalen Zusammenhang, wobei die weißrussischen Einkünfte kraft der im innerstaatlichen Steuerrecht normierten unbeschränkten Steuerpflicht nach inländischem Recht steuerpflichtig sind. Die Aufwendungen sind daher nicht…
…dass durch den auf deutscher Seite nach § 10d dEStG erfolgenden Verlustrücktrag eine Situation entstehen kann, die nach einer "Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" auf der Grundlage von § 48 BAO verlangt. Denn wenn angenommen wird, dass in den österreichischen Betriebstätten im Jahr 1 und im…
…000 direkt zuordenbarer Aufwand - 50.000 indirekte Zuordnung der Produktion -126.000 freizustellender Gewinn D, CH, F 34.000 EAS.2425 hat sich mit einem Künstler befasst, bei dem nicht die deutschen Einkünfte, sondern - zu Unrecht - die deutschen betrieblichen Einnahmen aus der Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wurden…
…stammen. Angesichts der seit 1963 eingetretenen internationalen Rechtsentwicklung kann sich diese Entscheidung, die das Zuflussprinzip über das Kausalitätsprinzip stellt, als problematisch erweisen, wenn ihr eine andere Bedeutung zugemessen wird als jene, dass Doppelnichtbesteuerungen solcher Nachtragszahlungen vermieden werden sollen (weil nach dem Wegzug der ehemalige Ansässigkeitsstaat…