Beabsichtigt eine österreichische GmbH in der Schweiz eine Niederlassung zu eröffnen und diese teilweise durch Eigenkapital und teilweise durch ein Gesellschafterdarlehen zu finanzieren, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass die Beschaffung der Finanzierungsmittel auf in der österreichischen Firmenzentrale stattgefundene Vorgänge zurückzuführen ist…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
…Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im Gewerbebetrieb des Gesellschafters" (Abschn…
…die zwei österreichische Tochtergesellschaften einer schweizerischen Muttergesellschaft unterhalten, müssen fremdüblich eingerichtet sein. Sollte unter Verletzung dieses Fremdverhaltensgrundsatzes die eine inländische Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…
…Artikel 7 DBA-Deutschland ungeachtet des Umstandes besteuern möchte, dass diese Zinsen für eine unmittelbare Darlehenshingabe der österreichischen Kommanditistin der Obergesellschaft (eine GmbH) gezahlt werden. Der Auffassung der deutschen Seite kann indessen insoweit nicht gefolgt werden, als die Zinsen aus Zeitperioden vor der deutschen Umgründung…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
Wird eine deutsche Tochtergesellschaft von ihrer österreichischen Muttergesellschaft durch Gesellschafterdarlehen finanziert und werden die hiefür von der deutschen Tochtergesellschaft als Zinsen an die österreichische Muttergesellschaft überwiesenen Beträge auf deutscher Seite wegen Unterkapitalisierungsvorschriften von einem Abzugsverbot erfasst, dann konnte die hiedurch eintretende steuerliche Doppelbelastung (Belastung mit…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
…deutschen KStG, derzufolge eine Unterkapitalisierung der deutschen Tochtergesellschaft vorliegt, müsste sich auch die österreichische Muttergesellschaft zu eigen machen und anstelle einer Darlehensfinanzierung eine Beteiligungserhöhung wählen (EAS 784). Sollte dies nicht möglich sein, erscheint allerdings auch folgende Sichtweise rechtlich gedeckt: Gemäß Artikel 15 Abs. 2 DBA…
Vergibt eine österreichische Muttergesellschaft Darlehen an ihre belgische Tochtergesellschaft und erzielt sie daraus in den Jahren 2000 bis 2004 Zinsenerträge (=Zinseneinkünfte) in Höhe von 9 Mio. EUR, von denen in Belgien in Übereinstimmung mit dem DBA-Belgien eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000…
…ist folglich berechtigt, Darlehensrückzahlungen für ihr deutsches Eigenheim in gleicher Weise als Sonderausgabe steuermindernd geltend zu machen wie unbeschränkt Steuerpflichtige dies für ihre inländischen Eigenheime in Anspruch nehmen können. Es liegt im Rahmen der Mitwirkungsverpflichtung der Steuerpflichtigen zu belegen, dass die Darlehensrückzahlungen in Deutschland unter…
Erhält eine österreichische Kapitalgesellschaft, die sich an einem betriebstättenbegründenden deutschen Bauvorhaben beteiligt, vom deutschen Bauherren eine Vorauszahlung und werden diese Finanzmittel sodann der deutschen Muttergesellschaft der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland…
…sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen. Bei Auslegung der…
…übernimmt (sonach Ausschüttung in Höhe einer Bürgschaftsprovision oder der gesamten Darlehensvaluta, je nachdem, worin die eigentliche Funktion der Gesellschaft/Stiftung zu sehen ist). Allerdings ist zu bedenken, dass - anders als bei einer Gesellschafter/Gesellschaft-Beziehung - dann, wenn der Begünstigte nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist…
…die zwei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise. Demzufolge stellt die Überlassung der Finanzmittel eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen der österreichischen…
…2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden. Wurde der Erwerb der Liegenschaften durch eine inländische Bank fremdfinanziert, dann stellen die Darlehenszinsen wohl nach den allgemeinen Grundsätzen Betriebsausgaben für die liechtensteinische AG dar. Das Wesen der Betriebsausgabe liegt allerdings in ihrer vermögensmindernden Wirkung…
Gewährt eine liechtensteinische Gesellschaft an einen in Deutschland ansässigen Kreditnehmer ein Darlehen und wird dieses Darlehen teilweise auf einer österreichischen Liegenschaft hypothekarisch sichergestellt, dann unterliegen die von der liechtensteinischen Gesellschaft aus Deutschland bezogenen Zinsen gemäß § 98 Z 5 EStG der österreichischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Diese…