…DBA-Deutschland (Erb) legt den sachlichen Anwendungsbereich des Abkommens in der Weise fest, dass er die Erbschaftsteuer insoweit in den DBA-Geltungsbereich einbezieht, als ihr "Erwerbe von Todes" wegen unterliegen. Da auch Schenkungen auf den Todesfall gemäß § 2 ErbStG zu den "Erwerben von Todes wegen…
…ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt. Sollte auf deutscher Seite die Sachverhaltsbeurteilung zu dem…
…beschränkter Steuerpflicht im inländischen Steuerrecht nicht vorgesehen ist). Geht im Fall des Todes des Partners auch eine inländische Liegenschaft auf die Partnerin über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang gemäß Art. 3 DBA (Erb)-Deutschland der ausschließlichen Erbschaftsbesteuerung in Österreich. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr…
Gemäß Z 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen…
…4 DBA-Schweiz (in der 2006 revidierten Fassung) vor, dass eine Besteuerung ausschließlich auf Grund des Ansässigkeitswechsels nicht stattfinden darf. Diese Regelung steht aber zufolge der Erläuterungen zur Regierungsvorlage betr. die DBA-Revision der Anwendung des in Österreich im Jahr 2005 eingeführten Systems eines Besteuerungsaufschubes…
…zeitigt. Sollte die Bestimmung des Artikels 13 Abs. 4 derart weit interpretiert werden, dass sie auch in den Fällen einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gilt, sonach bei einer Rechtslage, in der der schweizerische Sohn in die Rechtspersönlichkeit des Verstorbenen eintritt und diese nunmehr auf schweizerischem Staatsgebiet weiterführt…
…wie bei einem Wegzug in ein Land des EU-Raumes - über die Wegzugssteuerschuld im Abgabenbescheid abgesprochen wird, wobei aber bis zur tatsächlichen Veräußerung keine Festsetzung erfolgt. Rechtsgrundlage für diese Vorgangsweise ist § 31 EStG, dessen Anwendungsmodalitäten durch das (derogierende) DBA auf den vorbeschriebenen Durchführungsweg zurückgedrängt werden…
…1993 in den USA gelebt und ist sie 7 Monate vor ihrem Tod in einem österreichischen Krankenhaus in das Haus ihrer österreichischen Nichte übersiedelt, dann erscheint angesichts des Umstandes der Beibehaltung ihrer US-Wohnung ernstlich zweifelhaft, dass in diesem Fall eine Verlegung des Lebensmittelpunktes im…
…vor gültig und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der beiden Staaten in Fällen der vorliegenden Art bei der Behandlung der Personengesellschaften dem "Transparenzprinzip". 09. März 2000 Für den…
…vermögensverwaltenden deutschen GmbH & Co KG, deren Funktion sich auf das Halten aller Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH beschränkt, infolge bestehender unbeschränkter Steuerpflicht inländische Erbschaftssteuer anfällt, deren Erhebung - auf den ersten Blick - durch Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb) gesichert erscheint. Die feste Geschäftseinrichtung der deutschen Holding…
…ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. 12. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die auf einen in Deutschland ansässigen Erben übergehen, unterliegen gemäß Artikel 5 Abs. 1 DBA(Erb)-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; diese ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG abgegolten. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Einmalerlag ab, dann unterliegt die im Ablebensfall an die - ebenfalls in Deutschland ansässigen - leiblichen Kinder zu leistende Versicherungssumme gemäß Artikel 5 DBA-Deutschland (Erb), BGBl. Nr. 220/1955, nicht der österreichischen Erbschaftsbesteuerung. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…festgelegten Lebensweise jährliche Zuwendungen, die von einem auf den Cayman-Inseln errichteten Trust ausgezahlt werden und liegt hierbei ein direkter Erwerb vom liechtensteinischen Settlor des Trustes vor, dann sind die Zuwendungen von der österreichischen Erbschaftssteuer freizustellen. 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…sowie der Umstand, dass ein Teil dieses Wertpapierdepots für Belange der österreichischen "Erbschaftssteuerversicherung" betreffend die inländischen Betriebe des Verstorbenen reserviert war, sind Folgen der österreichischen Steuergesetzgebung, die keine Bindungswirkung auf die erbschaftssteuerliche Erfassung in Deutschland entfalten können. 29. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…das Schlussprotokoll zu Artikel 4 des DBA-Deutschland (Erb) wird verbindlich festgelegt, dass Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit österreichischen Betriebstätten nach Artikel 4 nur im Betriebstättenstaat, sonach nur in Österreich besteuert werden darf. Es liegt mithin durch die österreichische Verwaltungspraxis kein Fall eines Qualifikationskonfliktes vor…
…des Schlussprotokolls zu Artikel 3), wird nicht angenommen, dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-amerikanischen Erbschaftsteuerabkommens, BGBl. Nr. 269/1983, dürfen bei in den USA ansässig gewesenen Erblassern Vermögensübergänge nur in den USA besteuert werden (außer es liegt ein Übergang von österreichischem Immobilien- oder Betriebstättenvermögen vor). Erhält daher ein seit über 20 Jahren in…
…des Abkommens und hinsichtlich des amerikanischen Liegenschaftsbesitzes auf Artikel 5 des Abkommens. Der Umstand, dass das DBA (Erb)-USA, BGBl. Nr. 269/1983, mangels Ansässigkeit des Erblassers in einem der beiden Vertragstaaten nicht Anwendung findet, erweist sich demnach als bedeutungslos. 27. Juli 1993 Für den…
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb…