…bezahlenden Vergütungen keine prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen iSd. § 108c Abs. 1 EStG 1988 darstellen würden. Insgesamt liege daher keine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit iSd. § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 vor. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Beschwerde legte der Bf. einen weiteren Tätigkeitsnachweis seines Arbeitgebers…
…Betrachte man die Entwicklungszeit mancher Präparate (20, 30 und viel mehr Jahre zB für die AIDS Bekämpfung), dürften die Liebhabereibestimmungen auf diesem Sektor keine Anwendung finden. Der Beweis der wissenschaftlichen Tätigkeit und internationale Anerkennung sei unbestritten. Der Erfolg, der sich nach Abschluss der Arbeiten einstellen…
…Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor für XX der B-Universität geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge in Höhe von 308,73€ dieser Universität sowie steuerpflichtige Bezüge als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in Höhe von 19.228,56 € der A-Universität. Infolge Nichteinlangens der Einkommensteuererklärung 2011 erfolgte eine Schätzung durch das…
…wo auf Seite 2, Absatz 1 festgelegt werde, dass der Arbeitnehmer in Bereichen, die dieser als wissenschaftlich ansehe, mitzuarbeiten habe. Dazu sei zu beachten, dass die vertraglich festgelegte Lehrverantwortung von 18 SWS sich pro Jahr auf 2x15 Wochen verteilen und somit 540 Stunden umfassen würden…
…keine Habilitation nach österreichischem Vorbild vorlag. Es sei daher eine materielle Einzelfallbeurteilung vorzunehmen gewesen. Der Beschwerdeführer habe durch Vorlage seiner Unterlagen nicht in einer nachvollziehbaren Weise darlegen können, dass seine Tätigkeiten überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit iSd § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 bestand…
…Bf. mit 1. März 2021 (befristet bis 28. Februar 2023) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ***2*** angestellt und dort dem Department "Mathematik und Informationstechnologie" für das Fach Mathematik und Statistik zugeordnet. Der Zuzug aus den Niederlanden nach Österreich sei laut Verzeichnis gemäß § 7 Abs. 1…
…keine prämienbegünstigten Forschungsaufwendungen iSd. § 108c Abs. 1 EStG 1988 darstellen würden. Insgesamt liege daher keine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit iSd. § 2 Abs. 1 Z 1 ZBV 2016 vor. Mit der gegen diesen Bescheid innerhalb der verlängerten Beschwerdefrist eingebrachten Beschwerde legte der Bf. einen weiteren Tätigkeitsnachweis seines…
…Beschreibung des hierbei ausgeübten Funktions- und Verantwortungsgrades zu entnehmen. Die Mitarbeit des Bf. leiste auf Grund dessen dokumentierter wissenschaftlichen Qualifikation einen entscheidenden Beitrag im Forschungsbereich der Firma ***3*** AG, um die Erweiterungsinvestitionen am Forschungsstandort ***4*** umzusetzen. Es sei daher ein maßgebliches öffentliches Interesse an der…
…BGBl. I/115/1998, errichtete Wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes. Im Zuge einer die Jahre 2002 und 2003 umfassenden Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, dass für die Bezüge für die der Beschwerdeführerin zur Dienstverrichtung zugewiesenen Bundesbediensteten kein Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe…
…Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 ab. Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass es im vorliegenden Fall an der geforderten unmittelbaren wissenschaftlichen Tätigkeit, an welche die Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung geknüpft sei, mangle. Dagegen erhob der Bf. mit Eingabe vom 29. März 2024 Beschwerde…
…Mathematik am 1. Oktober 2019 angetreten. Der Bf. übermittelte neben dem Verzeichnis gemäß § 7 Abs. 1 ZBV 2016 und dem mit der Universität ***3*** abgeschlossenen Dienstvertrag, aus welchem eine überwiegend wissenschaftliche Tätigkeit des Bf. iSd. § 2 Abs. 1 Z 4 ZBV 2016 hervorgeht, eine mit…
…auf dem Gebiet der ***3***. Seine Arbeiten (Publikation) seien in verschiedenen internationalen Zeitschriften aufgegriffen worden. Durch seine internationale wissenschaftliche Laufbahn er ein großes Netzwerk an Kollaborationen aufgebaut, welches er mit seiner Stelle mitbringe und zu neuen Projekten führe. Seine Expertise auf dem Gebiet der ***3…
…tätig. Der Bf. verfüge insgesamt über eine relativ kurze Forschungserfahrung. Aufgrund der geplanten Tätigkeiten (wissenschaftliche Tätigkeit ohne Projektleitungsfunktion) sei zum jetzigen Zeitpunkt kein ausreichend hoher Verantwortungsgrad erkennbar, weswegen die Forschungsförderungsgesellschaft in ihrem Gutachten zu dem Schluss gekommen sei, dass die zu erwartenden Leistungen des Bf…
…Forschungsprojekte genauso wie andere Arbeitskollegen, einige mit mehr Erfahrung und andere mit weniger, aber jeder von ihnen mit seinem eigenen Schwerpunkt. Diesbezüglich gäbe es keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen wissenschaftlicher Qualifikation, Tätigkeiten und Stellung/Hierarchie im Unternehmen. Der Bf. bearbeite zurzeit zwei Projekte, A und B…
…Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen…
…Schuldenrückzahlung in Höhe von 4.760,54 Euro (von dieser betrifft ein Teil die Abzahlung eines Mietenrückstandes). Außerdem wurde eine Liste der wissenschaftlichen Bücher und DVD-Roms sowie der sonstigen Arbeitsmittel vorgelegt. Schließlich wurde ein Ausdruck betreffend das Leitbild des FWF Der Wissenschaftsfonds vorgelegt sowie…
…Abs 2 Z 1 EStG 1988 nicht erfüllen, weil die angewandten Methoden bzw. Vorgangsweisen keine wissenschaftlichen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten darstellen. Das Finanzamt hat daher mit Bescheid vom 14.4.2014 die Forschungsprämie 2012 mit Null festgesetzt. In der dagegen eingebrachten Beschwerde, in der die Bf…
…Im gegenständlichen Forschungsvorhaben war zudem die Angemessenheit in Sinne eines Schadenersatzanspruches zu prüfen, wozu weltweit keine Veröffentlichung und gar Gerichtsurteile verfügbar waren. Als erstes wesentliches neues wissenschaftliches Erkenntnis konnte hergeleitet werden, dass die Allgemessenheit von Kosten nicht als Punktschätzer sondern lediglich in Form von Prognoseintervallen…
…dazu bringen, dass die Beteiligung 2013 schon nichts mehr wert war. SB: Da müssen sie aber über den Wert ein Gutachten beibringen, das muss ein wissenschaftliches Gutachten sein. Das steht ihnen frei und das können sie jederzeit bringen. GF: Es ist ja schwierig nachzuweisen, dass…
…der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten war. Ein neuer Einkommensteuerbescheid 2017 wurde mit 29. Juli 2019 erlassen und dabei Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von 10.365,61 € berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt: "Stipendien für eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische…