…einer Provision erfolgte und somit eine Änderung der Bewirtschaftung eingetreten ist. Hierzu ein Zitat aus der Entscheidung RV/0002-I/10 des UFS vom 02.12.2013: "Die Erweiterung einer saisonalen Vermietungstätigkeit auf eine ganzjährige Vermietung stellt einen typischen Anwendungsfall einer Änderung der Bewirtschaftung dar…
…Ansässigkeit in Österreich auszugehen sei. In der Folge brachte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Vorlage ihrer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein. Sie wiederholte, im Mai 2011 nach A verzogen zu sein und die B-er Wohnung ihrer erwachsenen Tochter entgeltfrei zur Nutzung überlassen zu haben…
…Beschwerde abgewiesen werden müssen. 6. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2022 beantragte die Beschwerdeführerin die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Darin wiederholte sie, das Sachverständigengutachten vom Juni 2022 sei fachlich-inhaltlich nicht korrekt; angeführte Fakten seien nicht korrekt, deckten sich weder mit ihrem Alltag…
…örtlichen Bereich arbeiten, sondern an ständig wechselnden Standorten. Deswegen sei als Einsatzort nur sehr pauschal angegeben "österreichweit". Sie wiederholte auch, dass die Arbeitgeberin die Unterkünfte bezahlt habe und dass die Entfernungen außerhalb der Ortszentren zu messen seien, dass die Fahrt anstrengend und ermüdend sei; dies…
…Bericht führte das FA begründend unter anderem aus, dass bei einem Teil der Geschäftsführer der im Dienstvertrag vereinbarte Jahresbezug aus einem fixen und einem jährlich variablen Bezugsbestandteil bestünde und saisonal- und einsatzkonform zur Auszahlung gebracht worden seien. Die Festsetzung der Monatsbezüge sei jeweils im Jänner…
Im Mai 2012 - drei Monate nach Ergehen der neuerlich abweisenden Entscheidung des LG ZRS Graz im Prozess der Fa XY - teilte die finanzierende Bank der Förderstelle die vorzeitige Rückzahlung der beiden geförderten Darlehen mit (somit Darlehensrückzahlung, entgegen dem Schriftsatz des Bf vom 7.Aug.2014…
…wobei sie jedoch im Wesentlichen ihre bisherigen Argumente wiederholte. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichtes vom 22.12.2022 wurde die gegenständliche Rechtssache der mit 1.1.2023 neu besetzten Senatsgerichtsabteilung 4013-1 zugewiesen. Am 17.5.2024 übermittelte das Gericht die Stellungnahme der bfP…
…) Bescheide des gegenständlichen Berufungsverfahrens kennzeichnen und die dazugehörigen, mit der Erfassungsnummer versehenen Schriftstücke in Kopie vorlegen. Im Schreiben vom 2.8.2013 wiederholte der steuerliche Vertreter, dass die Postsendung am 18.7.2011 nur die Nichtfeststellungsbescheide und die Postsendung am 30.8.2011 die Verständigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Arno Hirschvogl, Trattnerhof 2/3/301, 1010 Wien, über (1.) die Beschwerde vom 18.09.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Mit Schreiben vom 17.8.2018 informierte die Beschwerdeführerin das Bundesfinanzgericht darüber, dass mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 7.3.2017, RV/7102914/2006 , einer Bescheidbeschwerde gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2000 bis 2003 stattgegeben worden sei. Es ergäben sich dadurch unmittelbare Änderungen auf den…
…zu schaffen, durch die der Ausgang eines nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens praktisch vorgegeben wurde, kam später noch wiederholt zur Anwendung, etwa bei der Errichtung einer neuen Zufahrtsstraße und beim Neubau HNr 111a. Nach Einbringung eines Rechtsmittels gegen den Baustopp und Nachholung des Antrages auf Baubewilligung, erteilte die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Alexander Kuba und Christian Gerzabek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPA Holding Steuerberatung GmbH, Wiedner Gürtel 13/Turm 24, 1100…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer 07-***BF1StNr1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 16.05.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch Steuerberater S, über die Beschwerde vom 25. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 27. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Zum behaupteten Plan einer künftigen Nutzung des Wohnhauses HNr 111 für eine ärztliche Vortragstätigkeit blieb der Bf ebenso jeglichen Nachweis für Umsetzungsbemühungen schuldig, wie für Maßnahmen zur Realisierung der in den Raum gestellten Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Betreiber des Schlosses (Ort-X). Beide Vorbringen…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | Richter | A | in der Beschwerdesache | BF Straße Ort | verteten durch | Prodinger & Partner Wirtschaftstreuhand- Steuerberatungs GmbH & Co KG Auerspergstraße 8 5700…
…gefunden werden. Die ersten Mieteinnahmen seien erst im Jahr 2006 zugeflossen. In der Beilage wurde die Rechnung vom 24. Jänner 2006 an Herrn Schwiegervater senior (Vater von Frau BF) über die saisonale Vermietung der Ferienwohnung im Zeitraum 16. September bis 23. Dezember 2005, somit 14…
Zu den von der belangten Behörde in der mündlichen Verhandlung für ihre Rechtsansicht ins Treffen geführten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH vom 10. Februar 2022, Ro 2019/15/0179 und VwGH vom 29. Juni 2022, Ro 2021/16/0005) ist auszuführen, dass dem Erkenntnis zu Ro…
Bei Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides ist zu prüfen, ob die besonderen Umstände der gegenständlichen Vermietung dem mit den Bestimmungen der Sechsten Richtlinie und des UStG 1994 verfolgten Ziel entgegenstehen. Im gegenständlichen Fall liegt ein Scheingeschäft (§ 23 Abs. 1 BAO) nicht vor. Die vereinbarte…
Der Senat verneinte daher vorläufig das Vorliegen von Liebhaberei und hob die endgültigen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2014 bis 2017 auf. Damit erlangen die ursprünglichen vorläufigen Einkommensteuerbescheide dieser Jahre wieder ihre Wirksamkeit. Hinsichtlich des Jahres 2018 gab der Senat der Beschwerde Folge und sprach die vorläufige…