…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…für Soziales und Behindertenwesen in Zweifel zu ziehen. Damit steht fest, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 2 lit d FLAG 1967 nicht erfüllt sind. Die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen ist nicht vor Vollendung des…
…der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen vor (im vorliegenden Fall) Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgt ist, eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe nach § 6 Abs 5 iVm Abs 2 lit d FLAG 1967 darstellen würde, im hier zu entscheidenden…
…ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (bzw. 25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag zu. Für die Einschätzung des Grades der Behinderung sind § 14 Abs. 3 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl…
…Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist für das Bestehen eines Anspruches auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 zu prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, eingetreten ist. Als Nachweis dafür dient eine Bescheinigung…
…festgehalten, dass dem Finanzamt systembedingt zur Entscheidung nur die sog. "Metadaten" der Gutachten zur Verfügung stehen, also im Wesentlichen bloß der Behinderungsgrad, die Angabe, ob eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, vorliegt, und ob diese vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…lt am 2014-08-18 von AfAM2 Arzt für Allgemeinmedizin zugestimmt am 2014-08-19 Leitender Arzt: LA2 Da nach der neuerlichen Untersuchung durch die Sachverständige wieder keine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen festgestellt wurde und Sie im Antragszeitraum das 25…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…und unter Wiedergabe des Gutachtens vom 13. August 2014 mit der Begründung ab, dass nach der neuerlichen Untersuchung durch die Sachverständige die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, wieder erst ab Jänner 2009 festgestellt worden sei. Mangels Berufsausbildung hätte die Erwerbsunfähigkeit jedoch…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
… 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Die ärztliche Bescheinigung bildet jedenfalls die Grundlage für die…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Ein Eigenanspruch der Bf wäre somit dann gegeben…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…dass der Gesetzgeber nicht nur die Frage des Grades der Behinderung, sondern (bereits seit 1994) auch die (damit ja in der Regel unmittelbar zusammenhängende) Frage der voraussichtlich dauernden Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, der eigenständigen Beurteilung der Familienbeihilfenbehörden entzogen und dafür ein qualifiziertes…
…Einbeziehung der Berufungsschrift und der vorgelegten Unterlagen) Ihrer Behinderung vorzunehmen. Nachdem im Gutachten vom 25.4.2013 (Anm.: das Gutachten wurde in der Berufungsvorentscheidung wiedergegeben) zwar eine 60%ige Behinderung aber nicht die voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen festgestellt worden sei…