…ist anhand der Zuordnung zu forschungsförderungswürdigen Projekten (beurteilt durch die FFG bzw. früher Anerkennung als volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung) leicht vorzunehmen. Von der Steuerpflichtigen wurden die Gesamtkosten der forschungsförderungswürdigen Projekte ermittelt, diese zu den Gesamtkosten der Kostenstelle technisches Büro hinzugerechnet und um eine Doppelerfassung der Personalkosten…
…von volkswirtschaftlich wertvollen Erfindungen steuerlich begünstigt, die tatsächlich einen patentrechtlichen Schutz genießen (VwGH 12.1.1993, 91/14/0157; 27.7.1994, 92/13/0146; 20.2.1996, 92/13/0143). Wenn kein Patent erteilt wurde bzw. eine Patentanmeldung zurückgenommen wurde, ist für eine Erfindung…
…des volkswirtschaftlichen Wertes. Daher kommt die Abgabenbehörde gem. § 167 Abs. 2 BAO zu dem Schluss, dass, basierend auf den geltend gemachten Betriebsausgaben, keine Ausgaben iSd § 4 Abs. 4 Z 4a EStG vorliegen und somit kein Forschungsfreibetrag für Aufwendungen zur Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen…
…oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen, ausgenommen Verwaltungs- oder Vertriebskosten sowie Aufwendungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Forschungsaufwendungen). Der volkswirtschaftliche Wert der angestrebten oder abgeschlossenen Erfindung ist durch eine Bescheinigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit nachzuweisen. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn die Erfindung bereits patentrechtlich…
…2002, 2002/14/0030, ausgeführt: "Die ursprüngliche Formulierung, wonach ein Betrag "bis zu 5 vH der abgesetzten Aufwendungen für die Entwicklung oder Verbesserung volkswirtschaftlich wertvoller Erfindungen" steuerfrei belassen werden kann, schloss die Rechtsansicht, auf die Frage der Absetzbarkeit als Betriebsausgaben komme es nicht an, aus…
…2016] Die [Beschwerdeführerin] fördert am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen durch sozialpädagogische Betreuung. Die Tätigkeit der [Beschwerdeführerin] leistet einen volkswirtschaftlich wertvollen Nutzen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit und Verbesserung des Gesundheitszustandes der betreuten Personen. Ziel der Tätigkeit ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und dadurch Verbesserung der Lebensqualität…