…L bzw. die L-GmbH Substanzgenussscheine der X Invest AG vermittelt. Bei der unter „Barschiene" angeführten Direktveranlagung handelt es sich um eine Privatveranlagung bei L. Für die Hingabe des Privatdarlehens wurden dem Darlehensgeber bzw. Privatanleger monatliche Zinsen in Höhe von durchschnittlich 1% versprochen. Die Zinshöhe…
…vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Der Spekulationsgewinn aus dem Verkauf des Grundstückes „P-Straße1und2“ sei ohne Berücksichtigung der geltend gemachten Zinsen zu ermitteln, weil das gegenständliche Privatdarlehen weder formell noch inhaltlich einem Fremdvergleich standhalte. Auch über ausdrücklichen Vorhalt sei nicht schlüssig dargelegt bzw. belegt worden…
…jeweiligen neu ausgefertigten Treuhandaufträge seien nicht vorgelegt worden. 8. Wie bereits bekannt gegeben, würden die Erträge aus der Hingabe von Privatdarlehen dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen. 9. Der Zufluss dieser Erträgnisse sei in bar erfolgt. Der Zufluss werde sowohl vom Konkursgericht als auch vom gerichtlich beeideten…
…unterliegt damit nicht der (unbeschränkten) Steuerpflicht. Dazu zählt der Gesetzgeber etwa die verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder die Vermietung oder Verpachtung unbeweglichen Vermögens. Gemeinnützige Körperschaften sind also mit unentbehrlichen Hilfsbetrieben und der bloßen Vermögensverwaltung von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit. Mit allen anderen Bereichen (wirtschaftliche Geschäftsbetriebe…
…Schilling erbringen konnte (etwa durch Vorlage entsprechender Sparbuchauszüge usw.). Dazu brachte er lediglich vor, dass ein solcher Nachweis nicht erbracht werden könne, weil das angesprochene Privatdarlehen „nicht verzinslich angelegt“ worden sei. Auch diese Verantwortung ist nicht glaubhaft. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass der Bf…
…bzw. durch den Entgang des eingeplanten Liegenschaftsprojektes entstanden sind: - Vorauszahlungen Ankauf Liegenschaft (teilweise Privatkredit): EUR 158.802,88 - Mitarbeiterkosten für Umplanung/Umwidmung Liegenschaft: EUR 95.750,- - Wertberichtigungen/Abschreibungen 4 KFZ: EUR 55.320,97 - Privatdarlehen Bf1 an Firma A-GmbH: EUR 294.000,- Gesamtsumme ca…
…dass - Gewinne aus Finanzgeschäften mit Derivaten, Optionen, Futures und Swaps durch § 27 Abs 4 EStG - im Gegensatz zu Zinserträgen aus Unternehmens- und Privatdarlehen mit dem begünstigten Steuersatz "belohnt werden", vermisst sachliche Rechtfertigung. Spekulationsverluste in Milliardenhöhe, verursacht durch Banken und Verluste der öffentlichen Körperschaften durch eben…
…dass - Gewinne aus Finanzgeschäften mit Derivaten, Optionen, Futures und Swaps durch § 27 Abs 4 EStG - im Gegensatz zu Zinserträgen aus Unternehmens- und Privatdarlehen mit dem begünstigten Steuersatz "belohnt werden", vermisst sachliche Rechtfertigung. Spekulationsverluste in Milliardenhöhe, verursacht durch Banken und Verluste der öffentlichen Körperschaften durch eben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 25. Juli 2019, Steuernummer…
…der Bf. Beschwerde gegen den angeführten Bescheid. Begründend führte er an, dass seine Ehegattin die Aufwendungen finanziert habe und er bei der Gattin mittels Privatdarlehen ausgeliehenes Geld zurückzahle. In der am 4.7.2016 telefonisch vom Finanzamt initiierten Eingabe führte der Bf. an, dass Kreditverträge…
Soweit im vorstehenden Schriftsatz auf einzelne Punkte der Stellungnahmen der Finanzverwaltung nicht eingegangen werde, bedeute dies keineswegs, dass die in der Stellungnahme der BP vertretene Auffassung geteilt werde, sondern lediglich, dass ohnehin bereits alle relevanten Argumente in den von der Bf. übermittelten Beschwerdeschreiben dargelegt worden…
…verfassungswidrig ist. Den Sitz der Verfassungswidrigkeit ortet die Beschwerde in der Verletzung des Gleichheitssatzes. Die Nichteinbeziehung der Zinsen aus Privatdarlehen in den besonderen Steuersatz verstoße gegen das Sachlichkeitsgebot des Art 7 B-VG, da dieser die gleichmäßige Besteuerung des Markteinkommens aller Steuerpflichtigen mitumfasse. Der VfGH…
…er im Kalenderjahr 2023 Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen habe. Er habe für das Jahr 2023 Zinsen in Höhe von € 8.264,31 aus einem Privatdarlehen erhalten und müsse davon € 2.066,08 Kapitalertragsteuer abführen. In der am 18.09.2024 bei der belangten…
…dass ein Gesellschafterdarlehen bis 1.1.2011 die Rechtsgeschäftsgebühr auslöste, die den Abschluss des Rechtsgeschäftes „Darlehen“, gleichgültig, ob verzinslich oder unverzinslich, besteuerte. Da die Zinsen das Entgelt für die Zurverfügungstellung des Kapitals sind, stellte gleichzeitig die unverzinsliche Gewährung des Gesellschafterdarlehens eine Leistung des Gesellschafters dar…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
…1994, Seite 863). Der Beurteilung als Sachdarlehen steht auch eine allfällige Unentgeltlichkeit nicht entgegen. Vor dem DaKRÄG bestand keine allgemeine Vermutung, dass ein Darlehen verzinslich wäre. Ob ein Darlehensnehmer für die Überlassung ein Entgelt (Zinsen) zu zahlen hatte, richtete sich nach der Vereinbarung (vgl. OGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. A.H. in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch Mag.a St., Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, über die Beschwerde vom 30.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 2. Juni 2016 betreffend…
…habe es sich daher nicht um Wertsteigerungen irgendwelcher Wertpapiere, sondern um Zinsen für die Hingabe der Geldbeträge gehandelt. Da Zinsen aus Privatdarlehen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, seien die Zinsen im Zeitpunkt ihres Zuflusses der Einkommensteuer zu unterwerfen. Der Zufluss der Zinsen sei im Zeitpunkt der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache Z.GmbH, vertreten durch MOORE STEPHENS Salzburg GmbH Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungsgesellschaft, Innsbrucker Bundesstraße 126, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 18.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde…