…Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist (spätestens am Fälligkeitstag) eingebracht wird. Da das am 2.3.2019 eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen verspätet eingebracht wurde, war am 9.4.2019 ein Säumniszuschlag für die Einkommensteuer 2017 sowie für die Einkommensteuervorauszahlung 1-3/2019…
…säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Ebenso lässt sich aus der Bestimmung des § 230 Abs. 4 BAO, wonach die Abgabenbehörde einem verspäteten Zahlungserleichterungsansuchen aufschiebende Wirkung zuerkennen kann, nichts gewinnen, weil dies nur zukünftige Einbringungsmaßnahmen betrifft und an der bereits eingetretenen Säumnis nichts mehr zu ändern vermag, da nach …
…den Parteien Übereinstimmung dahingehend, dass das Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt nicht rechtzeitig, somit nicht spätestens am Fälligkeitstag eingebracht wurde. Andernfalls läge keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages vor. Unstrittig ist somit, dass durch die verspätete Einbringung grundsätzlich eine Säumnis eingetreten ist. Die Rechtsfolgen des § 217 Abs…
…durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen unberührt, da durch die Bewilligung von Zahlungserleichterungen lediglich der Zeitpunkt der Entrichtung der Abgabenschuld hinausgeschoben wird. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ändert ein verspätetes Ratenansuchen nichts an dem Umstand, dass der Abgabenausfall keinesfalls eingetreten wäre, wenn die Abgaben bereits pflichtgemäß…
…ist sachverhaltsmäßig darauf hinzuweisen, dass die Ratenzahlung zeitlich vor der Verhängung des Säumniszuschlages bewilligt worden ist. Die Frage, ob die Stattgabe eines verspäteten Zahlungserleichterungsansuchens eine rückwirkende Zuerkennung oder Verlängerung von Zahlungsfristen bewirkt, wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (BFG 03.01.2017, RV/7105655/2016…
…jedoch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO an den Terminus der „Säumnis“ knüpfe, der nur eine verspätete Tilgung umfasse und nicht Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (UFS 18.8.2008, RV/1813-W/08). ********** Der Bf. beantragte am 7. Juli 2014 rechtzeitig die…
…es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz BAO handelt. Aus dem Einwand des Bf., er habe ein Zahlungserleichterungsansuchen ua betreffend die den Säumniszuschlägen zu Grunde liegenden Einkommensteuern eingebracht, lässt sich nichts gewinnen, weil nach § 217 Abs…
…das Zahlungserleichterungsansuchen nicht rechtzeitig und habe deshalb eine Säumnis bewirkt, wobei die Verwirkung eines Säumniszuschlages unabhängig von der Dauer der Säumnis sei. Der Beschwerde habe somit kein Erfolg beschieden werden können. Hinweis: Der Begriff der Säumnis iSd § 217 Abs. 5 BAO erfasse nur die verspätete…
…gelte das Zahlungserleichterungsansuchen als verspätet eingebracht und habe daher auch keine Einbringungshemmung gemäß § 230 BAO bewirkt. Obwohl der Abgabenbehörde kein Fax vom 14.10.2015 vorliege, sei aufgrund des Faxes vom 16.11.2015, das als Nachweis habe dienen sollen, das Zahlungserleichterungsansuchen nachträglich mit 14…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17. Mai 2018 und wies das Beschwerdebegehren als unbegründet ab. In der Begründung hielt das Finanzamt zusammengefasst fest, dass die Respirofrist nur zur Zahlung nicht aber zur verspäteten Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens in Anspruch genommen werden könne. Gemäß §§ 217 Abs. 4 lit…
…den Säumniszuschlag nicht festzusetzen, da das Zahlungserleichterungsansuchen für die Einkommensteuer 2013 um zwei Tage zu spät gestellt worden sei (Mo. 16.6.statt Do. 11.6.). Die Bf. habe die Post von der Kanzlei verspätet erhalten, da sie an die alte Wohnadresse gerichtet gewesen sei…
…Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz erliegt ein als "Antrag auf Strafaufschub gem. § 177 FinStrG" bezeichnetes Zahlungserleichterungsansuchen. Dieses ist mit "23.7.2012" datiert und enthält den handschriftlichen Vermerk "Postausgang 23.7.2012 Fax 3.10.2012 [Fax-Nr.]". Aus dessen obersten Zeile ist ersichtlich…
…nicht mehr als fünf Tage beträgt, kommt hier nicht zur Anwendung, da zum Einen der Begriff der Säumnis nur die verspätete Tilgung erfasst, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.1.1987, 86/16/0023). Der Bf. war zwar auch hinsichtlich der…
…5 BAO) die verspätete Tilgung, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie z.B. verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (oder eben wie im gegenständlichen Fall ein verspäteter Antrag auf Aussetzung der Einhebung) erfasst. Demgemäß können auch innerhalb von fünf Tagen nach dem Eintritt der Säumnis eingebrachte Ansuchen um Aussetzung…
…Im gegenständlichen Fall liegt auch kein unter die Begünstigung des § 217 Abs. 7 BAO fallender Sachverhalt vor, weil diese Bestimmung nur eine verspätete Tilgung betrifft, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie verspätete Zahlungserleichterungsansuchen (vgl. VwGH 22.1.1987, 86/16/0023; BFG 20.11.2014…
…zu diesem Zeitpunkt jedoch nur eine teilweise Entrichtung erfolgt, weshalb ein Säumniszuschlag für den nicht rechtzeitig entrichteten Teilbetrag in Höhe von € 20.661,05 verwirkt gewesen sei. Das verspätet eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen vom 17.8.2016, sowie die daraufhin erfolgte Bewilligung der Zahlungserleichterung hätten keinen…
…sich die Sonderbestimmung des § 217 Abs. 7 BAO nur auf den Grundtatbestand und somit auf die Nichtentrichtung von Abgaben beziehen könne. Ob den Bf. an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden treffe, falle somit nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO. …
…nicht zeitgerechten Entrichtung der Abgaben hat die Bf. bis heute - trotz gewährter Fristverlängerungen - kein Vorbringen erstattet. Die verspätete Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchen am 08.04.2025 ist auf Abstimmungsprobleme zwischen Bf. und der steuerlichen Vertretung zurückzuführen. Der Bf. wurde bereits im Jahr 2022 ein Säumniszuschlag vorgeschrieben…
…Vertretung namens und auftrags der Bf. einen Vorlageantrag ein und begehrte die Durchführung einer mündlichen Senatsverhandlung. Die Behörde führe aus, dass eine verspätete Einbringung oder ein falsches Zahlungserleichterungsansuchen nicht geeignet sei, eine Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen zu rechtfertigen. Die Argumentation der Behörde gehe allerdings…
…wurde der Antrag vom 15.11.2018 betreffend Stornierung eines ersten Säumniszuschlages mit der Begründung abgewiesen, dass das am 30.10.2018 elektronisch eingebrachte Zahlungserleichterungsansuchen als verspätet eingebracht anzusehen sei, die Vorschreibung von Säumniszuschlägen eine objektive Säumnisfolge sei und die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…