…weil die Gesellschafterhaftung nach § 12 BAO verschuldensunabhängig ist. Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die im Rahmen des § 224 BAO zu treffende Ermessensentscheidung iSd 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände…
…eine solche vom BFG zugelassen wurde. Senatsentscheidung Angesichts der dargestellten bisherigen Rechtsprechung des BFG erfordert ein Abgehen von dieser gemäß § 272 Abs. 2 Z 2 BAO eine Entscheidung durch den Senat. Rechtsvergleich Das österreichische Verfahrensrecht sieht zum einen verschuldensabhängige Wiederaufnahmeregelungen etwa in § 69 AVG, in …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 5. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 2. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Ing. A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Maria Luise Wohlmayr und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Bruno Hübscher, Dipl. Ing. Rainer Herbrich und Dr. Otmar Sommerauer im Beisein der Schriftführerin Helene Premm in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch G & S Steuerberatungs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache M.M. (Bf.) vertreten durch Glocknitzer Hollenthoner Gmbh & CoKG, Bräuhausgasse 37/4, 1050 Wien, über die Beschwerde vom 2. September 2013 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.06.2013…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Anwaltskanzlei ***X***, über die Beschwerde vom 1. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2022, mit dem die Haftung für aushaftende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstraße 10, 3150 Wilhelmsburg, über die Beschwerde vom 29. März 2019 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Lilienfeld St…
…beiden GmbH selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer war. Hinsichtlich der Lohnsteuer für den Lohnzahlungszeitraum Jänner 2009 besteht die Haftung zu Recht, weil für die Lohnsteuer verschuldensunabhängig gehaftet wird. Der Beschwerdeführer hätte daher für die Entrichtung der Lohnsteuer hinsichtlich der im Jänner 2009 ausbezahlten Löhne vorsorgen müssen (Bericht…
…2.3. Zum Verschulden a) Allgemeines Die Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung. Voraussetzung ist daher ein Verschulden des Vertreters/der Vertreterin an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der vertretenen Gesellschaft. Zu den Pflichten des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der GmbH gehörte es, die abgabenrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 31.01.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 10.12.2018 zu StNr, mit dem der Beschwerdeführer…
…wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch gelöscht wurde, weshalb eine (auch nur teilweise) Einbringlichmachung der noch aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten bei der nicht mehr existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Schuldhafte Pflichtverletzung Die Haftung nach § 9 BAO ist eine verschuldensabhängige Haftung. Voraussetzung für die Haftung nach § 9 BAO ist daher ein…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gabriele Friedbacher in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
§ 4a. (1) Der Magistrat hat die in den §§ 2 bis 4 angeführten Abgaben zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich der von der Bundesanstalt Statistik Österreich berechnete und im Amtsblatt der Stadt Wien kundgemachte Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder ein an dessen Stelle tretender Index…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pagitsch, der Richterin Dr. Anna Radschek sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 2. August 2017 gegen den Haftungsbescheid des…