…steuerlicher Vertreter habe in den Steuererklärungen vergessen, die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung seiner Töchter geltend zu machen. Mit diesem Antragsvorbringen hat der Bf. jedoch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne aufgezeigt, waren ihm die antragsgegenständlichen Umstände (Berufsausbildungskosten der beiden Kinder) im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN NN, Adresse, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 10.05.2017, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 29. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klara Verhounig, Kalvarienbergstraße 51, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache der Berufungswerberin B, über die Berufung vom 9. Juni 2011 in der Fassung des Vorlageantrages vom 22. September 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA ****** vom 6. Juni 2011, betreffend…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache des M.G., T34, vertreten durch Rainer-Harbach & Skorianz SteuerberatungsGmbH, Burgplatz 6/3, 9800 Spittal…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 16.09.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 zu Recht erkannt: Die Berufung (nunmehr) Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…Jahre zu Testzwecken in einem Ausmaß von 80% beruflich und lediglich zu 20% privat im Hinblick auf die umfangreichen Nutzungsmöglichkeiten genutzt wurden. Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass die Angehörigen jederzeit mit den beruflich angeschafften Handys erreichbar waren und jederzeit die Handys nutzen konnten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schwab & Partner Steuerberater GmbH, Evangelische Kirchengasse 7/5, 7400 Oberwart, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 24. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Steuerberaterin, vom 22. Juli 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 25. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 21.09.2011 in der Fassung der Niederschrift vom 17. Juli 2018 und der Schriftsätze vom 04. Juli 2018 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 1, d e, vertreten durch Seeberger Steuerberatungs-GmbH, Am Postplatz 2, 6700 Bludenz , über die Beschwerde vom 17.01.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 3.8.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt (nunmehr Finanzamt…
…sei dies auch nicht ihr zentraler Wunsch. Dem Berufswechsel stehe ihrerseits nichts entgegen, sie habe aber noch keine Stelle gefunden. Man dürfe auch ihre Alter nicht vergessen und sie sei alleinstehend, was bedeute, dass sie eine Vollzeitstelle benötige, von einer Teilzeit könne sie ihre Lebenskosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Rudolf Fischereder, Wagau 1 Tür Top 2, 4644 Scharnstein, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr._Bf., über die Beschwerde vom 06.05.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 09.04.2019, betreffend Einkommensteuer 2018 zu Recht: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 06.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 30.08.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…gehören richtigerweise 3 x 317,-- (Beleg mit den drei Überweisungen liegt bei) — insgesamt also € 951,--. 2) Wurde ein Beleg in Höhe von € 1.800,-- irrtümlicherweise vergessen. Somit ergeben sich richtigerweise Fortbildungskosten in Höhe von € 3.506,--. Zu diesen Fortbildungskosten möchten wir festhalten…