…liegt mangels subjektiver Tatseite iZm der vGA im Jahr 2015 nicht vor. Aus diesem Grunde war der angefochtene Bescheid aufzuheben. Anzumerken ist, dass eine Prüfung der Frage, ob und inwieweit die Darlehenseinräumung bzw. die Unterlassung der Rückführung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu qualifizieren ist…
…darstellt, als verdeckte Ausschüttung von der darlehensgewährenden Gesellschaft an den solcherart begünstigten Gesellschafter anzusehen. Allfällige Zinserträge aus diesem Darlehen werden steuerlich ebenfalls nicht anerkannt und sind daher gegebenenfalls zu stornieren (neutralisieren). Von den drei Kriterien für die Anerkennung von Geschäften zwischen einander nahestehenden Personen (Klarheit…
…die dafür maßgeblich sind, Vermietungen an unterhaltsberechtigte Personen steuerlich nicht anzuerkennen, können daher nicht auf das Körperschaftsteuerrecht übertragen werden. Daran ändert auch nichts, dass es sich beim Gesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführerin um den Vater der beiden Mieter handelt. Dies würde nur dann eine Rolle spielen…
…durch Vorgänge, die nicht durch die betriebliche Tätigkeit der Körperschaft, sondern durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, keine Minderung erfahren. Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (vgl. das Erkenntnis…
…in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erfolgten Zahlungen auch in die Folgejahre zu transferieren, um sie als Sonderausgaben steuerlich absetzen zu können. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle ausgeführt, dass die obigen Ausführungen auf Grund des Vorbringens des Bf. auch auf das zwischen…
…der Auszahlung ungerechtfertigter Boni an die ehemaligen Prokuristen ***H.L.*** und ***M.R.*** gegangen. 2.1.2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Grundsätze: Gemäß § 8 Abs. 1 KStG 1988 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Einlagen und Beiträge jeder Art insoweit außer Ansatz, als sie von Personen…
…die natürlichen Personen, die den Vertrag für beide Vertragspartner ausverhandelt haben" darzustellen, und weiterer Urgenz vom 18.1.12 (AB/328), führte die steuerliche Vertretung per Mail vom 19.1.12 (AB/326) wörtlich Folgendes aus: " 2) Darlehen von S GmbH an Bf: Der Zinssatz…
…war, weil dort die Einbringung von Kommanditanteilen mit Anwachsung des Vermögens einer GmbH & Co KG erfolgte) wurde hier durch die Anwachsung das gesamte Vermögen/der Betrieb einer "reinen" Personengesellschaft (an der KG waren nur natürliche Personen beteiligt und war die KG daher keine "Kapitalgesellschaft" iSd …
…und wurde bereits wieder zurückgestellt." Beigelegt wurde folgendes Schriftstück: "Rückzahlbarer, nachrangiger Aktionärszuschuss I hat die Anleihe mit der Wertpapierkennnummer xxxx (yyyy) mit einem Volumen von € 355.000,- Nominale an die F geleistet. Von diesem Gesamtbetrag wird ein Betrag von € 100.000,- als rückzahlbarer…
…hat gegen dritte Personen eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis keine rechtliche Wirkung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Vertretung sich nur auf gewisse Geschäfte oder Arten von Geschäften erstrecken oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten stattfinden…
…dass der Abschluss des MV mit dem Sohn zu einem Zeitpunkt erfolgte, als man offenbar noch von einer kurzfristigen Beseitigung des Wasserflecks ausging (lt. Bf-Eingabe an das FA vom April 2012 Erstrenovierung durch Übermalen des Wasserflecks). Allein die Gestaltung des Nutzungsentgelts beim Mietverhältnis mit…
…Nichtabzugsfähigkeit von Kursverlusten aus Fremdwährungsdarlehen iZm Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird hingewiesen (VwGH vom 24.10.2019, Ra 2018/15/0114; 2.7.2025, Ro 2024/13/0016). Aus den genannten Gründen stellen die übernommenen Kursverluste verdeckte Gewinnaus-schüttungen der bP an den Gesellschafter *…
…fremden Personen unter denselben wirtschaftlichen Voraussetzungen in der gleichen Form nicht abgeschlossen worden wäre, muss sich die Beschwerdeführerin den Vorwurf einer subjektiven auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung gefallen lassen. Das Argument, dass im Jahr 2013 bereits ein Betrag iHv 52.000,- durch den Geschäftsführer an die…
…Die letztgenannten Personen sind Geschäftsführer der D E GmbH. Die D E GmbH verfügt zum 31.12.2004 über Verlustvorträge iHv EUR 162.192,--. Mit Vereinbarung vom 29.3.2006 übertragen die Gesellschafter der D E GmbH ihre Geschäftsanteile um jeweils 1 Euro an Herrn…
…Kapitalgesellschaft, an der der Anteilsinhaber beteiligt ist (vgl. z.B. VwGH 27.2.2002, 98/13/0053: Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH sowie beherrschender Mehrheitsaktionär einer AG iZm der Erbringung von Personalleistungen) Leistungsbeziehungen zu Körperschaften, an denen dem Anteilsinhaber nahe stehende Personen beteiligt sind (vgl…
…041.035 Euro liegen vor. Die unbare Entnahme sei geteilt ausgewiesen gewesen (aus MLG 4.924.603 Euro und aus LLG 3.116.432 Euro), wobei jene aus der MLG sukzessive abgestockt worden sei, was Ausschüttungen an Gt darstelle. KESt-Anmeldungen, in welchen das Unterbleiben…
…Nichtabzugsfähigkeit von Kursverlusten aus Fremdwährungsdarlehen iZm Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird hingewiesen (VwGH vom 24.10.2019, Ra 2018/15/0114; 2.7.2025, Ro 2024/13/0016). Aus den genannten Gründen stellen die übernommenen Kursverluste verdeckte Gewinnaus-schüttungen der bP an den Gesellschafter *…
…Nichtabzugsfähigkeit von Kursverlusten aus Fremdwährungsdarlehen iZm Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird hingewiesen (VwGH vom 24.10.2019, Ra 2018/15/0114; 2.7.2025, Ro 2024/13/0016). Aus den genannten Gründen stellen die übernommenen Kursverluste verdeckte Gewinnaus-schüttungen der bP an den Gesellschafter *…
…abgeschrieben. Die Anschaffung der Beteiligung wurde großteils fremdfinanziert. Zinsen wurden in den Jahren 2008 bis 2011 auf Basis der Kreditsumme von 404 Mio Euro bezahlt. Verdeckte Ausschüttungen sind die Zuwendungen von Vermögensvorteilen außerhalb einer offenen Ausschüttung, durch eine Körperschaft, an ihre Anteilsinhaber oder gleichzuhaltende Personen…
…durch die Sittenordnung geboten sind. Dass das Handeln des Steuerpflichtigen menschlich verständlich ist, reicht nicht hin, um eine sittliche Verpflichtung anzunehmen. Es kommt darauf an, ob sich der Steuerpflichtige der Leistung ohne öffentliche Missbilligung entziehen kann (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Band III C…