…vielmehr das Gegenteil. Demgegenüber verfolgt das Unionsrecht das konträre Ziel von (wirtschaftlicher) Integration und Gleichstellung der Unionsbürger, EWR-Bürger und der Bürger der Schweiz und ihren Familienangehörigen untereinander im Binnenmarkt. Bezüglich Familienleistungen liegen zwei völkerrechtliche Rechtsordnungen vor. Im Vorabentscheidungsersuchen legte das BFG seine Rechtsansicht dar…
…Development beschäftigt sind, ebenso wie die internationale Organisation selbst nicht in den Geltungsbereich der VO 883/2004 fallen, sodass sich der Anspruch auf Familienleistungen dieser Beschäftigten nach dem Amtssitzabkommen bzw einer anderen völkerrechtlichen Rechtsgrundlage bestimmt? Frage 3: Ist das Unionsrecht dahin auszulegen, dass internationale Organisationen…
…Progressionsvorbehalt einräumten (Rz 7592 EStR). Gerade weil diese erheblichen Folgewirkungen in anderen Bereichen wie unter anderem auch auf die Auslegung der internationalen Privilegienabkommen für internationale Organisationen im Rahmen einer fallbezogenen höchstrichterlichen Entscheidung nicht mitbedacht werden könnten und müssten, sei eine rechtsfortbildende Anwendung des Erkenntnisses des…
§ 19. (1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. (2) Die Gleichstellung im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen. …