…gem. § 303 BAO aF hinsichtlich der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2002 und 2003 (Bescheide jeweils vom 24. November 2004 und diesbezügliche, rechtskräftig gewordene Berufungsvorentscheidungen vom 7. Oktober 2005, Zustellung an den damaligen steuerlichen Vertreter der Bf., Dr.FP). Der mit Vollmacht vom 25…
…hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8.4.2013 zu StNr. 000/0000, mit dem die Berufung vom 25.3.2013, zur Post gegeben am 26.3.2013, gegen den Haftungsbescheid vom 6.12.2012…
…BAO sinngemäß für Vorlageanträge. Da sich der verfahrensgegenständliche Vorlageantrag vom 18.11.2022 gegen eine mangels wirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordene Beschwerdevorentscheidung richtet, war er als unzulässig zurückzuweisen. 4) Da die Beschwerde vom 25.6.2021 somit noch unerledigt ist, hat das Finanzamt über…
…weshalb auch die Sachbescheide bekämpft werden, enthält die Berufung (Beschwerde) nicht. Aus dem Vorbringen in der Berufung und dem Vorlageantrag zusammen ergibt sich aber, dass die Anfechtung der Sachbescheide ausschließlich deshalb erfolgte, weil die Wiederaufnahme der Verfahren für unzulässig erachtet wird, was - wie unter Pkt…
…Die Berufung(en) der beiden Berufungswerberinnen wären nach Ansicht des BFG wegen rechtlicher Nichtexistenz des Anfechtungsobjektes (vermeintlicher Bescheid vom 28.5.2008) eigentlich als unzulässig zurückzuweisen gewesen. Die u.a. an die beiden Berufungswerberinnen ergangene Berufungsvorentscheidung vom 4.12.2013 hob stattdessen den vermeintlichen Bescheid…
…Die belangte Behörde unterliege der gesetzlichen Verpflichtung, vollstreckbar gewordene Abgaben mit den ihr gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln zwangsweise einzubringen, weshalb die Pfändung zu Recht erfolge. Mit weiteren zwei "Berufungsvorentscheidungen" vom 22. November 2016 zu den Zahlen FA04-48362 und FA04 48363 wurden zum einen…
…auseinanderzusetzen hat. Da somit im gegenständlichen Fall die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch die nunmehr für die Abgabenfestsetzung zuständig gewordene Abgabenbehörde rascher und kostensparender durchgeführt werden kann als durch das Bundesfinanzgericht, ist die Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde auch nicht unzulässig. Gemäß …
…2003 - 2005 zu Recht erkannt: Die Berufung, nunmehr Beschwerde, vom 30.Juni 2008 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist zwischen den Verfahrensparteien die…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Bf, vertreten durch die micelli Steuerberatung KG, in 8010 Graz, Wilhelm-Raabe-Gasse 14, vom 20.12.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01…
…zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Zuständigkeit: Mit 1. Jänner 2014 wurde der Unabhängige Finanzsenat aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31…
…stattgegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung vom 9.Dezember 2013 zu entnehmen, die insoweit einen Teil dieses Bescheidspruches darstellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I) Der Beschwerdeführer bezog…
…unabdingbar eine Berufungsvorentscheidung voraussetzt und wirkungslos ist, wenn er vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung gestellt wird (vgl. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0373; VwGH 25.11.1999, 99/15/0136). Da ein solcher Vorlageantrag unzulässig wäre, bleibt zu prüfen, ob die Hinterlegung der Berufungsvorentscheidung am…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Bf. übermittelte seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagug für das Jahr 2002 - unterschrieben mit 31.12.2007 - dem Finanzamt 2/20. Der Antrag langte am 9.1.2008 beim…
…wird die Beschwerde gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. III.) Gegen diese Entscheidungen ist eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 ivm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Einkommensteuer des Beschwerdeführers (Bf…
…wurde der „Berufung“ vom 11. Februar 2009 vom Finanzamt O Folge gegeben, die „Berufungsvorentscheidungen“ sind rechtskräftig geworden. Am 6. September 2012 erließ das Finanzamt O auch einen (gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten) Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008, der ebenfalls rechtskräftig geworden ist.…
…unverändert. Über die Bescheidbeschwerde des Bf. vom 9.2.2015 gegen die Buchungsmitteilungen des Finanzamtes Baden Mödling wird beschlossen: Die Beschwerde vom 9.2.2015 wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis und diesen Beschluss ist gemäß Art 133 Abs. 4 B VG i.V…
…Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 17. März 2011, beim Verfassungsgerichtshof eingelangt am 22. März 2011 und bei…
…2013 fällig gewordene Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2013 erst am 04.09.2013 beglichen wurde. Unstrittig ist weiters, dass auch keine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO vorliegt. Der Bf. hat allerdings in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid unter Berufung auf…
…RV/7102934/2010) zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt Die Bf. ist Gesamtrechtsnachfolgerin der B. AG (Rechtsvorgängerin) in Folge der am 31…
…für 2006 zu Recht erkannt: Der Berufung, nunmehr Beschwerde, vom 21.August 2009 wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid vom 23.Juli 2009 wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im anhängigen Verfahren ist…