…93/13/0024, mit dem bestätigt worden sei, dass im Fall einer unverzinslichen Gesellschafterkaufpreisforderung jeweils eine Forderung auf Bezahlung der Zinsen entstanden sei, diesbezüglich nichts zu gewinnen, betraf das Erkenntnis doch die gewinnwirksame Erfassung von Zinsen im Zusammenhang mit einer betrieblichen Kaufpreisforderung eines bilanzierenden Einzelunternehmers…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. B. AG, Adr., vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, Eingang Wallnerstraße 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 22. April 2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Am Heumarkt 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 06.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Andrea Wimmer-Bernhauser, sowie die fachkundigen Laienrichter Albert Scheiblauer MLS und KomzlR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache der ***1*** - GmbH, vormals ***2*** GmbH, nunmehr ***3***, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B Datenverarbeitungs OEG, Adresse, Rechtsnachfolgerin BCA EDV-Beratung GmbH, ebendort, vertreten durch Roland Wagerer, Steuerberater, 1220 Wien, Pappelweg 1/10, vom 12…
…die Dauer der Darlehensgewährung unverzinslich zur Verfügung gestellt wurden. Zum Einwand gegen den Zinssatz ist zu sagen, dass dieser aus prospektiver Sicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld zu beurteilen ist. Dieser Zeitpunkt ist hier der Zeitpunkt der Zurverfügungstellung des unverzinslichen Darlehens auf unbestimmte Zeit…
In der die Beschwerden gegen die beiden Sachbescheide betreffenden gesonderten Begründung der Beschwerdevorentscheidungen vom 04.03.2020 (OZ 11) führte die Abgabenbehörde aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 die Darlehen der Gesellschafter rückwirkend zum 31.12.2014 in eine Kapitalrücklage eingelegt würden. Tatsächlich…
…0104). Bei zunächst verzinsten Darlehen, bei denen während der Laufzeit ein Verzicht auf die Verzinsung stattgefunden hatte, liegt ein Verzicht auf Forderungen vor. Bei von vornherein unverzinslichen Darlehen ist ein späterer Verzicht nicht denkbar (vgl. ua. VwGH 27.4.1987, 85/15/0323). Der Nutzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. az dk über die Beschwerde vom 11.2.2013 der Bf GmbH gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Stadt vom 11.12.2012 betreffend KESt 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der bekämpfte…
…oder geringeren Wert begründen. (2) Forderungen, die uneinbringlich sind, bleiben außer Ansatz. (3) Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen oder Schulden ist der Betrag, der nach Abzug von Jahreszinsen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen in Höhe von 5,5 v.H. des Nennwertes bis zur Fälligkeit verbleibt. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rauscher und Mag. Glashüttner als Richter sowie Mag. Aust und Mag. Kühberger-Leeb als fachkundige Laienrichterinnen im Beisein der Schriftführerin Lisa Pfingstl über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Puntigam…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstr 10, 3150 Wilhelmsburg an der Traisen, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.08.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf.+Adr.**** , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien gegen den Bescheid vom 23. August 2007 des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 3. November 2010 betreffend die Körperschaftsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des FA XYZ vom 21.1.2011 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Zeiträume 5-10/2006, 2-8/2007, 11-12/2007, 1-5/2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1,den Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf., Bf.-Adr, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Andreas Wallner, Steuerberater in 8010 Graz, Neutorgasse 51, vom 03.05.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 27.04.2011…
…Ausschüttung (VwGH 15.03.1995, 94/13/0249). Dies gilt auch im Falle von unverzinslichen Verrechnungsforderungen (VwGH 26.05.1999, 99/13/0039). Die Forderung gegenüber dem Gesellschafter wuchs in 2007 von 122.025,00 € auf 144.284,04 €. Der Anstieg ist nicht…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…