…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Notariatsakt vom 13.8.2014 hat LG ihrem Lebensgefährten BF das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht gemeinsam mit ihr selbst wie folgt eingeräumt: 1. LG ist aufgrund des Übergabsvertrages vom 9.10.2000 Alleineigentümerin der Liegenschaft…
…Wohnungsgebrauchsrechts: In Erfüllung der vorgenannten Erbausschlagungserklärung der Mutter räumt die Bf. mit Wirkung für sich und ihre Rechtsnachfolger im Eigentum an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ihrer Mutter auf deren Lebensdauer das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der Wohnung im Erdgeschoß des Hauses ein. Die Mutter ist demnach berechtigt…
…zu Unrecht von der Entgeltlichkeit des Dienstbarkeitsvertrages durch „Verzicht auf das Wohnrecht an der bisherigen Anschrift“ ausgegangen. Die vorliegende Vereinbarung stellt ein unentgeltliches Rechtsgeschäft dar und ist nicht gebührenpflichtig im Sinne des § 33 TP 9 GebG. Der angefochtene Gebührenbescheid war daher aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision…
…und ihm dadurch das zur Deckung der Pflegekosten dienende Vermögen durch eine Schenkung zugekommen sei. Dazu sei festzuhalten: Dieses Haus sei ihm im Jahr 2013 von seiner Mutter unentgeltlich übertragen worden. Als Gegenleistung sei im Übertragungsvertrag von seiner Mutter nur ein lebenslanges Wohnungsgebrauchsrecht sowie ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.05.2014, xxx betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
…übergeben. Als Gegenleistung hat sich die ÜG das ausschließliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht an der Wohnung im Haus im Ausmaß von 100 m² ausbedungen. Das Wohnrecht der ÜG wird zum Zwecke der Gebührenbemessung mit monatlich 450 € bewertet. Gleichzeitig mit der Gebührenanzeige legt der Schriftenverfasser ein…
…ihren Eltern im Punkt III des Vertrages jeweils ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht im Sinne eines Wohnungsgebrauchsrechtes im Haus und zwar in allen Räumlichkeiten und ein Mitbenutzungsrecht am Keller und am Garten ein. Diese Rechte wurden von den Vertragspartnern gesamt mit 500 Euro monatlich bewertet. Die…
…Berechtigung eingeräumt, jedoch wird das Überlassen an Dritte auch nicht ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung des OGH spricht erst der ausdrückliche Ausschluss der Überlassung an Dritte im Zusammenhang mit einem unentgeltlich und lebenslänglich eingeräumten Recht zur Annahme eines bloßen Gebrauchsrechts (Kiendl-Wendner in Schwimann, ABGB³ § 521…
…e. J.; - Duldung des von der Verkäuferin zurückbehaltenen lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnrechts an der im Erdgeschoß im östlichen Bereich des Hauses gelegenen Wohnung. Vereinbart war außerdem, dass ab 01.01.2013 mit Baumaßnahmen und Investitionen begonnen werden dürfe. Gegen die beabsichtigte Parifizierung wurden von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache C, Adr. vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz , gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19.11.2012, betreffend die Abweisung des Antrages vom…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Öffentliche Notare Dr. Erich Leutgeb Dr. Leopold Mayerhofer Partnerschaft, Hauptplatz 13, 3580 Horn über die Beschwerde vom 17. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…nämlich Frau ***Übergeberin***, geb. ***jjjj.mm.tt***, und Herrn ***Übergeber***, geb. ***jjjj.mm.tt***, die Dienstbarkeit des lebenslangen unentgeltlichen Wohnungsrechtes gemäß § 521 1. Fall ABGB an der Liegenschaft ***EZ1***, ***KG1***, Bezirksgericht ***Ort1***, ein, mit welcher die Benützung folgender Räumlichkeiten und sonstiger Anlagen für den persönlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 14.11.2019 betreffend Einkommensteuer 2013 (StNr ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 5. März 2020 betreffend Gebühren 21.11.2019 Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. Jänner 2015 betreffend Grunderwerbsteuer 2015 EFNR…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache B, Wohnadr., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. August 2013, St. Nr. Zl (GVG21) betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2021 betreffend Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag vom 22. Juni 2018 mit Dr…
…=Bf., erhält diese Grundstücke von ihren Eltern gegen Einräumung des ausschließlich höchstpersönlichen, lebenslänglichen und unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes. Die Übergeber verpflichten sich, Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie öffentliche Abgaben selbst zu tragen, insbesondere das Wohnhaus stets in gut bewohn- und beheizbarem Zustand zu erhalten. Dieses Wohnungsgebrauchsrecht erlischt jeweils…
…Rz. 172 stehe, dass eine freie (unentgeltliche überlassene) Dienstwohnung nur dann keinen Geldwertenvorteil aus dem Dienstverhältnis und daher auch keine Einnahme des Arbeitnehmers darstelle, wenn letzterer die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch nehme und seine bisherige Wohnung beibehalte. Deshalb sei nach Ansicht…