…Herrn ***NNA*** tatsächlich zur Deckung der Pflegekosten zur Verfügung stand bzw. auch - so Ihn die Gattin überlebt hätte - zur Verfügung gestanden wäre. Nachdem die Erbsentschlagung als unentgeltlicher Erbverzicht - unterliegend den Regelungen des § 1278 ABGB zu qualifizieren Ist - und wie bereits ausgeführt - seitens Herrn ***NNA*** bedingungslos…
…3.2019. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes B vom 4.6.2019 wurde der Beschwerdeführerin die Verlassenschaft als erbliche Witwe, die mit der Rechtswohltat des Inventars auf Grund des Gesetzes und über qualifizierte Erbsentschlagungserklärungen der erblichen Kinder die bedingte Erbantrittserklärung abgegeben hat, zur Gänze eingeantwortet. Eine…
…erst durch Anzeigen von Zeugen bzw im Prüfungsverfahren zum Teil durch den Abgabepflichtigen selbst angegeben/erklärt worden. Zudem seien noch zu Lebzeiten von Frau ***Erblasserin*** unentgeltlich Gegenstände im Gesamtwert von € 7.200,00 als Vorschenkungen gemäß § 11 ErbStG 1955 an den Beschwerdeführer übertragen worden…
…Rz 26). Die unentgeltliche Überlassung eines Erwerbes durch Erbanfall nach Abgabe der Erbantrittserklärung unterliegt für sich und unabhängig vom vorherigen Erwerb durch den Erben der Schenkungssteuer, da die Erbschaft für den steuerlichen Bereich mit der Abgabe der Erbantrittserklärung erworben wird und damit der Steuertatbestand des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 28.10.2008, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Johann Jungwirth in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Gernot Aigner, Im Ort 2, 3353 Biberbach, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…nur solches, das zur Bestreitung des Unterhaltes nicht verwertbar ist (OGH 7.11.1951, 20b718/51). Herr ***VNV*** ***NNA*** gab im Verlassenschaftsverfahren nach Frau ***VNM*** ***NNA*** eine Erbsentschlagungserklärung ab. Durch diese Entschlagung verzichtete der Vater der Beschwerdeführer freiwillig auf den Erhalt von verwertbaren Vermögen. Als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde vom 24. April 2013 der Beschwerdeführerin Bf, gegen die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2009 - 2011 des Finanzamtes beschlossen: I) Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.Oktober 2011, Erf.Nr. bbb , betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Annika Streicher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***BfAdr*** vertreten durch Mag. Harald Konrad Winkler, Tegetthoffstraße 44 Tür 2. ST 9, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 3. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch RA. Dr. Christian Stocker, Herzog-Leopold-Straße 26, 2700 B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn Dr. A B, ADR, über die Beschwerde vom 16.07.2004 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15.06.2004, ErfNr*** betreffend…
…15/0021 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf (VwGH 10.3.2016, Ro 2014/15/0047 ). Im zitierten Erkenntnis führte es dazu wörtlich aus: „Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Martin Friedl , Marktplatz 2, 4650 Lambach gegen den Bescheid des FA GVG vom 12.02.2013, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA Mag.Roland Schlegel, Dr. Karl Lueger-Platz 5, 1010 Wien , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000,Steuernummer: 222, betreffend Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
…wenn das Entgelt mindestens 50% des Verkehrswertes der Liegenschaft betrage. Betrage das Entgelt weniger als 50% des Verkehrswertes der Liegenschaft, liege insgesamt ein unentgeltlicher Vorgang vor, der nicht unter § 30 EStG falle. Aufgrund des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sei nach Auffassung des steuerlichen Vertreters…