…ein Portfolio der ***3*** (Dachfond) mit der Depotnummer ***4*** gehalten. Dieses Portfolio beinhaltet ausschließlich (thesaurierende) lnvestmentfonds (Subfonds), die nicht bei der Österreichischen Kontrollbank gemeldet waren und somit als "Nicht-Meldefonds" gelten. Die ausschüttungsgleichen Erträge wurden auf eine Selbstanzeige des Bf. hin der pauschalen Besteuerung gemäß …
…Begründung vom 10. Juni 2014 (betreffend ua. Einkommensteuer für 2008, 2009 und 2010) geht im Wesentlichen Folgendes hervor: 1. Dividenden / Ausschüttungen und Zinsen (…) 2. Ausschüttungsgleiche Erträge / Substanzgewinne Meldefonds (…) 3. Erträge „schwarze Fonds“ Gem. § 40 Abs. 2 Z 2 InvFG 1993, in der Fassung…
…ausländischen Investmentfonds gleichgestellt. Auch eine grundsätzliche Gleichstellung mit anderen Anlageformen liegt vor (Jakom/Marschner EStG17, § 27 Rz 91). Unterschieden wird zwischen Meldefonds, bei denen die steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie die Höhe der Kapitalertragsteuer durch einen steuerlichen Vertreter gemeldet werden, auf der einen und Nichtmeldefonds, bei welchen…
…sowie einigen deutschen Aktien und dem Y U W Fund. Dieser ausländische Fond sei Gegenstand der Bescheidbeschwerde. Es handle sich dabei um einen sogenannten weißen Fonds bzw. Meldefonds, der gemäß § 93 (2) 1 lit. e EStG steuerabzugspflichtig sei und dessen Substanzgewinne daher nicht unter Kennzahl…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
…einem Pensionsinvestmentfonds vergleichbar. Gewinnverwendung/Ausschüttungen Gem. § 23 c InvFG 1993 sind Ausschüttungen eines österreichischen Pensionsinvestmentfonds unzulässig. Der Fonds muss also zwingend thesaurieren. Die Anteilsinhaber des Beschwerdeführers können zwischen Ausschüttung und Thesaurierung wählen. Entscheidet sie sich zur Ausschüttung, werden die Nettoanlageerträge des Fonds monatlich ausgeschüttet (Annual…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, vertreten durch Mag. Marianne Strohmaier, Wittmannsdorf 12, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, vom 18.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 18.02.2014 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer…
Der Bf. ist beizupflichten, dass ein Antragsrecht auf Rückerstattung von Quellensteuer nur einer Person zukommen kann. Um eine Mehrfacherstattung der KESt auszuschließen, ist es daher notwendig, dass die Abgabenbehörde die Antragsberechtigung des Antragstellers genau überprüft und Anträge unberechtigter Personen abgelehnt werden müssen. Zusammenfassend folgt aus…
Durch die Neufassung der Fondsbesteuerung durch das BBG 2011 wurden der Norminhalt der §§ 40 und 42 InvFG 1993 im Wesentlichen unverändert in den Bestimmungen in §§ 186 und 188 InvFG 2011 fortgeführt. Die steuerlichen Bestimmungen des InvFG 2011 treten grundsätzlich mit 1.4.2012 in Kraft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde des ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** USA situiert, Steuernummer ***BF1StNr1***, Tax-Identification-Number: XX1, vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, vom 9.07.2015 gegen…
…04). Die damals geltende Rechtslage zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds sah bei ausländischen Investmentfonds ohne steuerlichen Vertreter im Inland (sogenannten „schwarzen“ Fonds) unabhängig davon, ob es sich um thesaurierende oder nicht-thesaurierende Fonds handelt, zwingend die pauschale Besteuerung mit mindestens 10% des Rücknahmepreises vor…
…letztlich den Aktionären. Es ist nicht vorgesehen, dass die österreichische Aktiengesellschaft Ausschüttungen oder Teile davon im Namen der Gesellschafter reinvestiert. Die Anteilinhaber des Antragstellers können bei thesaurierenden Anteilen selbst nicht darüber entscheiden, ob Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Bei den ausschüttenden Anteilen bleibt die Entscheidungsmacht…
…Abgabepflichtige Beschwerde erhoben und in der Begründung ausgeführt, dass er vor über zehn Jahren einen Betrag von 60.000 € bei der XXX Finanzdienstleistungen AG in einem thesaurierenden Fonds namens "YY" für seinen Lebensabend mittelfristig angelegt habe. Leider habe sich sein Vermögen nicht einmal ansatzweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache WM - Vertriebsgesellschaft m.b.H., Adresse vertreten durch A B, Adresse2 , vertreten durch Stb GmbH & Co KG, Adresse1, über die Beschwerde vom 26.04.2010 gegen den Bescheid der…
Nachdem das Vorliegen eines Darlehens bzw. eines darlehensähnlichen Geschäftes dem Grunde nach bestätigt wurde (siehe Ra 2018/15/0090) stellt sich nur die Frage, wann und in welcher Höhe die Zinsen zugeflossen sind. Selbst wenn man nicht von monatlich fälligen Zinsen ausgeht, stellt der VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Berufung vom 16.05.2013 der Bf.-, X- Street, O., US-Plz, TIN: 11, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9/7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde des***Bf1***, ***Bf1-Adr***, USA situiert, StNr X1, Tax Identification: XX2, vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, vom 9.07.2015 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Karlheinz Morré, Heinrichstraße 110, 8010 Graz, über die Beschwerden vom 28. Dezember 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 7. Dezember 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…