…0311 und VwGH 19.9.2001, 2001/16/0100). Die Fruchtnießung ist gem. § 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkung zu genießen. Der Fruchtnießer hat ein Recht auf den vollen sowohl gewöhnlichen als auch ungewöhnlichen Ertrag (§ 511 ABGB)…
…die Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen gestalten und Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gegenstand des Fruchtgenusses tragen. Fruchtziehung und Verwaltungstätigkeit müssen zur Gänze in der Hand des Fruchtnießers liegen. – All dies ist im beschwerdegegenständlichen Fall hinsichtlich der Tochter des Bf's nicht erfüllt und in der…
…der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann (VwGH 20.3.14, 2011/15/0174). Für die Zurechnung der Einkünfte an den Fruchtnießer (siehe Laudacher in Jakom EStG11 § 2 Rz 45) muss dieser am Wirtschaftsleben teilnehmen und die Nutzungsmöglichkeit nach eigenen Intentionen…
…1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Antragstellerin als Fruchtnießerin nicht berechtigt sei, einen Antrag auf Wertfortschreibung einzubringen. Zur Antragstellung zu diesem Zeitpunkt sei nur der wirtschaftliche Eigentümer Herr ***AC*** berechtigt gewesen. Gemäß § 2 EStG 1988 ist wirtschaftliches Eigentum an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 08.05.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20.04.2017, betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
…cit. wird die Absetzung für Abnutzung normiert. Lt. herrschender Literatur (ua Jakom/Laudacher, EStG 2017, § 2 Rz 43, 44) kann der Fruchtnießer die Sache in jeder Hinsicht nutzen (auch vermieten), ist verpflichtet, sie nach den Regeln ordentlicher Wirtschaftsführung gem. § 513 ABGB zu erhalten … .Gem. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
…bestehenden Fruchtgenuss. Die Vollmacht der Hausverwaltung betreffend Liegenschaft BF Adr besteht seit Beginn der ursprünglichen Vermietungsgemeinschaft. Ein Hinzutreten von weiteren Beteiligten oder Fruchtnießern wurde weder der bestehenden Vollmacht hinzugefügt noch mittels neuer Vollmacht dokumentiert. Fruchtgenuss: ***T*** Der Vertrag über den vereinbarten Fruchtgenuss, erteilt von Dr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., verstorben am XX.YY.ZZZZ, zuletzt wohnhaft in Adr., gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 04.02.2016 bzw. vom 09.02.2016 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch RA. Dr. Christian Stocker, Herzog-Leopold-Straße 26, 2700 B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Karl-Heinz Götz, Dr. Rudolf Tobler jun. Rechtsanwälte , Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. März 2013 der Beschwerdeführerin PS , Anschrift, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Karl-Emminger-Straße 23 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. November 2018 betreffend Einkommensteuer 2006 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Das…
…die Betriebskostenpauschale entsprechend zu erhöhen oder herabzusetzen. Der Sohn unterfertigte diesen Vertrag zwar "als Fruchtnießer". Die Mieteinnahmen wurden vertragsgemäß vom Mieter auch weitherhin an den Beschwerdeführer überwiesen und vom Beschwerdeführer auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt sowie entsprechende Umsatzsteuererklärungen eingereicht. In einer Vorhaltsbeantwortung vom…
…Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Dem Fruchtnießer sind dann die Einkünfte originär zuzurechnen, wenn die Einräumung der Fruchtgenusses als Übertragung einer Einkunftsquelle angesehen werden kann. Ein Fruchtgenussberechtigter muss in diesem Fall neben der Tragung der Aufwendungen im…