…auch jene des FinStrG, setzen Unrecht voraus, das ein Schuldspruch demnach ausspricht. Sonderwissen oder Sonderkönnen erforderndes Verhalten darf - aus Gleichheitsgründen (Art 2 StGG, Art 7 B-VG) nur über sogenannte unrechtsgeprägte Sonderdelikte erfasst werden (Art 7 EMRK). Da die 33 ff FinStrG jedermanns "Verletzung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
Die BP hat Preiskalkulationen in Form von Aufschlagsrechnung (Differenz Einkaufspreis zu Verkaufspreis), sowie Ermittlung der Rohaufschlage durchgeführt. Im geprüften Zeitraum ergaben sich jedes Jahr große Differenzen und Schwankungen. Dies begründet sich u.a. daher, dass vom angegebenen Verkaufspreis Preisnachlässe, sogenannte Stammkundenrabatte - in der Bandbreite von…
…Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers ***V1***, des Amtsbeauftragten ***AB*** sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und bei unverändert aufrecht bleibendem Schuldspruch wegen der Verzollungsumgehung (grob fahrlässige Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) gemäß § 36 Abs. 2 FinStrG iVm § 11 FinStrG…
"Verwendung ausländischer Fahrzeuge in der EU: Reisende mit Nicht-EU-Wohnsitz können ihr Auto für die Dauer von sechs Monaten abgabenfrei in der Union zu privaten Zwecken verwenden. Nachher muss der PKW in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. Mit wenigen Ausnahmen dürfen Sie ihn aber…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten B, Straße-Beschuldigter, 1210 Wien, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 5 Abs. 1 und 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in…
…Nichterscheinen wurde zeitgerecht mitgeteilt. Das Erkenntnis wurde mündlich verkündet. Nicht erwiesen werden kann die Tat, wenn die Beweise für einen Schuldspruch nicht ausreichen oder wenn nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens noch Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehen (vgl. Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Mai 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
Allerdings ist es einfach dahin gesagt, ein Beschuldigter hätte sich erkundigen müssen und entsprechend danach handeln. Vom Senat war vor allem die Situation zu beurteilen, ob man von einem Straftäter verlangen kann, sich zu erkundigen (beim Finanzamt oder einem beruflichen Parteienvertreter)ob aus Straftaten erlangtes…
Dem Beschuldigten stand es nach seinen subjektiven Fähigkeiten offen, Ermittlungen bzw. Erkundigungen bei der Zollbehörde, rechtskundigen Personen, Automobilclubs (die auf deren Homepage bei Konstellationen wie im vorliegenden Fall auf die Zollbehörden verweisen) etc… einzuholen. Es wäre am Beschuldigten gelegen sich bei der Verwendung des…
…dürfen die Ersatzfreiheitsstrafen das Höchstmaß von je drei Monaten und bei den übrigen Finanzvergehen das Höchstmaß von je sechs Wochen nicht übersteigen. Strafbemessung: Der strafbestimmende Wertbetrag verringerte sich infolge der Einstellung des Faktums Abgabenverkürzung 2014 und aufgrund des modifizierten Schuldspruches auf grob fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß …
…Zuhörer geltend zu machen, wobei verfahrensrechtlich eine konkrete Verletzung von diesbezüglichen Rechten einer konkreten Person nicht eingewendet, sondern nur ein faktischer Ausschluss der Öffentlichkeit behauptet wurde. Zum objektiven Tatbestand der vorliegenden Schuldsprüche: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag…
…Verteidigers Mag. Klaus Hübner, der Amtsbeauftragten ***7*** sowie der Schriftführerin ***22*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde der Beschuldigten ***Bf1*** wird Folge gegeben, der Schuldspruch, der Strafausspruch sowie der Kostenausspruch zu Punkt I./ des angefochtenen Erkenntnisses aufgehoben und das gegen sie anhängige Finanzstrafverfahren (Strafnummer ***23***) gemäß §§…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. November 2013 gegen das Erkenntnis gemäß §§ 136 ff…
Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen in freier Beweiswürdigung gemäß § 45 Abs. 2 AVG als erwiesen annehmen. Rechtsgrundlage Mit Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend Kurzparkzonen im 22. Wiener Gemeindebezirk, GZ. MA 46 - DEF/1084601/2021/HAN/SUS, vom 18. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gabriele Friedbacher in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter, Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde der Bf. vom 25. Juli 2014 gegen die beiden Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien vom 27. Juni 2014, zugestellt am 4.7.2014, Zl. MA67-PA-573435/3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
…aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an den Spruchsenat zurückzustellen bzw. letztendlich in eventu - bei einer nicht erwarteten Bestätigung des Schuldspruches - die verhängte Strafe schuld- und tatangemessen herabzusetzen, insbesondere weil der Beschuldigte die Taten nur aus Unbesonnenheit und nicht mit vorgefasster Absicht…