IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** N****, [Adresse], StNr **-***/****, vom 23.2.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22.1.2018 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
… Zur Betriebsstätte enthält Art 5 DBA Österreich/Tschechien folgende Bestimmungen: Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte" eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck „Betriebstätte" umfasst insbesondere: - eine Zweigniederlassung, - eine Geschäftsstelle, - eine Fabrikationsstätte, - eine Werkstätte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Björn-Till Till, ***14***, ***5*** , und Björn-Till Till als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren ***Bf1***, ***14***, ***5***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2019 gegen die Bescheide…
…Die Beschwerdeführerin vermittelt Pflegekräfte an Patienten in Österreich. Im Zuge einer auch den Streitzeitraum umfassenden Außenprüfung traf die belangte Behörde ua die folgenden Feststellungen: "Tz 2 Inländische Betriebstätte Im Zentralen Melderegister scheinen zur Frau [Bf] folgende Einträge auf: 2.12.2004 - 27.11.2007 [Adresse1]…
…389 ff). Allein aus der angeführten allgemein gehaltenen Behauptung des Bf kann das Vorliegen einer Betriebsstätte in B am BT nicht abgeleitet werden. 6.2.) Insoweit das Finanzamt das Vorliegen einer Betriebstätte in B auch auf die Aussage des Bf stützt, sein Büro in ***3…
…Z 1 § 10 sinngemäß anzuwenden. b) Besteht bei nicht unter Z 3 fallenden Steuerpflichtigen hinsichtlich einer im Inland unterhaltenen Betriebsstätte nach unternehmensrechtlichen Vorschriften eine Verpflichtung zur Rechnungslegung, sind alle Einkünfte, die dieser Betriebstätte zuzurechnen sind, als gewerbliche Einkünfte zu behandeln. Der Gewinn ist nach § 5…
…der Geschäftsleitung befindet. Nach Art. 5 Abs. 1 DBA-Zypern bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" im Sinne dieses Abkommens eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst nach Art. 5 Abs. 2 DBA-Zypern insbesondere: a…
…5 Abs. 5 DBA-Slowakei das Unternehmen so zu behandeln, als habe es in diesem Staat für alle von der Person für das Unternehmen ausgeübten Tätigkeiten in Österreich eine Betriebstätte. Dementsprechend sind gemäß Art. 7 Abs. 2 DBA-Slowakei die Gewinne der ***5*** ks in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., I-Straße, 2xxx S., vertreten durch K-GmbH, I-Straße, 2xxx S., vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5/DG, 1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamt Bruck G…
…Betriebsstätte über mehrere Gemeinden erstreckt habe. Wenn auch im zentralen Gewerberegister eine weitere Betriebstätte in der Gemeinde 234 (1.1.1997 bis 1.1.2005) eingetragen sei und auf Dienstvertrags- und AÜG Mitteilungen 123 und D als Adressen aufscheinen bzw. auf Personal- Bewerbungsbögen unter der…
…5 Abs. 1 DBA-Ungarn bedeutet der Ausdruck "Betriebsstätte" im Sinne dieses Abkommens eine feste Geschäfts- oder Produktionseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck “Betriebstätte” umfasst nach Art. 5 Abs. 2 DBA-Ungarn insbesondere: a) einen Ort der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BDO Graz GmbH, Hallerschloßstraße 1, 8010 Graz , über die Beschwerde vom 8.1.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 04.12.2012, betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer…
Da im vorliegenden Fall vom Ansatz einer verdeckten Ausschüttung für das Jahr 2011 hinsichtlich der Überlassung der Wohnung in PLZ_Ort3, Adresse8, mitsamt Garage an Mag. I.K. Abstand genommen wurde, werden die Bescheide betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2011, mit denen jeweils EUR 893,33…
Der Hauseigentümer habe es auch zugelassen, dass der Bf Pakete und Material im Garagenbereich neben dem Hauszugang links gelagert habe und diesen Bereich auch für kleinere Arbeiten verwendet habe. Er könne sich auch erinnern, einige Male Pakete oder Warenzustellungen für die D entgegengenommen zu haben…
"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
Auch wenn die Finanzverwaltung in einer vorangegangenen Prüfung der Darstellung der Beschwerdeführerin (keine Organschaft) nicht entgegengetreten ist, so hindert der Grundsatz von Treu und Glauben nicht von einer unrichtigen Rechtsauffassung später abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des M als Masseverwalter im Konkursverfahren der B.GmbH, vertreten durch V, Adresse, vom 23.01.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2008 des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 20.12.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner Steuerberatung GmbH, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerden vom 29.1.2016 und vom 15.7.2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried…