…der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht…
…der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht…
…der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht…
…Abs 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist. Bei einem Erwerb, wie er dem Beschwerdefall zugrunde liegt, ist der Erwerbsvorgang bereits mit Abschluss des Geflechts von Vereinbarungen verwirklicht (vgl VwGH 19.8.1997, 95/16/0006)…
…8 Abs 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist. Bei einem Erwerb, wie er dem Beschwerdefall zugrunde liegt, ist der Erwerbsvorgang mit Abschluss des Geflechts von Vereinbarungen verwirklicht (vgl VwGH 19.8.1997, 95/16/0006)…
…Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich zunächst unbedenklich auf die Einsicht in die vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Teile des Bemessungsaktes mit der Erfassungsnummer ***ErfNr***, insbesondere auf die Arbeitsunterlagen der stattgefundenen Prüfung ***AN-Nr***…
…Abs. 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich zunächst unbedenklich auf die Einsicht in die vom Finanzamt elektronisch vorgelegten Teile des Bemessungsaktes mit der Erfassungsnummer ***ErfNr***, insbesondere auf die Arbeitsunterlagen der stattgefundenen Prüfung ***AB-Nr***…
…Abs. 1 Z 2 lit a GrEStG beträgt die Steuer bei einem unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken für die ersten € 250.000: 0,5 % des Grundstückswertes. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. 2. Rechtsprechung…
…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…
…85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Nach § 9 Z 4 GrEStG 1987 idF. BGBl I Nr. 85/2008 sind Steuerschuldner die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen. § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO) lautet: "Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe…
…Boden. Die Steuerschuld entsteht nach § 8 Abs. 1 GrEStG, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig, so entsteht gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG die Steuerschuld mit dem…
…der Erwerber des Grundstückes dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Gemäß § § 8 Abs. 1 GrEStG 1987 in der für den gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung des BGBl. I Nr. 85/2008 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht…
…| „Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG“ | -30.000 S | „steuerpflichtiger Erwerb (entspricht 118.484,28 €)“ | 1.630.379,30 S Gegen diesen Erbschaftsteuerbescheid richtet sich die vom Bf. erhobene „Berufung“ (Bescheidbeschwerde) mit der Begründung, bis heute sei vom Bezirksgericht A…
…| Steuerpflichtiger Erwerb entspricht Euro 0,00 | 0,00 S Im vorliegenden Fall stellt sich als Ergebnis von in Abzug zu bringenden Freibeträgen ein steuerpflichtiger Erwerb von Euro 0,00 heraus. Dennoch war-iSd § 8 Abs.5 ErbstG- das Erbschaftssteueräquivalent für den Erwerb des…
…| Steuerpflichtiger Erwerb entspricht Euro 0,00 | 0,00 S Im vorliegenden Fall stellt sich als Ergebnis von in Abzug zu bringenden Freibeträgen ein steuerpflichtiger Erwerb von Euro 0,00 heraus. Dennoch war-iSd § 8 Abs.5 ErbstG- das Erbschaftssteueräquivalent für den Erwerb des…
…4 ErbStG 2 % von € 187.386,91). Der steuerplichtige Erwerb von € 150.507,05 wurde vom Finanzamt wie folgt ermittelt: | Wert der Grundstücke (steuerlich maßgebender Wert) | 187.386,91 € | Guthaben bei Banken | 15.918,73 € | Hausrat…
…Unternehmens war ebenfalls bereits getroffen. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG ist aber für das Entstehen der Steuerschuld auf den steuerpflichtigen Erwerbsvorgang (Kauf des Grundstückes) abzustellen! Damit ist ein so enger sachlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Hauskauf erwiesen, dass der Bf. bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen…
…Unternehmens war ebenfalls bereits getroffen. Gemäß § 8 Abs. 1 GrEStG ist aber für das Entstehen der Steuerschuld auf den steuerpflichtigen Erwerbsvorgang (Kauf des Grundstückes) abzustellen! Damit ist ein so enger sachlicher Zusammenhang zwischen Grund- und Hauskauf erwiesen, dass die Bf. bei objektiver Betrachtungsweise als einheitlichen…
…Gemäß § 8 Abs 1 GrEStG 1987 entsteht die Steuerschuld, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht worden ist. Bei einem Erwerb, wie er dem Beschwerdefall zugrundeliegt, ist der Erwerbsvorgang mit Abschluss des Geflechts von Vereinbarungen verwirklicht (vgl VwGH 19.8.1997, 95/16/0006)…
…GrEStG 1987). Gemäß § 8 GrEStG entsteht die Steuerschuld sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Strittig ist zunächst die Frage, ob für den Übergabsvertrag vom 28.12.2015 (mit seinen darin beurkundeten Regelungen - Übergabe an die Tochter zu 2/3 und an den Bf. zu 1…