…das Postscheckkonto der empfangsberechtigten Kasse überwiesen wird, am Tag der Überweisung durch das Abgabepostamt; d) bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift; e) bei Einziehung einer Abgabe durch Postauftrag am Tag der Einlösung; f) bei Zahlung…
…Raten laut Kontoauszug entsprechen und somit richtig sind. Vielmehr erweisen sich die der Berechnung des Bf zugrunde gelegten Daten der Einzahlung als unrichtig, da - wie bereits in der Begründung der Berufungsvorentscheidung ausgeführt wurde – Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten…
…Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO gilt eine Abgabe an dem Tag als entrichtet, wenn bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse eine entsprechende Gutschrift am bestehenden Abgabenkonto iSd § 213 BAO erfolgt. § 211 Abs. 2 BAO zufolge, gilt auch…
…das Postscheckkonto der empfangsberechtigten Kasse überwiesen wird, am Tag der Überweisung durch das Abgabepostamt; d) bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift; e) bei Einziehung einer Abgabe durch Postauftrag am Tag der Einlösung; f) bei Zahlung…
…08). Darauf, in welchem Ausmaß und ob verschuldet oder unverschuldet die Entrichtung nicht zeitgerecht erfolgt, kommt es folglich nicht an. Bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gelten die Abgaben am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit…
…der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt gemäß § 211 Abs. 2 BAO in den Fällen des Abs. 1 lit…
…1 lit. d BAO gelten Abgaben im Fall der Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigen Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in einem solchen Fall die Gutschrift zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur…
…lit. d BAO bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber…
…kein grobes Verschulden trifft. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit…
…des § 211 Abs. 2 und 3 erst mit dem Ablauf der dort genannten Frist (§ 217 Abs. 5 BAO). Bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gilt die Abgabe am Tag der Gutschrift als entrichtet (§ 211 Abs. 1 lit. d BAO)…
…bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Nach § 211 Abs. 2 BAO hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben, wenn die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet…
…da diese nur in den Fällen einer Einzahlung durch Postanweisung sowie bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse gilt. Die Lohnabgaben 2/2013 wurden daher verspätet erst durch die am 18.3.2013 wirksame Gutschrift aus der Umsatzsteuervoranmeldung 2/2013…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Fall: Die Fälligkeitstermine der Körperschaftsteuervorauszahlungen und die Grundlagen ihrer Berechnung ergeben sich nicht nur aus dem Gesetz…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Anwendung dieser Rechtslage auf den vorliegenden Fall: Die Fälligkeitstermine der Einkommensteuervorauszahlungen und die Grundlagen ihrer Berechnung ergeben sich nicht nur aus dem Gesetz…
…der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt gemäß § 211 Abs. 2 BAO in den Fällen des Abs. 1 lit…
…oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Nach § 211 Abs. 2 BAO hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben, wenn in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten…
…bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Nach § 211 Abs. 2 BAO hat die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben, wenn die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet…
…den Fällen des § 211 Abs. 1 lit. d BAO die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet, aber noch innerhalb von drei Tagen nach Ablauf der zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist, so hat die Verspätung gemäß § 211 Abs…
…d BAO gelten Abgaben bei Überweisung auf das Postscheckkonto oder ein sonstiges Konto der empfangsberechtigten Kasse am Tag der Gutschrift als entrichtet. Erfolgt in den Fällen des Abs. 1 lit. d die Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder dem sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse zwar verspätet…
…***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 2. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. August 2024 betreffend Sonstiges 2024 Steuernummer ***Bf_StNr*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…