…Begründet wurde das mit dem voraussichtlichen Übersteigen des Einkommens nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967. Dagegen richtet sich die Beschwerde. Zeiten der Vollzeitbeschäftigung seien nicht als "schädliches" Einkommen dazuzuzählen. Stellungnahme: Zunächst wird hinsichtlich der Fristenwahrung ausgeführt: Die (nicht elektronisch ausgefertigte) Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 16.03…
…Martin Bösch, Weppach 9 Tür 3, 6850 Dornbirn, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 22. Jänner 2020 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 26. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und…
…Mai 2019 betreffend Einkommensteuer 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Juni 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Juni 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen…
…Dezember 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. November 2017 betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
…vom 21. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 3. August 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Adr***, vertreten durch ***Stb***, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 25. September 2018 betreffend Einkommensteuer 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Mai 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. April 2023 betreffend Einkommensteuer 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten…
… 124b Z 53 EStG schädliches Wahlrecht (obligatio alternativa) zu. Den oben dargelegten Ausführungen des VwGH folgend, kommt die Bestimmung des § 124b Z 53 EStG auf den vorliegenden Sachverhalt zur Anwendung. Der gegenständlichen Beschwerde war Folge zu geben. Die Einkommensteuer für das Jahr 2017 errechnet sich…
…April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. April 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden…
…ohne Gewährung der Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zur Gänze der Einkommensteuer und begründete dies im Wesentlichen damit, dass nach der derzeitigen Verwaltungspraxis von einem für die Anwendung dieser Drittelbegünstigung schädlichen Wahlrecht zwischen Kapitalabfindung und Rente auszugehen sei. Im Übrigen habe auch der…
…April 2016, St.Nr. f, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. 2. Eine…
…Mag. Josef Ungericht in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18.02.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 11. Februar 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer reichte am 6.4.2018 seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 elektronisch ein und gab unter anderem in einer Beilage an, dass er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einer Pensionsabfindung in Höhe von CHF 9…
…Felderstraße 5, 6706 Bürs, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 11. Dezember 2017 hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem am Ende der Entscheidungsgründe als…
…Bahnhofstraße 21, 6830 Rankweil, betreffend den Bescheid des ***FA*** vom 8. August 2017 hinsichtlich Einkommensteuer 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem am Ende der Entscheidungsgründe als Beilage…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 15. Oktober 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis…
…sind. (…)" (4) Der Bf. beantragte durch den damaligen steuerlichen Vertreter zweimal die Verlängerung der Beschwerdefrist "gegen den Einkommensteuerbescheid 2008 und den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2008, beide vom 13.2018". Die dagegen - binnen verlängerter Frist - erhobene Beschwerde richtet sich ua. gegen…