…Sachanlagen) bilanziert. Das Anlagevermögen weist die Liegenschaft als "Grundstück EZ*01, privat" aus. Für steuerlich Zwecke wurden die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem Grundstück EZ*01 in den Jahren 2004 bis 2008 durch Hinzurechnungen und Kürzungen (Mehr-Weniger-Rechnung) neutralisiert. 8. Die Liegenschaft…
…die Ansicht vertreten worden, dass ab 1.1.2011 der Vorsteuerabzug für privat genutzt Gebäudeteile (auch im Falle einer untergeordneten privaten Nutzung) nicht mehr zustehe. 4.) Gegen den genannten Bescheid wurde mit Eingabe vom 19.08.2020 fristgerecht Beschwerde erhoben und ausgeführt, die Bf vertrete…
…geltend gemacht worden. Der Prüfer führte eine auf den reinen Um- und Zubau bezogene Nutzflächenberechnung durch und stellte fest, dass ein Anteil von 34,80 % auf privat genutzte Räumlichkeiten entfalle. In diesem Ausmaß sei eine Kürzung der geltend gemachten Vorsteuerbeträge vorzunehmen (vgl. Tz 2 und…
…Das bedeutet, dass die Afa einheitlich vom gesamten Wirtschaftsgut zu bemessen ist und in weiterer Folge, dass eine Aufteilung des gesamten Gebäudes in betrieblich und privat genutzten Teil zu erfolgen hat. Es kann in abgabenrechtlicher Hinsicht nicht dem MRG gefolgt werden, wonach der Dachboden ein…
…vom Bf. und seiner Familie im Streitjahr bewohnt, also privat genutzt wird. Den Ausführungen des Bf., dass grundsätzlich eine Aufteilung nur dann zu erfolgen hätte, wenn entweder die betriebliche oder die privat genutzte Fläche mindestens 20% der Gesamtnutzfläche betragen, wird Folgendes entgegengehalten: Feststeht, dass sich…
…01.09.2008 - 31.08.2009) und 2010 (01.09.2009 - 31.08.2010) der volle Vorsteuerabzug, auch für den privat genutzten Teil des Gebäudes, in Anspruch genommen. 2010 wurde unter dem Titel "Gebäude" AfA in Höhe von insgesamt € 108.338,09 geltend gemacht…
…am 26.5.2015 für Aufenthalte im Jänner; weiters eine Einzahlung am 11.11.2015 für den Monat September). Die letztgenannte Buchung (Bareinzahlung) ist überdies mit dem Vermerk „privat“ versehen; handschriftlich wurde nachträglich der Name einer Mieterin hinzugefügt. Zum Teil erfolgte auch eine Wohnungsüberlassung an…
Im Beschwerdefall galt es primär, die von den Bf. vorgelegten (mehrfach geänderten) Prognoserechnungen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Frage der objektiven Ertragsfähigkeit ist eine auf Ebene der Sachverhaltsermittlung und Beweiswürdigung zu lösende Tatfrage. Insoweit liegt eine der Revision zugängliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd…
…Privatanteil) rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird die GrESt-Berechnung ausgehend von € 84.295 (anstelle € 782.213) in Anwendung des Stufentarifes beantragt und im Wesentlichen vorgebracht: Im angefochtenen Bescheid seien 34 % der Betriebsliegenschaft angesetzt worden, da es sich um die privat genutzte Unternehmerwohnung handle. Nach …
…beim Finanzamt FA eingegangen am 15.7.2011, legte der Beschwerdeführer den in der Umsatzsteuererklärung geltend gemachten Vorsteuerabzug für im untergeordneten Ausmaß privat genutzte Gebäudeteile offen. Er habe im Jahr 2009 einen umfangreichen Um- und Zubau seiner bis dahin steuerlich als Vermietung und Verpachtung erfassten…
…überwiegend zur Erzielung von betrieblichen Einkünften genutzten Räumen führte der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 19.03.2013, 2010/15/0085, Folgendes aus: „Ungeachtet der Regelung des § 20 Abs. 1 Z 1und Z 2 lit. a EStG 1988 zählen privat genutzte Gebäudeteile von untergeordneter Bedeutung einkommensteuerlich…
…des VwGH (Anm.: gemeint wohl VwGH vom 19.3.2013, 2010/15/0085), die Auffassung, dass bei untergeordneter Privatnutzung eines zur Gänze dem Betriebsvermögen zugehörigen Gebäudes ein Vorsteuerausschluss für den privat genutzten Teil bestehe, nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Allerdings müsse es aufgrund § 12 Abs…
…2013 10 Monate und 2014 10 Monate fallweise privat benutzt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: Der als Arbeitnehmer im Unternehmen der beschwerdeführenden Gesellschaft tätige Sohn des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers und später nicht wesentlich beteiligte Geschäftsführer…
…Zusammenhang mit einem untergeordnet privat, ansonsten aber betrieblich genutzten Gebäude angefallenen Vorsteuern zur Gänze abzugsfähig sind. Wenn man sich hinsichtlich des Vorsteuerabzuges auf diese Unionsrechtslage stützt, darf man sich aber andererseits nicht auf die innerstaatlich angeordnete Nichtbesteuerung des Eigenverbrauchs für die private Nutzung stützen (Verbot…
…Heizraum möglich ist, als gemischt genutzte Räumlichkeiten angesehen und solcherart nach dem Aufteilungsschlüssel dem betrieblichen bzw. privaten Bereich zugerechnet hat. Dass in diesen Räumen - abgesehen davon, dass die Fotos die tatsächliche Nutzung im Streitjahr nicht zu belegen vermögen - private Gegenstände gelagert wurden, vermag daran nichts…
…65 + 2009: € 544,42) bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht zustehende Vorsteuern in Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung eines privat genutzten Einfamilienhauses an der Anschrift YYY geltend gemacht hat, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…
…65 + 2009: € 544,42) bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht zustehende Vorsteuern in Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung eines privat genutzten Einfamilienhauses an der Anschrift YYY geltend gemacht hat, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…
…65 + 2009: € 544,42) bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht zustehende Vorsteuern in Zusammenhang mit der Errichtung und Unterhaltung eines privat genutzten Einfamilienhauses an der Anschrift YYY geltend gemacht hat, und hiedurch fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…
…Grundsatz vertrauten Wirtschaftstreibenden wie den Erstbeschuldigten in beständiger Befassung mit der Sache höchst bedenklich sein musste, dass gerade bei ihm und seiner Ehegattin Aufwendungen für die beschriebene private Angelegenheit - anders als offensichtlich bei allen andern - plötzlich steuerlich absetzbar geworden war. Wenn es so einfach wäre…
…Grundsatz vertrauten Wirtschaftstreibenden wie den Erstbeschuldigten in beständiger Befassung mit der Sache höchst bedenklich sein musste, dass gerade bei ihm und seiner Ehegattin Aufwendungen für die beschriebene private Angelegenheit - anders als offensichtlich bei allen andern - plötzlich steuerlich absetzbar geworden war. Wenn es so einfach wäre…