…2009 angegebene Stand der Kapitalverrechnungskonten jener zum 31.12.2008 ist. Vom Finanzamt wurde der um den verteilungsfähigen Verlust des Jahres 2009 verminderte Wert herangezogen (***5*** ***7*** -277.080,58 €; ***6*** ***7*** -62.480,72 €). Dieser Stand der negativen Kapitalkonten ist jedenfalls als…
…die Rechtsfolgen des § 24 Abs 2 EStG 1988 nicht eintreten lässt und darüber hinaus auch nicht jene Anforderungen erfüllt, die für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen erforderlich ist. Der Betrag des negativen Kapitalkontos von Antonia Hö***** ist als Veräußerungsgewinn gem. § 24 Abs…
…1996, 94/14/0160, unterliegt ein negatives Kapitalkonto auch im Umfang der Veränderung durch Entnahmen der Besteuerung, weil ein ausscheidender Gesellschafter, der aufgrund einer Vereinbarung mit den anderen Gesellschaftern ein durch Entnahmen entstandenes negatives Kapitalkonto nicht auffüllen muss, in diesem Ausmaß jedenfalls bereichert ist. Hätte…
…ermitteln. Gemäß § 24 Abs 2 EStG sei im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen sei, jedenfalls der Betrag seines negativen Kapitalkontos zu erfassen, den er nicht auffüllen müsse. Da keine Steuererklärungen über die Ermittlungen des Veräußerungsgewinnes vorlägen, müsse dieser gemäß …
…Der stille Gesellschafter hat weder empfangene Gewinnbeteiligungsbeträge im Fall späterer Verluste zurückzuzahlen noch ein negatives Kapitalkonto aufzufüllen. 2.) Dem der am 21.12.2010 beim Finanzamt eingelangten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften beigeschlossenen Jahresabschluss zufolge wurde die atypisch stille Gesellschaft per 31.12.2009 beendet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
…von 90.787,87 Euro maßgeblich. Davon beträgt die KESt 25 %, somit 22.696,97 Euro. Dass die fingierte Ausschüttung in Höhe des negativen Buchwertes einen Nettobetrag nach Abzug der KESt darstellen soll, ergibt sich weder aus dem Gesetz, noch sind Anhaltspunkte dafür der Bescheidbegründung…
…2013). Zum Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit hat die Beschwerdeführerin im Prüfungsverfahren eine Prognoserechnung für die Motoryacht "D" erstellt, in der nicht die tatsächlich bezahlten Leasingentgelte, sondern AfA-Aufwand angesetzt wurde. Unbestritten ist jedoch, dass aus der Bewirtschaftung dieser Motoryacht ein negativer steuerlicher Gesamterfolg entstanden ist.
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
…In der in der Folge ergangenen Beschwerdevorentscheidung wies das Finanzamt darauf hin, dass die behauptete Versteuerung der negativen Kapitalkonten nachweislich weder im Jahr 2004 (unentgeltliche Veräußerung von Gesellschaftsanteilen) noch im Jahr 2011 (Aufgabe des Betriebes) vorgenommen wurde. Infolgedessen erfolge dies durch Ansatz eines Veräußerungs- bzw…
…da die Formulierung im vorliegenden Abtretungsvertrag nicht fremdüblich sei. Die entsprechende Formulierung unter Punkt 3.2. des Vertrages laute: "Sofern … die Kapitalkonten der Kommanditisten einen negativen Saldo aufweisen, belieben diese …, diesen Negativsaldo über jederzeit mögliche Aufforderung seitens der Gesellschaft abzudecken." Diese Formulierung lasse…
…N.N.*** zugerechnet worden. Die Betriebsprüfung stellte weiters fest, dass das negative Kapitalkonto des Kommanditisten in der Höhe von € 749.199,07 gem § 24 Abs 2 letzter Satz EStG 1988 im Jahr 2006 zu versteuern sei. Das Finanzamt nahm mit Bescheid vom 01.08…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache der NameBf, AdresseBf, vertreten durch Sacha & Partner Steuerberatungsgesellschaft OHG, Tuchlauben 14/19, 1010 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache PS, vertreten durch Enzinger + Mosser StB KG, Frauengasse 5, 8720 Knittelfeld, gegen den Bescheid des FA Judenburg Liezen vom 4. Juni 2012, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2008…
…Regelung enthält, sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Handelsgesetzbuches, anzuwenden.“ Kommanditisten wären bei einem negativen Kapitalkonto nicht zur Auffüllung verpflichtet. Steuerrechtliche Beurteilung zum steuerlichen Betriebsaufgabeergebnis der Komplementäre: Aufgrund der zivilrechtlichen Verpflichtung zur Auffüllung ergibt sich kein Veräußerungsgewinn (Jakom3, § 24 EStG 1988, Tz 90…
…der dem Beschuldigten insgesamt drohenden negativen Konsequenzen erfasst. Grundsätzlich ist für eine Beurteilung der Anwendbarkeit des Art. 6 EGMR die abstrakte Strafdrohung, d.h. im Regelfall die angedrohte Höchststrafe entscheidend. Dem Selbstanzeiger drohen jedoch aus einer Festsetzung einer Abgabenerhöhung keine schwerwiegenden negativen Konsequenzen einer Sanktion…
… 31 EStG steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn eintrete, weil bei der seinerzeitigen Einbringung die Nachversteuerung des durch Verlustzuweisungen negativen Kapitalkontos unterblieben sei. Verweise auf Gesetzesstellen beziehen sich auf die im Veranlagungsjahr geltende Fassung, insbesondere vor BGBl I 2010/111. Über die Beschwerde wurde erwogen: Die Bf war zunächst…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. az dk über die Beschwerde vom 11.2.2013 der Bf GmbH gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Stadt vom 11.12.2012 betreffend KESt 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der bekämpfte…
In der die Beschwerden gegen die beiden Sachbescheide betreffenden gesonderten Begründung der Beschwerdevorentscheidungen vom 04.03.2020 (OZ 11) führte die Abgabenbehörde aus, dass mit Gesellschafterbeschluss vom 28.08.2015 die Darlehen der Gesellschafter rückwirkend zum 31.12.2014 in eine Kapitalrücklage eingelegt würden. Tatsächlich…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin S. in der Beschwerdesache (vormals Berufungsverfahren) Bw, bezüglich Berufung vom 10. Jänner 2008 gegen die Bescheide des FA X vom 11. Dezember 2007 betreffend…