…durch Vermächtnis vom Wert des Grundstückes zu berechnen. Als Wert des Grundstückes ist gemäß § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG das Dreifache des Einheitswertes anzusetzen. Wird von einem Steuerschuldner (aber) nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstückes im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist…
…ging hiebei von einer auf die Bf entfallenden Tauschleistung von in Höhe von € 145.200,00 aus und setzte die Grunderwerbsteuer entsprechend fest. In der gesondert ergangenen Begründung wurde ausgeführt, dass die Grunderwerbsteuer beim Tausch vom gemeinen Wert des hingegebenen Grundstücks zu bemessen ist…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…GrEStG: " Wird von einem Steuerschuldner nachgewiesen, dass der gemeine Wert des Grundstücks im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld geringer ist als das Dreifache des Einheitswertes, ist der nachgewiesene gemeine Wert maßgebend" Gemäß dieser Gesetzesstelle ist somit ein Nachweis erforderlich - eine bloße Glaubhaftmachung ist demnach nicht…
…ging hiebei von einer auf die Bf entfallenden Tauschleistung von in Höhe von € 145.200,00 aus und setzte die Grunderwerbsteuer entsprechend fest. In der gesondert ergangenen Begründung wurde ausgeführt, dass die Grunderwerbsteuer beim Tausch vom gemeinen Wert des hingegebenen Grundstücks zu bemessen ist…
…Grundstücke eben nicht mitverkauft. Das Finanzamt ersuchte abschließend, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen und verweist auf die Ausführungen in den Beschwerdevorlagen und darauf, dass ein Abschlag bereits vorgenommen wurde. Die Bf./PV beantragte der Beschwerde stattzugeben unter Hinweis darauf, dass der gemeine Wert eines Grundstückes…
…der Grundstücke um (für eine Schätzung des Wertes erforderliche) jeweils "vergleichbare Liegenschaften" handelt. Mittlerweile wurde der tatsächliche gemeine Wert des unbebauten Gst1 von der Bf durch Beibringung des Verkehrswertgutachtens eines gerichtlich beeideten Sachverständigen vom 24.10.2016 in Höhe von € 369 pro m² nachgewiesen…
…J M für das bebaute Grundstück ein gemeiner Wert von ca. € 250.000,00 nachgewiesen worden sei. Eine Nachberechnung von Grunderwerbsteuer sei daher rechtswidrig. Gleichzeitig wurde der Antrag gestellt, eine mündliche Beschwerdeverhandlung durchzuführen. Beschwerdevorentscheidung Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab…
…des gemeinen Wertes, wenn dieser nachgewiesen wird, zu berechnen: a) die Übertragung eines Grundstückes an den in § 7 Abs. 1 Z 1 und 2 angeführten Personenkreis erfolgt; (...) 3. Die Steuer ist – abgesehen von Z 1 und 2 – vom gemeinen Wert zu berechnen: a) wenn eine…
…1 GrEStG 1987 als Grundstückswert zu Recht der nachgewiesene, gemeine Wert in Höhe von 304.890 Euro ohne Abzug des bewerteten Wohnungsrechtes als Bemessungsgrundlage in Ansatz gebracht worden. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…