IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden A, den Richter B sowie die fachkundigen Laienrichter C und D in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde des Bf. vom 22. Mai 2018, bei Beschwerdeerhebung vertreten durch Steuerberater, AdrStb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache Dkfm. B F , Adr1, vertreten durch VR, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 18.07.2011, 24.02.2012 und 05.09.2012, St.Nr. xxxx, betreffend Einkommensteuer 2008…
…der entsprechenden Aufwendungen fordern Lehre und Rechtsprechung (siehe oben) jedenfalls eine ärztliche Verordnung, aus der sich die medizinische Notwendigkeit und die Zwangsläufigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergeben und die noch vor Beginn der Behandlungsleistungen zu erfolgen hat. Die vorgelegte Überweisung an die „Mf.“ Center T…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 23. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 26. Mai 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010, 2011, 2012 und 2013 Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Frühwirt Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Messestraße 8, 3100 St. Pölten, über die Beschwerde vom 30.01.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom…
…die Anerkennung der entsprechenden Aufwendungen als Nachweis jedenfalls eine ärztliche Verordnung verlangt, aus der sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergibt und die noch vor Beginn der Behandlungsleistungen zu erfolgen hat. Der Verwaltungsgerichtshof erkennt in seiner Rechtsprechung ausdrücklich nur die typischerweise mit einer…
…könne (UFS RV/0763-G/10 vom 19.09.2011). Ein nachträglich erstelltes ärztliches Empfehlungsschreiben und ein selbst erstellter Dosierplan würden nicht die Voraussetzungen des § 34 EStG 1988 zur Anerkennung derartiger Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung erfüllen. Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (z. B. Physiotherapeuten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 09.04.2013, zu StNr. XY zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen bzw…
…für die Anerkennung der entsprechenden Aufwendungen jedenfalls eine ärztliche Verordnung, aus der sich die medizinische Notwendigkeit - im Weiteren die Zwangsläufigkeit - der betreffenden Maßnahme klar ergibt und die noch vor Beginn der Behandlungsleistungen zu erfolgen hat (BFG 18.9.2014, RV/5100566/2014). Liegt eine Krankheit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache MGK, vom 24. April 2019, gegen den Bescheid des Finanzamtes WP vom 2. April 2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
Dem Antwortschreiben des Beschwerdeführers vom 30.6.2020 zufolge seien die pauschalen Kilometergelder offenbar für berufliche Fahrten/Zwecke verwendet worden (Informationssammlung für 2 Bücher). Ein Behinderungszusammenhang scheine damit nicht gegeben zu sein (siehe Punkt 1 des Schreibens). Die jährlich durchgeführte Rehabilitation im Therapiezentrum sei vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 7. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. März 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) betreffend die Jahre 2021 bis 2023…
Der Hausarzt der Bf hat ihr zu Beginn des Jahres 2016 u.a. das Nahrungsergänzungsmittel "Artischocke " zur Aufrechterhaltung bzw eventuellen Verbesserung empfohlen (schriftliche Erklärung des Hausarztes vom 23.10.2018). In jeder typischen ärztlichen Verordnung werden ganz i.S. des § 2 Abs 2 Z 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried/Innkreis, über die Beschwerde vom 16. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
Der Bf. will Krankheitskosten in Höhe von 1.471,89 € ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dieser Betrag war ursprünglich unstrittig, wobei im angefochtenen Bescheid offenbar irrtümlich zusätzlich ein Betrag von 16,50 € für Uni-Studienbeitrag als Krankheitskosten berücksichtigt worden ist. Strittig war…
…EStG11, § 34 Tz 78). Aufwendungen für Behandlungsleistungen durch nichtärztliches Personal (z.B. Physiotherapeuten) werden von der Verwaltung nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn diese Leistungen ärztlich verschrieben oder die Kosten teilweise von der Sozialversicherung ersetzt werden. Nach der Lehre wird heute keine Priorität schulmedizinischer…
Soweit die medizinische Notwendigkeit hinreichend erwiesen ist, sind Aufwendungen von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung noch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Sozialversicherung eine Kostenübernahme - sei es nur hinsichtlich der Höhe oder bereits dem Grunde nach - ablehnt (vgl. UFS 9. 3. 2010, RV/0308-W/10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Marina Polly, Krongasse 8 Tür 6, 1050 Wien, vom 9. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15…
Wenn sich der Bf. mit seinem Rechtsmittel in der Wortwahl vergreift ("Vorlageantrag" statt - wie inhaltlich eindeutig aus der nachfolgenden Begründung hervorgeht - Beschwerde, sollte doch dieser Irrtum nicht von Relevanz sein. Es kommt also darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 miterledigte GZ RV/5100537/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache Ing. CD, geboren X, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes E vom 15. November 2011…