…den Beweis anzutreten, dass die Tätigkeit in ihrem Fall ertragsfähig und damit als Einkunftsquelle anzusehen ist. (VwGH 2002/15/0170) Damit kommt aber diesen oben angeführten für das Ergebnis wesentlichen Mängeln der Prognoserechnung große Bedeutung zu. Eine Prognoserechnung, die bereits am Beginn der Tätigkeit die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch die CTS Steuerberatung GmbH, Börseplatz 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. April 2013 gegen den Bescheid vom 3. September 2012, ErfNr. ***2…
…den Beweis anzutreten, dass die Tätigkeit in ihrem Fall ertragsfähig und damit als Einkunftsquelle anzusehen ist. (VwGH 2002/15/0170) Damit kommt aber diesen oben angeführten für das Ergebnis wesentlichen Mängeln der Prognoserechnung große Bedeutung zu. Eine Prognoserechnung, die bereits am Beginn der Tätigkeit die…
…August 2011 hielt der steuerliche Vertreter des Bf. den seitens der Betriebsprüfung aufgezeigten Mängeln in der Prognoserechnung vom 25. Oktober 2007 im Wesentlichen Folgendes entgegen: Gebäude-AfA Der von der Betriebsprüfung zum Ansatz gebrachte Wert von 1.610,70 € sei zutreffend. Finanzierung Die Finanzierung…
Aufgrund der obigen Ausführungen beruht die Prognoserechnung 1 auf realistischen, wenn auch konservativen, Einschätzungen, anhand der unser Klient die Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb des erforderlichen Zeitraumes von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung jedenfalls nachweisen kann. " 20. Vom Richter zur Stellungnahme aufgefordert, erstattete…
…ist." Zu den SCHWEREN SACHLICHEN UNRICHTIGKEITEN Zur DIFFERENZ zwischen KASSA lt. FINANZBUCHHALTUNG zu TATSÄCHLICHEM BARGELDBESTAND und STAND DES VERRECHNUNGSKONTOS "Zu diesen gravierenden formellen Mängeln treten schwere sachliche Unrichtigkeiten betreffend die Bargeldbestände hinzu. Die Bargeldbestände laut Finanzbuchhaltung weichen von den in der Kassaaufzeichnung ermittelten täglichen Bargeldbeständen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 03.12.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***1*** vom 02.12.2019 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf*** (ehemals ***Bf***), ***Bf-Adr***, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2018 betreffend Einkommensteuer…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
…für eine ordnungsgemäße Unternehmensbewertung nach KFS/BW 1 eine detailliertere Informationsgrundlage notwendig gewesen wäre. Aufgrund des lange in der Vergangenheit liegenden Bewertungsstichtages (31.12.2008 und 31.12.2009) und mangelnder Planungsunterlagen, die laut Information während des Verfahrens auf Seiten der belangten Behörde verlorengegangen seien…
Die Glaubhaftmachung gemäß lit. a hat unter Zugrundelegung eines Gutachtens der FFG zu erfolgen. Liegt eine diesbezügliche bescheidmäßige Bestätigung nach § 118a der Bundesabgabenordnung vor, genügt die Glaubhaftmachung, dass die durchgeführte Forschung der der Bestätigung zu Grunde gelegten entspricht oder davon nicht wesentlich abweicht. Der Nachweis…
…1995 - 1999 nur mehr eingeschränkt und im Jahr der Archivierung 2000 offenbar überhaupt nicht mehr einsetzbar) und auf die offenkundig jedenfalls seit 1995 mangelnde Aktualität der Datensätze zurückzuführen war. Die periodenerfolgsorientierte Ertragswertermittlung des GAers: unplausible Hochrechnung der Datenbankerlöse 1-7/1996 auf das ganze Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, die RichterinR2 sowie die fachkundigen Laienrichter R3 und R4 in der Beschwerdesache C als ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schmidt & Schmidt KG, Bahnzeile 10, 2130 Mistelbach, über die Beschwerde vom 13. Dezember 2012 gegen…
…und somit konnte auch keine kürzere Nutzungsdauer bzw. ein geringerer Grund- und Bodenanteil geltend gemacht werden. Zum Einwand des mangelnden Parteiengehörs wird noch zusätzlich ausgeführt: Der Partei muss die beabsichtigte (rechtliche) Würdigung der Beweisergebnisse vor Bescheiderlassung nicht vorgehalten werden, unterliegt also nicht dem Parteiengehör (vgl…
Beschlussaufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über den Antrag des Finanzamtes Österreich (Revisionswerbende Partei) vom 23. Jänner 2026, im Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Sonja Stradner, sowie die fachkundigen Laienrichter Dip.Ing. Gerald Patschka und Mag Michael Heumesser in der Beschwerdesache ***Bf1 und Bf2***, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Parteien vom 4. Mai…
…und die angestrebte, in Kauf genommene Tragweite, in die Erwägung miteinzubeziehen. Bei Beurteilung der Wesentlichkeit, Erheblichkeit und Bedeutsamkeit von Mängeln könne auch nicht ganz die Frage beiseitegeschoben werden, ob der Mangel auf ein erklärbares Versehen zurückzuführen oder ob er Ausdruck eines geplanten, bewussten, zielgerichteten Verhaltens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers Bf, vertreten durch SteuerlVertreter über die Beschwerde vom 8. Juli 2016 gegen den Bescheid des FA vom 9. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer 2012 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…