…Eröffnung der Apotheke geleistet. Darin ist keine leistungslose Entschädigung, sondern ein Entgelt für eine Unterlassung (Konzession) und ein aktives Tun (Eröffnung der Apotheke) zu sehen. In der Vereinbarung wird ausgeführt, dass die EUR 125.000,00 "als Entgelt dafür" bezahlt werde, dass die og Leistungen…
…175.800,96 € ebenfalls dem Abzugsverbot nach § 20 Abs 1 Z 7 EStG unterliegen würde. Bei Diensterfindungsvergütungen handle es sich um Entgelte aus einem Dienstverhältnis, zu deren Auszahlung der Dienstgeber durch das Patentgesetz verpflichtet sei. Laut Rz 1095 der Lohnsteuerrichtlinien handle es sich dabei…
…im Wesentlichen) wie folgt begründet: Wäre den (ehemaligen) Mitarbeitern (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, könne schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 11.07.2011 betreffend die Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (L), die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe (DB…
…VwSlg 7821/F). Das Bestehen eines "(ganz) überwiegenden", somit offenkundig auch eines erheblichen betrieblichen Interesses an der entgeltfreien Führung der Mitarbeiterkonten bei der Beschwerdeführerin wird von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid nicht in Abrede gestellt (vgl. in diesem Sinne auch VwGH 13.11.2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 5.3.2010, betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 21.05.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 10.05.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
…Überschneidungen in den Tätigkeitsbereichen seien - so der Wille der Vertragsparteien - tunlichst zu vermeiden. Für die Leistungserbringung wurde ein pauschales Zeitkontingent von monatlich 60 Stunden festgesetzt und ein beiderseits angemessenes monatliches Entgelt inklusive aller Nebenkosten in Höhe von pauschal Euro 3.500,00 (zzgl. USt) vereinbart…
…dass der Beschuldigte die Firmenunterlagen eingeholt habe, ergebe sich auch kein Hinweis darauf, dass er einen Vorsatz darauf gehabt habe, dass die von den Firmen gelegten Rechnungen leistungslos gelegt worden seien. Hinsichtlich des Unternehmens X. d.o.o. habe der Beschuldigte glaubhaft angegeben, dass A…
…0101, VwSlg 7821/F). Das Bestehen eines "(ganz) überwiegenden", somit offenkundig auch eines erheblichen betrieblichen Interesses an der entgeltfreien Führung der Mitarbeiterkonten bei der Beschwerdeführerin wird von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid nicht in Abrede gestellt (vgl. in diesem Sinne auch VwGH 13.11…
…im Wesentlichen) wie folgt begründet: Wäre den (ehemaligen) Mitarbeitern (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, könne schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe…
…fest, dass den Mitarbeitern der Beschwerdeführerin bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung durchaus möglich gewesen wäre. Es kann schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet. Es kann von einem ausschließlichen…
…0101, VwSlg 7821/F). Das Bestehen eines "(ganz) überwiegenden", somit offenkundig auch eines erheblichen betrieblichen Interesses an der entgeltfreien Führung der Mitarbeiterkonten bei der Beschwerdeführerin wird von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid nicht in Abrede gestellt (vgl. in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis…
…0101, VwSlg 7821/F). Das Bestehen eines "(ganz) überwiegenden", somit offenkundig auch eines erheblichen betrieblichen Interesses an der entgeltfreien Führung der Mitarbeiterkonten bei der Beschwerdeführerin wird von der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid nicht in Abrede gestellt (vgl. in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 1.4.2010 betreffend die Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (L), die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe (DB) sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerden vom 16.5.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 3.5.2012 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung von Dienstgeberbeitrag zum…
…im Wesentlichen) wie folgt begründet: Wäre den (ehemaligen) Mitarbeitern (alternativ) auch bei anderen Geldinstituten eine vergleichbare entgeltfreie Kontoführung ohne weiteres möglich gewesen, könne schon deshalb nicht mehr gesagt werden, dass die (verpflichtende) entgeltfreie Kontoführung bei der Beschwerdeführerin für die Mitarbeiter einen Vorteil schlechthin bedeutet habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf über die Beschwerden vom 29.04.2010 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 19.04.2010 betreffend Haftung für Lohnsteuer und die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
…auf Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. Weder wurde die Arbeitnehmerin dienstfrei gestellt, noch wurden zustehende Entgelte in einer Summe ausbezahlt oder Ansprüche für künftige Lohnzahlungszeiträume errechnet oder der Einmalzahlung als Berechnungsgrundlage zugrunde gelegt. Ad Pkt. 3) Frau …. War vom 02.04.2007 bis…
…Laut Mitteilung der Bundeshauptstadt Wien, MA 6, erhielt er für seine Leistungen als Funktionär von öffentlich-rechtlichen Körperschaften insgesamt ein Entgelt iHv insgesamt 1.120,86 €. Mit diesen Einkünften standen dem Grunde nach Aufwendungen im Zusammenhang, deren Höhe durch den Bf nicht belegmäßig nachgewiesen…