…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt gewährte der ledigen Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid Werbungskosten, die der Arbeitnehmer nicht berücksichtigen konnte, in Höhe von Euro 1.270,90 (Fachliteratur Euro 291,62; Material Euro 690…
…über die Beschwerde vom 10. November 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. Oktober 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Einkommensteuer wird für das Jahr 2021 festgesetzt mit -2…
…Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde (vormals Berufung) wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2010…
…Nutzung überlassenen Räume über eine eigene Küche verfügen und der Arbeitnehmer sich an der Führung des Haushaltes finanziell und durch persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt. Im gegenständlichen Fall steht für das Bundesfinanzgericht aufgrund der von der (lt. Melderegister ledigen) Beschwerdeführerin (im Verlauf des Rechtsmittelverfahrens) vorgelegten Dienstverträge…
…Angestellter. In den am 3. April 2012 mittels FinanzOnline eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung beantragte der Bf sowohl für 2009 als auch 2010 unter anderem als Werbungskosten Kosten für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.217,60 €. Mit Schreiben vom 26. Juni 2012 richtete das…
…über die Beschwerde vom 7. Oktober 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. September 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zwei Jahre und bei einem ledigen, alleinstehenden Steuerpflichtigen sechs Monate. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz beibehalten wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist…
…über die Beschwerde vom 25. November 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. November 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem am Ende der Entscheidungsgründe…
…8010 Graz, über die Beschwerde vom 2. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, als…
…***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 24. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…über die Beschwerde vom 21. November 2018 gegen den Bescheid des FA vom 14. November 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…übersteigen, nicht abgesetzt werden. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner mit oder ohne Kind einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Im…
…über die Beschwerde vom 09.02.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2012 bis 2016 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind…
…den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StB über die Beschwerde vom 30.09.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 26.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…Dezember 2005 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt P vom 5. Dezember 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes_A vom 5. Dezember 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Einkommensteuer für das Jahr 2004 sind…
…vom 09.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der angeschlossenen Beilage zu entnehmen und bildet diese einen Bestandteil des Bescheidspruches. Eine Revision an den…
…durch die Richterin RR in der Beschwerdesache A.B., Adresse gegen den Bescheid des Abgabenbehörde FA vom 10.06.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer XXX für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Bescheid vom 10. Juni 2013 wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr…
…Straße1, PLZ1 Ort1 XY gegen den Bescheid des Finanzamt X vom 19.04.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 14. Jänner 2014 abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…