RIS AI
22 Treffer2101 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7101202/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 für eine Geldlotterie von der Bemessungsgrundlage der tatsächlichen Gewinne und nicht des laut Spielplan ausbedungenen Gewinnes zu berechnen ist, ist ein neues Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen und daher…

BFG RV/7101205/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 für eine Geldlotterie von der Bemessungsgrundlage der tatsächlichen Gewinne und nicht des laut Spielplan ausbedungenen Gewinnes zu berechnen ist, ist ein neues Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen und daher…

BFG RV/7100853/2013Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 für eine Geldlotterie von der Bemessungsgrundlage der tatsächlichen Gewinne und nicht des laut Spielplan ausbedungenen Gewinnes zu berechnen ist, ist ein neues Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen und daher…

BFG RV/7100569/2013Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 für eine Geldlotterie von der Bemessungsgrundlage der tatsächlichen Gewinne und nicht des laut Spielplan ausbedungenen Gewinnes zu berechnen ist, ist ein neues Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen und daher…

BFG RV/7101204/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG idFv 1.1.2011 für eine Geldlotterie von der Bemessungsgrundlage der tatsächlichen Gewinne und nicht des laut Spielplan ausbedungenen Gewinnes zu berechnen ist, ist ein neues Erkenntnis in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen und daher…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/7

…es gab aber auch filialübergreifende Turniere und Satellites, ds Turniere, bei denen man das Ticket für ein größeres Turnier gewinnen kann. Die am häufigsten gespielten Varianten laut Turnieraufzeichnungen sind No Limit Hold’em. Die Bf. selbst beteiligt sich nicht an diesen Spielen und tritt nicht…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 3/9

…weitere Karte ausgeteilt wird. In der 2. Phase versucht der Spieler, seine Chancen, ein besseres Blatt zu erhalten abzuschätzen: "Werde ich meine Einsätze verlieren? Werde ich gewinnen? Meine Einsätze und noch viel mehr dazu, den ganzen Pot?". (UFS 13.12.2004, RV/0421-W/02…

BFG RV/7101586/2012Ist die Verlosung von zwei Tickets für eine Veranstaltung ein Gewinnspiel iSd § 58 Abs. 3 GSpG? Macht eine exzessive Ausdehnung des Abgabentatbestandes durch rein auf zufallsabhängige Vergabe von Gratis/oder billigeren Leistungen abstellende Betrachtung § 58 Abs. 3 GSpG in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2020

…I 2011/76 erfolgt und laute: "Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 (Einsatz) unterliegen einer Glücksspielabgabe von 5 vH der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinn), wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet…

BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 2/7

…hatten, aufhob und andererseits Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen (nach dem Verhältnis der erzielten Quote zum Wetteinsatz, Stufentarif 1% bis 25%), Ausspielungen (von den Einsätzen laut Spielplan 2% bzw. vom Gewinn 25%) und Zahlenlotto (vom Gewinn 25%) in § 33 TP 17 GebG aufnahm. (110 BlgNR 5…

BFG RV/7100925/20121. Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals (Spielkonsolen), die sich mit einem in der Steiermark konzessionierten Glücksspielautomaten verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, dh vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.07.2016Teil 2/4

…hatten, aufhob und andererseits Wetten anlässlich sportlicher Veranstaltungen (nach dem Verhältnis der erzielten Quote zum Wetteinsatz, Stufentarif 1% bis 25%), Ausspielungen (von den Einsätzen laut Spielplan 2% bzw. vom Gewinn 25%) und Zahlenlotto (vom Gewinn 25%) in § 33 TP 17 GebG aufnahm. (110 BlgNR 5…

BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 6/7

…Amounts" als "Gewinn" iSd § 57 Abs. 5 GSpG abgezogen wurden:   Gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO wird die Glücksspielabgabe für Jänner 2013 festgesetzt: Bemessungsgrundlage gemäß § 57 Abs. 2 GSpG 613.670,49 x40% = 245.468,19 Euro Berechnung: Bemessungsgrundlage laut Prüfungsbericht Seite…

BFG RV/5100424/2013Keine Prüfung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen Steuertatbestände im Sicherstellungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2016Teil 1/2

…wo die Weltrangliste auch nicht vom Zufall, sondern der Geschicklichkeit des Spielers abhängt). Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass am Verhalten eines Gewinners, an seinen Chancen, Erfolgen und Misserfolgen über mehrere Spielverläufe nach empirischen Kriterien anhand seiner Kartenlage und Geschicklichkeit die rechtliche Qualifikation des Vorliegens…

BFG RV/7104781/2014Wettgebühr- 1. Ausscheiden der "gewährten Boni" aus der Bemessungsgrundlage 2. Kein Abzug der "Cancelled Bets" von der Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.07.2022Teil 3/3

…konkrete Ausgestaltung der Boni relevant. Laut oben zitierter Judikatur des VwGH (welche sowohl bei der Glücksspielabgabe als auch bei der Wettgebühr zu beachten ist) ist als Spieleinsatz alles zu verstehen, was der Spieler aufzuwenden hat, um die Hoffnung auf eine Leistung - die Gewinnchance - zu erhalten…

BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/5

…Rs Pfleger, Rn 50, Rn 52). 7.2. Ordnungspolitischer Teil des Glücksspielgesetzes: der Standort des österreichischen Glücksspielmonopols im Unionsrecht 7.2.1. Literatur Laut Kohl, Das österreichische Glücksspielmonopol, 195, ist es aufgrund des österreichischen Glücksspielmonopols Inländern wie Ausländern gleichermaßen verwehrt, auf dem österreichischen Markt Glücksspiele…

BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden. (Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 3/6

…bereit gewesen seien. Den Spielen werde ein positives Image zugeschrieben. Die Werbung versuche die Anziehungskraft durch zugkräftige Werbebotschaften zu erhöhen und stelle bedeutende Gewinne verführerisch in Aussicht. Es werden damit insbesondere neue Zielgruppen zum Spielen angeregt und die Werbung wird laufend inhaltlich ausgedehnt. Im Sinne…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/6

…es gab aber auch filialübergreifende Turniere und Satellites, ds Turniere, bei denen man das Ticket für ein größeres Turnier gewinnen kann. Die am häufigsten gespielten Varianten laut Turnieraufzeichnungen sind No Limit Hold’em. Die Bf. selbst beteiligt sich nicht an diesen Spielen und tritt nicht…

BFG RV/7103142/2020Abzugsfähigkeit von Boni (Vielspielerpunkten, Preispools mit freier Spielteilnahme und zusätzlichen Bargeldgewinnen) von den Jahresbruttospieleinnahmen (Fortgesetztes Verfahren zu BFG 4.4.2018, RV/7105345/2017)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2022Teil 2/3

…könnte, erweist sich deren Berücksichtigung bei den ausbezahlten Gewinnen jedenfalls als rechtswidrig. (VwGH 24.6.2020, Ro 2018/17/0003 Rn 103). Hinsichtlich der "***6***-Turniere: Preispools Turniere mit freier Spielteilnahme laut Tabelle zu Punkt 4.3." ergibt sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, dass…

BFG RV/7104456/2019Onlineglücksspiel - Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Boni von der Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2021Teil 1/3

…Wohnadresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse u.ä) richtig und vollständig auszufüllen und allfällige Änderungen bekanntzugeben. (Bedingungen) Da die Gewinnauszahlung anhand der bekannt gegebenen Daten erfolgt, ist anzunehmen, dass diese den Tatsachen entsprechen. Zeitraum 01-05/2011 BF betreibt eine Webseite, die sich in einzelne Operator…

BFG RV/7104063/2016Aussetzung der Einhebung von Glücksspielabgaben, Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.04.2018Teil 2/4

…Verlosung Gewinste zukommen sollen, a) wenn die Gewinste in Waren, in geldwerten Leistungen, in Waren und geldwerten Leistungen bestehen, vom Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze 12 vH, b) wenn die Gewinste in Geld bestehen, vom Gewinst 25 vH, c) wenn die Gewinste in…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 2/6

…es gab aber auch filialübergreifende Turniere und Satellites, ds Turniere, bei denen man das Ticket für ein größeres Turnier gewinnen kann. Die am häufigsten gespielten Varianten laut Turnieraufzeichnungen sind No Limit Hold’em. Die Bf. selbst beteiligt sich nicht an diesen Spielen und tritt nicht…