…Der Verpflegungsaufwand sei also wesentlich höher als die vom Berichterstatter als Schätzung angesprochenen 20 € pro Tag ab dem 6. Aufenthaltstag in der Schweiz). Seine Inlandstätigkeiten seien von jemand anderem wahrgenommen worden. Seine inländischen beruflichen Aufgaben und Funktionen seien ihm ab April 2008 weggenommen worden…
…13/0150). Damit Räumlichkeiten nach der Verkehrsauffassung als Wohnung geeignet sind, müssen sie so ausgestattet sein, dass sie es erlauben, sich nicht nur ganz kurzfristig dort aufzuhalten. Die Möglichkeit zum Schlafen, zur Körperpflege, zur Zubereitung von Essen und zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände muss gewährleistet sein …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch gkr Wirtschaft-Steuer-Recht SteuerberatungsgesellschaftmbH, Lehmanngasse 7, 1230 Wien, über die Beschwerden vom 18. Dezember 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 21. November 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dipl.-Ing. A Ba, Adresse_Ö, Österreich, sowie Adresse_SK, Slowakei, vertreten durch Dr. Rudolf Tobler jun. Dr. Karl-Heinz Götz, Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, 7100 Neusiedl am See…
Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu ausgesprochen (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221; bestätigt durch VwGH 25.4.2016, Ro 2015/16/0031), dass § 82 Abs. 8 KFG 1967 beim Beginn der Frist auf denselben Vorgang abstellt wie § 79 leg.cit., nämlich auf das Einbringen…
…Erwerbstätigkeit eine Geldleistung bezogen wird. Diese Fiktion bewirkt, dass auch während des kurzfristigen Bezuges von Geldleistungen der sozialen Sicherheit bei vorübergehender Einstellung der Tätigkeit (zB Krankengeld) weiterhin von einer Ausübung der Tätigkeit auszugehen ist. Während die Bestimmung des Art. 11 Abs. 2 VO 883/2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerde der X., vertreten durch Mag. Helmut Benzer, Diepoldsauer Straße 35, 6845 Hohenems, vom 19.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 24.11.2014 betreffend Abweisung eines…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse1 über die Beschwerde vom 25. Mai 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 20. März 2018 betreffend Einkommensteuer 2015 und Einkommensteuer 2016 zu Recht: 1…
…und 6 von den in Artikel 12 Absätze 1 und 2 der Grundverordnung beschriebenen Situationen zu unterscheiden, ist die Dauer der Tätigkeit in einem oder weiteren Mitgliedstaaten (ob dauerhaft, kurzfristiger oder vorübergehender Art) entscheidend. Zu diesem Zweck erfolgt eine Gesamtbewertung aller maßgebenden Fakten, einschließlich insbesondere…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Vorauszahlung an Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** N****, [Adresse], StNr **-***/****, vom 23.2.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22.1.2018 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014…
Im Namen der republik Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 21. August 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 25. Juli 2019, ***6***, betreffend…
…nicht behauptet, dass ein mehr als 6-monatiger inländischer Aufenthalt im strittigen Veranlagungsjahr vorliegt und ergibt auch die Aktenlage kein solches Bild. Wie bereits oben ausgeführt, können die Auslandsaufenthalte auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter…
…wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung nicht als Wohnsitzbegründung zu qualifizieren sei und mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte zur Ermittlung der 6 Monatsfrist (gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 26 Abs. 2 BAO)…
…Monate gerichtet gewesen sei. Ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung könne nicht als Wohnsitzbegründung qualifiziert werden. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte könnten zur Ermittlung der Sechsmonatsfrist nicht zusammengerechnet werden. Dagegen richtete sich der Vorlageantrag vom 30. August 2016. Die Beschwerdeführerin brachte neben…
…Mittelpunkt des Lebensinteresses. Nach den Einkommensteuerrichtlinien des BMF, Rz 7596, wird bei kurzfristigen Aufenthalten im Ausmaß von weniger als zwei Jahren idR davon auszugehen sein, dass keine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Ausland erfolgt. Bei länger als fünf Jahre dauernden Aufenthalten im Ausland…
…den berechtigten Eigentümern vorbehalten sind. Diese Situation entspricht Notbetten und einer Schlafstelle. Damit kann - über ein kurzfristiges notdürftiges Wohnen hinaus kein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Wohnbedürfnis befriedigt werden. Mit Vorlageantrag v. 13.07.2015 wurde Folgendes ausgeführt: Auftrags unseres o.a. Mandaten stellen wir innerhalb…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinBE in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2012 gegen die Bescheide des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2011, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A über die Beschwerde vom 26. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 11. März 2020 betreffend a) Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2014 bis 2018 sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache XY GmbH, Adresse-A, gegen die Sammelbescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21.11.2008 und 29.9.2011, betreffend L, DB und DZ und den dazugehörigen Säumniszuschlägen für die Zeiträume 2000 bis…