…die Darlehensgeberin (N GmbH) als Gruppenmitglied angehört. Die von Bf an N GmbH aufgrund des Darlehens geleisteten Zinszahlungen werden daher auf Ebene von Bf versteuert. Die Darlehensgeberin (N GmbH) ist andererseits die Mastercompany einer konzerninternen Cash Pooling Vereinbarung, der auch Bf als Cash Poolmltglied angehört.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch Dr. Markus Papst, Villefortgasse 11, 8010 Graz, vom 15.11.2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 21.08.2017 betreffend Körperschaftsteuer 2010…
…in der AP vorgelegten Unterlagen und Dokumente konnte der wirtschaftliche Zusammenhang der angefallenen Zinsen mit dem Anteilserwerb im Konzern hergestellt werden. Durch den eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang der Verbindlichkeit mit einem konzerninternen Anteilskauf wurde der Tatbestand des § 11 Abs.1 Z 4 KStG i.d.F…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer LL.M. sowie die fachkundigen Laienrichter Hermann Greylinger und Mag Andrea Prozek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
…in Spanien voll gedeckt werde. Diese Patronatserklärung sei nach den Ausführungen im Jahresabschluss 2010 bis zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2011 gültig. Seitens der BP werde die Aufstockung der konzerninternen Darlehen iZm M.-Spanien als Eigenkapitalersatz angesehen, da aufgrund der Bilanzsituation 2011…
…gem § 26c Z 23 lit b KStG 1988 auch Fremdfinanzierungszinsen erfasst, die zwar erst nach dem Inkrafttreten der geänderten Rechtslage, aber aufgrund eines bereits zuvor erfolgten konzerninternen Beteiligungserwerbs angefallen sind (Marchgraber/Plansky in Lang/Rust/Schuch/Staringer, WU-KStG3 (2022) § 11 Rz 38). Der VfGH…
In einer Mail vom 25.5.2004 teilte MS, der Treasurer der WMG in den Drittstaaten, mit, dass die Bf von dem nach Ausschüttung verbleibenden Kaufpreis 75 Prozent von TWM leihen sollte und 25 Prozent des Preises von gerundet 6.500.000 Euro erlassen werden…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, T. Morgenstern Platz 1, 9871 Seeboden, über die Beschwerde vom 29. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2018…
…306.928,70 € | Davon 1/15 jährliche Firmenwertabschreibung | 6.953.765,25 € 1.2. Konzerinterne Kredite - Abzug der Kreditzinsen Mit Schreiben vom 16.12.2021 schränkte die Bf. die Beschwerde ein und anerkannte die Feststellungen der Betriebsprüfung iZm den Intercompany Loans…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N. GES.M.B.H., Adr.Bf., vertreten durch Dr. W.W., Adr.StB, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen (nunmehr Finanzamt…
…gerecht werden und darf nicht das erforderliche Maß überschreiten. Stehen mehrere Maßnahmen zur Verfügung ist daher die am wenigsten belastende Methode zu wählen. Im vorliegenden Fall soll das Abzugsverbot einen Steuerausfall durch konzerninterne Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer verhindern. Als ungeschriebene Rechtsfertigungsgründe kommen daher insbesondere die Verhinderung…
…Änderungen des 1. AbgÄG 2014, Steuervorteile im Konzern und Gewinnverlagerungen einzudämmen. Gesetzeszweck ist es, konzerninterne Gewinnverlagerungen mittels Zinsen- und Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer oder in besondere Steuerregime zu verhindern. Es sollen durch den 3. TS auch idF 1. AbgÄG 2014 jene Fälle erfasst werden, in denen…
Deshalb lehnte die Bf. Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Handelsgesellschaften ab. Die Bf. nahm Geschäftsbeziehungen zu österreichischen Industrieunternehmen auf, bei welchen die Bf. nicht befürchtete, dass darunter ein Mehrwertsteuerbetrüger sein könnte. Der Bf. bzw. den für sie handelnden Personen war also das Risiko bewusst, dass ein Geschäftspartner…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-GmbH-Adr***, vertreten durch die KORTSCHAK + EISNER Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Dechant Thaller-Straße 37, 8430 Leibnitz, vom 30.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse*** (vormals ***Bf1*** und davor ***GM GmbH***), Steuernummer ***BF1StNr1*** als Gruppenmitglied und ***Bf2 GT AG***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer ***BF2StNr1*** als Gruppenträgerin, beide vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
…Frage, ob Zinsaufwendungen für das Jahr 2012 aus dem Darlehen der ***H-SAS*** iHv EUR 1.601.892,00 zum Abzug zugelassen werden können, als dieses konzerninterne Darlehen als verdecktes Stammkapital zu qualifizieren war. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass das Darlehensanbot vom 23. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Helga Woschank in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, T. Morgenstern Platz 1, 9871 Seeboden, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2020 gegen die Körperschaftsteuerbescheide des Finanzamtes Spittal Villach, nunmehr…