… 97 leg cit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Der "unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" ist nicht im Sinne einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Einen solchen Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof im Falle von Fremdkapitalzinsen…
…zuzurechnen sind. Jene Betriebsausgaben, welche mit der NPO-Fonds-Förderung bezuschusst werden, sind daher dann vom Abzugsverbot betroffen, wenn ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen dem Struktursicherungsbeitrag einerseits und den tatsächlichen, nicht durch § 7 Abs 2 NPO-FondsRLV erfassten, Aufwendungen andererseits vorliegt (vgl. Apostol/Schirmbrand…
…außer Ansatz zu bleiben, die mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen. Der im Gesetz verlangte „unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang“ ist nach herrschender Auffassung nicht im Sinn einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Es genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl. z.B…
…Zypern eine Auslandszulage nach § 1 Abs. 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt sich, dass fehlender Steuerpflicht auf der…
…vom Gesetzgeber gewählte Begriff des "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhanges" ist dabei grundsätzlich nicht im Sinne einer finalen Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben zu verstehen, vielmehr genügt ein klar abgrenzbarer objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Ausgaben und den steuerfreien Einnahmen besteht…
…seiner beruflichen Entsendung nach Bosnien-Herzegowina eine Auslandszulage nach § 1 Abs 1 AZHG bezogen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik des EStG ergibt sich…
…EStG11, § 20, Tz 152/4). Voraussetzung für die Versagung der Abzugsfähigkeit ist ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen. Dabei genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (Doralt, aaO, Tz 152). Aus Art 24 Abs. 3 DBA…
…ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen. Dabei genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl. Kofler/Wurm, in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG20, § 20, Tz 152 und die dort angeführte höchstgerichtliche Judikatur). Aufwendungen im Zusammenhang mit…
…abziehbar. Voraussetzung für die Versagung der Abzugsfähigkeit sei ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und den nicht der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen. Dabei genüge ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Gegen dieses Erkenntnis erhob der BF durch seine ausgewiesene Vertreterin fristgerecht außerordentliche Revision. Die…
…unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang" im Sinn des § 20 Abs. 2 EStG 1988 ist aber nicht nur im Sinn einer finalen Verknüpfung dahin gehend zu verstehen, dass Ausgaben getätigt werden, um dadurch nicht steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, sondern es genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden…
…klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl. Atzmüller/Krafft in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 13. EL § 20 Anm. 95). Nach Auffassung des Gerichtes besteht zwischen den vom Finanzamt nicht als Werbungskosten anerkannten KFZ-Kosten (für berufliche veranlasste Fahrtkosten) zweifelsfrei ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang…
…Einnahmen. Dabei genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (Doralt, aaO, Tz 152). Der Rechtsprechung des BFH folgend gehen Werbungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der inländischen (gegenständlichenfalls österreichischen) Einkommensteuer ein, wenn sie wirtschaftlich mit einer Tätigkeit im Ausland zusammenhängen (BFH 20.9.2006…
…dass die Ausgaben getätigt werden, um dadurch nicht steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen ‑ sondern es genügt bereits ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (VwGH 16.12.1986, 84/14/0127). Die Rechtsprechung nimmt einen unmittelbaren Zusammenhang an, wenn die Verknüpfung der beiden Größen durch…
…gegenübersteht. Für die Verknüpfung von Ausgaben und Einnahmen hat der Gesetzgeber auf den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Hiefür genügt ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen. Entschädigungen für Wertminderungen von - bebauten oder unbebauten - Grundstücken (zu denen auch Ersatzleistungen auf Grund eines Versicherungsvertrages gehören), sind…
…Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürften, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen würden. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen würden, seien bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben…
…Werbungskosten handelt. Für die Verknüpfung von Ausgaben und Einnahmen hat der Gesetzgeber auf den "unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang" abgestellt. Dieser Begriff ist lt. VwGH nicht nur im Sinne einer finalen Verknüpfung zu verstehen, sondern es genügt bereits ein klar abgrenzbarer, objektiver Zusammenhang zwischen beiden Größen (vgl…
…bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu…
…Höhe nach gleichartige Bezüge, Kostenersätze und Entschädigungen auf Grund von Dienst(Besoldungs)ordnungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts". Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Aus der Systematik…
…bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in einem klar abgrenzbaren, objektiven Zusammenhang stehen, sind bis zu deren Höhe nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu…
…nach Aussage der Bf Ausgaben vor, die subjektiv der betrieblichen Tätigkeit dienten. Ein objektiver Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit sei bei typisierender Betrachtungsweise jedoch nicht gegeben. Aus den Angaben der Bf ergebe sich unzweifelhaft, dass die Liebe zu Pferden zwar neben, aber unabhängig von ihrer schriftstellerischen…