…Aussetzung der Einhebung beantragt. Mit Bescheid vom 14.2.2011 bewilligte das Finanzamt die Aussetzung der Einhebung der Kapitalertragsteuer 1-12/2000 samt Säumniszuschlag (§ 212a BAO). Mit Berufungsvorentscheidung vom 24.4.2013 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid als unbegründet ab. Ausgeführt wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22…
…gab das Finanzamt der Beschwerde keine Folge. Ausgeführt wurde unter Hinweis auf § 217 Abs. 1 BAO, dass die Vorschreibung des Säumniszuschlags zu Recht erfolgt sei, weil die Einkommensteuer 2012 nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden sei. Falls die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid zu einer Herabsetzung…
…32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 21.03.2014 betreffend Festsetzung von Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Gemäß Abs.2 leg.cit. beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages. Durch den Entfall der Kapitalertragsteuer 2000 und 2001 fehlen somit die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Festsetzung des Säumniszuschlages. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, über die Beschwerde vom 4. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10. Juni 2014 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die…
…weil die Körperschaftsteuer 2012 nicht bis zum 4. November 2013 (Fälligkeitstag) entrichtet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Anbringen (elektr.) vom 10. Jänner 2014 das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte die Aufhebung des Bescheides und damit die Nichtfestsetzung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache RGmbH, vertreten durch Pippan & Partner Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH & Co KG, Scholzstraße 5, 9500 Villach, über die Beschwerde vom 15.9.2010 gegen den Bescheid des FA Spittal Villach vom…
…unzulässig. Da die vorliegende Beschwerde im Ergebnis berechtigt war, war spruchgemäß zu entscheiden. Gegen dieses Erkenntnis ist keine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG beim Verwaltungsgerichtshof zulässig, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, dass ein vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter XY in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamt Graz-Umgebung vom 09.02.2010, betreffend Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge gemäß § 217 Abs. 7 und 8 BAO können auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343…
…Beschwerdeführer die Umsatzsteuer 2011 in Höhe von 3.209,70 € nicht bis 15. Februar 2012 entrichtet hatte. In der Berufung/Beschwerde vom 1. Juni 2012 wurde ausgeführt, dass keine Abgabenschuld bestehen würde. Die Voraussetzungen für die Erlassung eines vorläufigen (Umsatzsteuer)Bescheides seien eine zeitlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache Ing. ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 13. Juli 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. Juli 2016 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die…
…mit der Begründung fest, dass die bewilligte Zahlungserleichterung durch Terminverlust erloschen oder aufgrund eines Vollstreckungsbescheides außer Kraft getreten sei. In der dagegen mittels FinanzOnline eingebrachten Beschwerde führte die steuerliche Vertretung aus, dass sich die Beschwerde gegen die Höhe des Säumniszuschlages richte. Es werde darauf verwiesen…
…Jahresumsatzsteuer 2013 in Höhe von € 37.723,35 nicht bis zum 17. Februar 2014 (Fälligkeitstag) entrichtet wurde. Gegen diesen Bescheid brachte die Beschwerdeführerin durch ihre ausgewiesene Vertreterin im Wege von Finanzonline am 24. Februar 2015 das Rechtsmittel der Beschwerde ein. In der Begründung wurde…
…liegenden Abgabenbescheides gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Säumniszuschlages aufzuzeigen. Die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgte somit - ungeachtet eventueller Abänderungen gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Falle eines (teilweise) stattgebenden Erkenntnisses im Abgabenfestsetzungsverfahren durch das…
…Es verblieben keine Nachforderungen an Einkommensteuer. Die aus den Feststellungen der Betriebsprüfung resultierenden Säumniszuschläge blieben unverändert. Die verfahrensgegenständliche Berufung gegen die Säumniszuschläge 2006 bis 2008 war bis zum 31.12.2013 nicht erledigt. Aufgrund einer Verfügung des GV-Ausschusses des BFG vom 10.10.2017…
…Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der Beschwerde wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die objektive Säumnisfolge nach § 217 Abs. 1 und 2 BAO bzw. für eine Aufhebung des Säumniszuschlagbescheides sprechen würden. Im vorligendem Sachverhalt hat das Finanzamt über Antrag des Bf., vertreten durch…
…mit Berufung angefochten ist (vgl. Ritz, BAO5, § 217 Tz. 4). Für das Entstehen einer Säumniszuschlagspflicht genügt allein der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuldigkeit unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung oder des Ergebnisses einer Selbstberechnung. In der gegenständlichen Beschwerde wurden keine Gründe vorgebracht, die gegen die…
…wies das Finanzamt die Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid vom 09.06.2015 als unbegründet ab, mit dem Hinweis, dass der Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld genüge und zwar unabhängig von der sachlichen Richtigkeit der Abgabenfestsetzung. Im Vorlageantrag vom 29.12.2015 wurden keine neuen Gründe vorgebracht.…