…wird dazu vom Bundesfinanzgericht als Hinweis (Information) ausgeführt: Anspruchsberechtigung eines Elternteiles für die Bfin. wegen Haushaltszugehörigkeit Einleitend ist unter Bezugnahme auf § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG festzuhalten, dass der Anspruch eines Elternteiles auf Familienbeihilfe primär an die Haushaltszugehörigkeit des Kindes anknüpft (Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes…
…mit dem o.a. Umstand, dass der Tochter der Bf. am 11. März 2024, somit knapp nach dem siebenten Semester, der akademische Grad Bachelor of ***engl.Bez.*** verliehen wurde) kein Hinderungsgrund ergibt, welcher einer Anspruchsberechtigung der Tochter der Bf. entgegensteht. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…die "***17***, wo ***1*** auf der Warteliste steht. Das heurige Jahr wird sie voraussichtlich schaffen. Seit Nov. ist ***1*** bei Hr. ***18*** schulintern in psychologischer Betreuung. Sie ist wegen Primärer Enuresis nocturna mit Minirin behandelt u nässt damit nicht ein. Die Mutter hat eine Innenohrschwerhörigkeit…
…3 AVOG bezieht sich primär auf den Wohnsitz, letztlich aber auf die Kenntnisnahme vom allenfalls abgabepflichtigen Tatbestand. Im vorliegenden Fall wurde bereits im Jahr 2014 ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt. Dieser wurde beim Finanzamt Kufstein Schwaz eingebracht, wobei der Antrag selbst an kein konkretes Finanzamt…
…vom 28.5.2020 bzgl des Sohnes der Bf, S., ab April 2020 (Geburtsmonat) abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass kein gültiger Asylstatus der Antragstellerin/KM bestehe. Am 22.6.2020 wurde Beschwerde erhoben, in der vorgebracht wurde, dass der Sohn österreichischer Staatsbürger sei und die…
…Anspruchsberechtigung für den Bezug der österreichischen Familienbeihilfe hänge primär von der Haushaltszugehörigkeit des Kindes ab (die aber im gegenständlichen Fall eben im mütterlichen Haushalt in Polen besteht) und des Weiteren, eine überwiegende Kostentragung durch die Bf. könne im vorliegenden Fall schon anhand der Einkommenssituation der…
…Erwerbsunfähigkeit geführt hat, besonders schwierig (BFG 21.01.2020, RV/7106301/2019). Somit wird es primär am Antragsteller oder der Antragstellerin, allenfalls vertreten durch ihre Sachwalter, liegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich dass bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Erwerbsunfähigkeit vorgelegen ist, klar und…
…Abs. 2 FLAG 1967 fest, dass die Familienbeihilfe primär dem Elternteil zusteht, der das Kind im gemeinsamen Haushalt hat. Gibt es keinen gemeinsamen Haushalt zwischen Elternteil und Kind, hat derjenige Anspruch auf die Familienbeihilfe, der überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trägt (§ 2 Abs. 2…
…dass der Antragsteller de facto keine gleichartige ausländische Beihilfe bekommt." 5. Beschwerde vom 25. Juli 2023 gegen den Abweisungsbescheid Mit Eingabe wurde 25.7.2023 wurde gegen den mit 28.6.2023 datierten den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab dem 1.1.2023 abweisenden…
…ihr dennoch der Anspruch auf Familienbeihilfe zustehe. Sie verweist in diesem Zusammenhalt insbesondere auf Artikel 1 lit i) Abs. 3 der VO (EG) 883/2004. Dem ist zunächst entgegen zu halten, dass in § 2 Abs. 2 FLAG 1967 eindeutig die primäre Anspruchsberechtigung für die Person…
…der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat." Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass für ausländische Studierende / Schüler in Österreich mit einer Aufenthaltsbewilligung Student trotz rechtmäßigem Aufenthalt kein…
…Anspruchsberechtigung gänzlich weg, weil die Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs. 2 FLAG (= die primär maßgebende Haushaltszugehörigkeit) nicht mehr gegeben ist. Es liegt damit auch kein Fall des § 2a FLAG mehr vor. Unabhängig von einem zuvor allenfalls abgegebenen Verzicht iSd § 2a Abs. 2 FLAG kommt der…
…auf die überwiegende Unterhaltskostentragung an. Nur wenn kein Haushaltsangehöriger anspruchsberechtigt ist, vermittelt die überwiegende Unterhaltskostentragung den Familienbeihilfenanspruch (§ 2 Abs. 2 FLAG 1967). Verzichtet der primär anspruchsberechtigte Elternteil gemäß § 2a Abs. 2 FLAG 1967, geht der Anspruch auf den anderen Elternteil über, wenn dieser die Anspruchsvoraussetzungen…
…der Prüfung der Anspruchsberechtigung entbindet. Wurde Familienbeihilfe einer Person, die hierauf im entsprechenden Zeitraum keinen Anspruch hatte, ausbezahlt, steht diese Auszahlung dem Anspruch einer anderen Person nicht entgegen und ist die zu Unrecht ausbezahlte Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG 1967 von derjenigen Person, die hierauf keinen…
…am Vorliegen einer Anspruchsberechtigung mangelt. Zum anderen würde diese Auslegung dazu führen, dass in einem Fall, in welchem beide Elternteile in gleicher Höhe (zB jeweils zu 30%) zum Unterhalt eines nicht haushaltszugehörigen Kindes beitragen, überhaupt kein Familienbeihilfenanspruch bestehen würde. Der (Eigen-)Anspruch des Kindes würde…
…und somit keine Anspruchsberechtigung ihrerseits vorliegt. Es liegt ein Eigenspruch des Kindes nach § 6 Abs. 5 FLAG vor, da das Kind nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes fremduntergebracht ist und ein Kostenbeitrag des Kindes bzw des Kindesvaters vorliegt. Der Eigenanspruch eines…
…auf die überwiegende Unterhaltskostentragung an. Nur wenn kein Haushaltsangehöriger anspruchsberechtigt ist, vermittelt die überwiegende Unterhaltskostentragung den Familienbeihilfenanspruch (§ 2 Abs. 2 FLAG 1967). Verzichtet der primär anspruchsberechtigte Elternteil gemäß § 2a Abs. 2 FLAG 1967, geht der Anspruch auf den anderen Elternteil über, wenn dieser die Anspruchsvoraussetzungen…
…RV/7103786/2015, BFG vom 19.08.2016, RV/76101889/2016). Wer von den unionsrechtlich grundsätzlich als anspruchsberechtigte Personen anzusehenden Familienangehörigen tatsächlich primär oder sekundär oder gar keinen Anspruch auf österreichische Familienleistungen hat, ist daher nach nationalem Recht zu beurteilen. (BFG vom 07.02.2017…
…diesen Elternteil die Anspruchsberechtigung weg, weil die Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs 2 FLAG nicht mehr gegeben ist. Es liegt damit auch kein Fall des § 2a FLAG mehr vor. Unabhängig von einem zuvor allenfalls abgegebenen Verzicht nach § 2a Abs 2 FLAG kommt der Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Als Beruf gab der Beschwerdeführer an: "Student mit Nebenerwerb". Als Wohnanschrift wurde die im Spruch angeführte Adresse genannt. Seine in B wohnhafte Mutter (KM) sei unselbständig erwerbstätig und leiste keinen überwiegenden Unterhalt an ihn. Der Unterhalt werde überwiegend vom Antragsteller (=Beschwerdeführer) getragen. Mit Bescheid vom…