…Außerdem dürften Ergänzungsersuchen gemäß § 161 BAO nur vor dem bescheidmäßigen Abspruch ergehen. Aus diesen Gründen stelle die Verweigerung der Auskunft keinen Verfahrenstitel zur Aufhebung oder Abänderung von Veranlagungsbescheiden dar; sie könne auch nicht als Verletzung abgabenrechtlicher Anzeigepflichten gesehen werden. Die Abgabenhinterziehung liege daher nicht vor…
…Euro fest. In der aufgrund der Beschwerde gegen die Hochrechnung ergangenen Beschwerdevorentscheidung unterließ das Finanzamt die Hochrechnung und setze die Einkommensteuer mit 3.952 Euro fest. Dabei wurde die Einkommensteuer - wie sich nach Rücksprache mit dem Finanzamt herausstellte - ungewollt auch von den steuerfreien Bezügen berechnet…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird nicht zugelassen, weil es im vorliegenden Fall um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht…
…wurden Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug in Höhe von 35.715,51 € in Ansatz gebracht: | Bruttobezüge 01.01. bis 31.03.2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 10.200,00 € | Bruttobezüge 01.06. bis 31.12.2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | 29.482,18 € | Summe der Bruttobezüge…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 B-VG). Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird nicht zugelassen, weil es im vorliegenden Fall um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung geht…
…Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Führen Abgabenbescheide zu keiner Nachforderung, so ist eine Angabe über die Fälligkeit der festgesetzten Abgabenschuldigkeiten entbehrlich. Ist die Fälligkeit einer Abgabenschuldigkeit bereits vor deren Festsetzung eingetreten, so erübrigt sich, wenn auf diesen Umstand hingewiesen wird, eine nähere Angabe über den Zeitpunkt der…
…gesamten Veranlagungszeitraumes 2012 Erwerbseinkünfte von der ZZ Österreich AG bezogen, die auch zu versteuern sind. Dem Bf. ist daher im Endeffekt- wenn auch aus anderen rechtlichen Erwägungen ( siehe oben), als er in seiner Beschwerde ins Treffen führt - zuzustimmen, dass in diesem Fall keine Hochrechnung nach …
…die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Er sei der Meinung, dass der PAB in Höhe von 305,42 zustehe. Die BFG-Erkenntnisse und der VwGH würden verkennen, dass die deutsche Pension bereits voll versteuert sei (ohne Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse). Auch die Bezeichnung Bemessungsgrundlage für…
…Lohnabrechnung vorgenommen wurde, ist kein hinreichender Nachweis dafür, dass die anteiligen Lohnkosten letztendlich von einer deutschen Betriebsstätte tatsächlich getragen wurden. Die auf Dienstreisen des Arbeitnehmers nach Deutschland entfallenden anteiligen Lohneinkünfte sind demnach im Ansässigkeitsstaat des Dienstnehmers zu besteuern." Daraufhin stellte der Bf. fristgerecht den Antrag…
…1.236,00 € festgesetzt. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer ***Bf1*** am 11. April 2023 das Rechtsmittel der Beschwerde ein und führte begründend aus, dass seine "unter Pkt. 2 angeführte Einkünfte von der ,***Fa*** RS AG' keine Einkünfte aus Lohn- oder selbstständiger Arbeit seien…
…bei Vernachlässigung der Gaststätte, bei Namensänderung des Gasthauses ohne ausdrückliche Zustimmung des Verpächters, aber auch des Pächters (unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist) im Falle eines Verhaltens des Verpächters, welches ihm das Erreichen des Geschäftszweckes unmöglich macht, sowie im Falle von dem Geschäftszweck widersprechenden Anweisungen…
…Arbeitnehmerveranlagung) 2012 richtet, als unbegründet abgewiesen. Der Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 richtet, wie mit Beschwerdevorentscheidung teilweise Folge gegeben. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der festgesetzten Abgabe tritt keine Änderung gegenüber der Beschwerdevorentscheidung vom 27. Februar 2017…
…wurde von der Firma ***Bf1*** nicht aufgefordert, offene Verbindlichkeiten zu begleichen bzw wie bereits angegeben, kann die Höhe dieser Verbindlichkeit nicht passen" (Niederschrift über die Befragung ***Klient6*** als Auskunftsperson vom 29. Juni 2017). Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass keine…
…Aufgrund der Tatsache, dass die in- und ausländischen Einkünfte des Beschwerdeführers im gegenständlichen Jahr die Betragsgrenze von EUR 60.000,00 überschritten haben, ergibt sich daraus - abgesehen vom Pauschbetrag des § 18 Abs. 2 EStG 1988 - keine steuerliche Auswirkung. Zahlungen an die deutsche Rentenversicherung Bund betreffend…
…den Zeitraum von 01. 01. bis 30.06.2013. Die steuerpflichtigen Bezüge (Kennzahl 245) wurden ebenfalls korrigiert und betrugen in der Folge € 13.435,04. Dies ergibt sich aus den Akten des FA. Vorweg ist festzuhalten, dass der BF nicht eine falsche Gesetzesanwendung des…
…aus der gesetzlichen Sozialversicherung) bescheidmäßig abzusprechen ist und vor Ergehen dieses Bescheids keine Akontozahlungen möglich sind, wird bei diesen als Ausnahme eine Zuordnung zu jenem Zeitraum vorgesehen, zu welchem diese wirtschaftlich gehören (vgl EB zum BudBG 2001, 369 BlgNR XXI. GP,10). Nachzahlungen von Pensionen…
…wurden unter den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u.a. steuerpflichtige Bezüge von der X. GmbH in Höhe von 3.169,67 Euro (Bruttobezüge 3.786,34 Euro abzüglich sonstige Bezüge 616,67 Euro) für den Bezugszeitraum 12.2. bis 31.10.2014 berücksichtigt. Aus dem…
…in Höhe von 1.364,10 € hervor. Nach Ansicht des erkennenden Richters ist nunmehr auch dieser Betrag der Besteuerung zugrunde zu legen. Die österreichische Rechtslage ist somit eindeutig und wirft keine Zweifelsfragen auf. Die deutschen Rentenbezüge sind im bekämpften Bescheid ohne Abzug von steuerfreien…
…an Einkommensteuer in Höhe von Euro 11.023,98 fest. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Beschwerdeführer vor, dass der auf Seite 4 des Einkommensteuerbescheides 2008 zur bezugsauszahlenden Stelle „IAF Service GmbH“ angeführte Bezugszeitraum vom 19.2.2008 bis 19.2.2008 falsch sei…
…einem freiwilligen Nachkauf von Versicherungszeiten oder bei einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung die diesbezüglichen Sonderausgaben im vollen Ausmaß das steuerpflichtige Einkommen vermindern, gibt es derzeit keinen Besteuerungstatbestand für jene Fälle, in denen diese Beiträge vom Versicherungsträger wieder rückgezahlt werden, ohne dass es zu…