…schuldhafte Pflichtverletzung für die dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegenden Abgaben ist ebenfalls darin zu sehen, dass diese zum Fälligkeitstag nicht entrichtet wurden. L ist von Gründung an seinen steuerlichen Zahlungsverpflichtungen in keiner Weise nachgekommen, das vorübergehend im März 2014 bestehende Guthaben auf dem Abgabenkonto resultierte rein aus…
…Aus den angesprochenen Journaldaten sei ersichtlich, dass es sich hierbei um das Konto "***4***" handle. Dieser ausgewiesene Saldo sei allerdings dem Anmeldungsverzeichnis im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin nicht zu entnehmen (auch keine Anmeldung in vergleichbarer Höhe). Der Bf werde daher ersucht, diesen Umstand aufzuklären. Mit Schreiben…
…Bescheid meint in seiner Begründung des Weiteren, es sei keine konkrete Errechnung einer entsprechenden Quote bzw. eines Betrages vorgelegt worden und die im Zuge der Stellungnahme eingebrachten Unterlagen seien nicht geeignet gewesen, den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen, da daraus nicht hervorgegangen sei, in welcher…
…04.2022 teilte das Finanzamt G mit, die vorgelegte Berechnung sei lediglich eine stichtagsbezogene, prozentuell dargelegte Gegenüberstellung der Erlöse zu den Aufwendungen der Gesellschaft und stelle keine Berechnung der Zahlungsquote für den haftungsrelevanten Zeitraum dar. G wurde neuerlich aufgefordert, eine detaillierte Aufstellung zur Berechnung der…
…den Vorteil, dass • der Verzicht auf ein Rechtsmittel keine weiteren Kosten für steuerliche und juristische Beratung verursacht und damit das Zahlungspotential für die Finanzbehörde nicht geschmälert wird, • der Ausgang des Rechtsmittelverfahrens vor dem UFS bzw. in der Folge vor dem Verwaltungsgerichtshof ungewiss ist. Weder Vertreter…
…Z 2 EStG hingewiesen und zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 aufgefordert. Mangels Abgabe einer Erklärung für das Veranlagungsjahr 2020 setzte die belangte Behörde mit Bescheid vom 23.1.2023 die Einkommensteuer für das Jahr 2020 in der Höhe von 8.325,00…
…Die Finanz-Zahlungsquote betrage 24,36%. Da die Durchschnittsquote nicht wesentlich besser ausfalle als die Finanz-Zahlungsquote könne von keiner Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gesprochen werden. Die Entscheidung über die Haftung des Geschäftsführers sei nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit und unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände…
…und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden, sondern auch darüber hinaus. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089). Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus…
…Auf ihn lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001). In die rechnerische Darstellung des Nachweises (Verhältnisrechnung) ist einzubeziehen: ■ die gesamte…
…Auch hinsichtlich dieses reduziert festgesetzten Betrages erfolgte keine Zahlung. Mit Wirksamkeit 23.3.2009 wurden die am 16.3.2009 fällig gewesenen Lohnabgaben für Februar 2009 in Höhe von 4.508,11 € entrichtet. Am 14.4.2009 wurde elektronisch die Umsatzsteuervoranmeldung für Februar 2009…
…Es werde daher erwartet, dass er diese in den nächsten Wochen erhalte und den Finanzbehörden zur Verfügung stellen könne. Nach den von ihm auf "Schmierzetteln" persönlich geführten Aufzeichnungen könne sich höchstens eine kleine Umsatz- und Körperschaftsteuernachforderung ergeben. Die im angefochtenen Bescheid behaupteten Umsatzsteuernachforderungen lägen nicht…
…was mit der Kasse bei Insolvenzeröffnung passiert sei. Es sei jedoch dokumentiert, dass es nach dem 10.3.2020 keinen Bankübertrag in die Kasse mehr gegeben habe, der Kassastand sei bis zur Insolvenzeröffnung nicht mehr erhöht worden. Der nicht mehr "klärbare" Betrag betrage daher den…
…dessen Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften stünden somit für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung. Vor diesem rechtlichen Hintergrund sei die Haftungsinanspruchnahme des Bf nicht rechtswidrig. Mit Schreiben vom 24.11.2022 stellte der Bf durch die ihn…
…daraus keine konkreten Feststellungen einerseits zur Frage der Höhe der tatsächlich für Februar und März 2009 noch ausbezahlten Löhne sowie der darauf entfallenden Lohnabgaben getroffen werden können. Im Haftungsverfahren haben Sie sich auf das im Strafverfahren wegen §§ 153c, 159 StGB eingeholte Buchsachverständigengutachten berufen, in dem…
…keine Ungleichbehandlung des Finanzamtes bedeutet habe, sondern lediglich eine Sicherungsvereinbarung mit der Bank zu einem Zeitpunkt abgeschlossen worden sei, zu dem von einem Fortbestehen des Unternehmens jedenfalls auszugehen gewesen sei und mit dem auch weitere Liquidität finanziert worden sei und auch Forderungen des Finanzamtes in…
…Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigen konnte (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006) und die vom Haftenden geltend gemachten Billigkeitsgründe der Vermögenslosigkeit und Unpfändbarkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen (VwGH 25.6.1990, 89/15/0067)…
…und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden, sondern auch darüber hinaus. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089). Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus…
…und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden, sondern auch darüber hinaus. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089). Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus…
…und des aktuellen Vermögens des Haftungspflichtigen geltend gemacht werden, sondern auch darüber hinaus. Eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089). Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus…
…kein weiteres Vorbringen, insbesondere wurde nicht einmal der Versuch unternommen, einen nachvollziehbaren Nachweis der Gläubigergleichbehandlung zu erbringen. Jedoch wurde dem Bf mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes vom 19. August 2021 unter ausdrücklichem Verweis auf die in der Beschwerdevorentscheidung ausführlich dargestellte Vorgehensweise bei der Berechnung von Zahlungsquoten…