…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Vielmehr war, ausgehend vom konkreten Sachverhalt, zu beurteilen, ob die Gesellschaft vermögenslos war und dem ehemaligen Geschäftsführer daher ein Verschulden an der Nichtentrichtung der nachgeforderten Abgaben nicht vorwerfbar war.…
…Folgendes ausgeführt: "Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO können auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden (vgl. Ritz…
…vom 3. Dezember 2024 wurde die Beschwerde vom 2. Jänner 2024 als unbegründet abgewiesen. Im Vorlageantrag vom 18. Dezember 2024 wurde dargelegt, dass die beschwerdeführende Partei kein Verschulden an der Versäumnis treffen würde (§ 217 Abs. 7 BAO). Die Abgabenschuld sei durch Vorsteuerguthaben entstanden, die im…
…statistischer Erwartung bereits länger als zwei Monate andauert und dem Abgabepflichtigen bzw. dessen Schuldner keinerlei Einflussnahme auf das (Nicht-)Gebahren der staatlichen Gerichte zukommt, kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden; zudem darf jeder rechtstreue Steuerzahler davon ausgehen, dass die staatlichen Behörden deren gesetzliche Pflichten bzw…
…hinwegsetzt und sein Handeln den Eintritt des Schadens nicht bloß als möglich, sondern als wahrscheinlich erkennen ließ. Soweit der Bf. vermeint, es würde ihn kein Verschulden treffen, ist auch auf die Beschwerde des Bf. vom 25. Juni 2014 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2009 (und andere Bescheide)…
…sind grundsätzlich unbeachtlich (zB VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (zB VwGH 20.7.2011, 2009/17/0132). Die BF hat nach der Aktenlage die Umsatzsteuer 2010 und 2011 nicht fristgerecht entrichtet und damit…
…auf Löschung im Firmenbuch erfolgen. Wie dem Sachverhalt zu entnehmen ist, ist die Verzögerung der Entscheidung auf kein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen. Kein Verschulden liegt etwa vor, wenn die Verzögerung des Verfahrens auf die mangelnde Mitwirkung der Partei zurückzuführen ist (vgl Ritz/Koran, BAO8 …
…Arbeiten organisiert worden, welche am 21.12. erledigt worden seien. Vor diesem Hintergrund sei die rechtzeitige Beauftragung der Überweisung unterblieben. Da somit gegenständlich kein grobes Verschulden für die verspätete Einzahlung zur Last gelegt werden könne, werde gemäß § 217 Abs. 7 BAO beantragt, den Säumniszuschlag nicht…
…GebG, sohin den 15.03.2019. Unsere Mandantin trifft daher kein, jedenfalls kein grobes Verschulden an der verspäteten Abfuhr der Abgabenschuld (Bestandvertragsgebühren). Vor diesem Hintergrund stellen wir daher hiermit im Namen unserer Mandantin den ANTRAG, a) den Bescheid vom 22.02.2019 (Abgabenkontonummer: ***BF1StNr1***) gemäß …
…auf den Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 7 BAO zu verzichten, da die Bf an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. 3. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 27. August 2019 abgewiesen. Zur Begründung führte die Abgabenbehörde aus, die Umsatzsteuervoranmeldung 04/2019 sei bereits am 13…
…werde ersucht, auf den Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 7 BAO zu verzichten, da die Bf an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. 3. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 11. Juli 2019 abgewiesen. Die Abgabenbehörde vertrat den Standpunkt, dass, zumal es sich bei der Umsatzsteuer…
…jedoch erst nahezu zwei Monate nach Einreichung der Einkommensteuererklärung stattgefunden. Die Bf hat daher mit ihrem Vorbringen nicht dargetan, dass sie an der verspäteten Entrichtung der Einkommensteuer 2018 überhaupt kein Verschulden oder eine lediglich leichte Fahrlässigkeit zu verantworten hätte. Die Beschwerde war somit abzuweisen.  …
…wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Nach Abs. 4 leg.cit. sind Säumnisbeschwerden mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Unstrittig ist, dass die belangte Behörde die beantragte Erledigung…
…ersichtlich gewesen. Der Antrag auf Überrechnung sei von einer Mitarbeiterin der Steuerberatungskanzlei am 16. Juli 2019 bereits um 07.43 Uhr gestellt worden. Bei dieser Sachlage treffe die Bf kein grobes Verschulden an der Säumnis, weshalb die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO…
…2014 gegen die Bescheide vom 09.05.2014 und 10.06.2014 als unbegründet ab und führte zur Begründung wie folgt aus: „Die Vorschreibung von Säumniszuschlägen ist eine objektive Säumnisfolge. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher sind auch die Gründe…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen oder nicht festzusetzen, als diesen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Im sowohl von der Bf als auch von der belangten Behörde angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.1.2017, Ra 2014/15/0007…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen oder nicht festzusetzen, als diesen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Im sowohl von der Bf als auch von der belangten Behörde angeführten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.1.2017, Ra 2014/15/0007…
…Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. § 217a BAO lautet: Für Landes- und Gemeindeabgaben gilt Folgendes: 1. …
…Den Bf, der alle Abgaben stets pünktlich bezahlt habe, treffe kein Verschulden. Die Beschwerde wurde vom Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 27. August 2019 als unbegründet abgewiesen. Die Zustellung der Abgabenbescheid sei auf elektronischem Weg erfolgt. Wenn es schon in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen…
…Bf. betreffenden Unterlagen im Rahmen der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Hausdurchsuchung eine Erlassung der Bescheide ohne Möglichkeit der im Ermittlungsverfahren unabdingbaren Einsichtnahme und Überprüfung der Unterlagen durch das Finanzamt nicht möglich war und ist. Das Finanzamt trifft daher an der Verspätung kein Verschulden (§ 284 Abs…